LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9563 24.08.2015 Datum des Originals: 20.08.2015/Ausgegeben: 27.08.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3714 vom 22. Juli 2015 der Abgeordneten Kai Abruszat, Ralph Bombis, Dietmar Brockes, Marcel Hafke und Thomas Nückel FDP Drucksache 16/9338 Hält die Landesregierung ihr Versprechen, dass sämtliche für Nordrhein-Westfalen verfügbaren Mittel aus der Frequenzversteigerung in den Breitbandausbau investiert werden? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 3714 mit Schreiben vom 20. August 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und der Ministerin für Bundesangelegenheiten , Europa und Medien. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die fortschreitende Digitalisierung bietet der Gesellschaft enorme Chancen. Weltweite Kommunikation und politische Partizipation werden erleichtert. Die Transparenz administrativer, wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Strukturen erhöht sich, Teilhabe und Austausch werden erleichtert. Innovationen, Wachstum und Beschäftigung entstehen durch digitale Geschäftsmodelle oder auch neue Wege für Marketing und Vertrieb. Und niedrige Eintrittshürden für mediale und kulturelle Angebote aller Art und im Prinzip grenzenloser Zugang dazu ermöglichen eine nie dagewesene Kultur- und Meinungsvielfalt. Der gesellschaftliche Wohlstand insgesamt kann dadurch zunehmen. Voraussetzung für den Zugang zu und die Teilhabe an der digitalen Gesellschaft ist allerdings ein flächendeckender Zugang zum Breitbandnetz. Davon ist Nordrhein-Westfalen jedoch noch weit entfernt. So sind viele Bürgerinnen und Bürger, Betriebe und Regionen in Nordrhein-Westfalen noch immer von einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur abge- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9563 2 hängt. Insbesondere in ländlichen Regionen geht der Breitbandausbau nur sehr schleppend voran. Im Ergebnis verfügen über 40 Prozent der Haushalte in ländlichen Regionen NordrheinWestfalens nicht einmal über einen Breitbandzugang mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 16 Mbit/s. Und selbst diese Geschwindigkeit entspricht heute eher einer Grundversorgung . Die aktuelle umfassende MICUS-Studie zeigt darüber hinaus die Gefahr auf, dass die Landesregierung das für 2018 gesteckte Breitbandziel einer flächendeckenden Hochleistungsversorgung verfehlt. Denn in 393 von den 396 Städten und Gemeinden in NRW bestehe nach wie vor dringender Handlungsbedarf. Deshalb muss die Landesregierung endlich mehr Tempo beim Breitbandausbau an den Tag legen. Neben regulatorischen Maßnahmen ist es dabei erforderlich, dass der Anschluss von Wohn- und Gewerbegebieten insbesondere in kleineren und ländlichen Kommunen auch mit Fördermitteln unterstützt wird. Vor dem Hintergrund der katastrophalen Haushaltspolitik der Landesregierung müssen dafür auch Mittel jenseits des Landeshaushaltes generiert werden. Leider hat es die Landesregierung versäumt, einen nennenswerten Teil der Europäischen Wirtschaftsfördermittel (EFRE) für den Breitbandausbau vorzusehen. Allerdings ist durch die für die Landesregierung glückliche Terminierung der jüngsten Versteigerung von Frequenzbändern für die mobile Breitbandnutzung ein weiterer Mittelzufluss entstanden. Die Versteigerung hat insgesamt ein Finanzvolumen von über 5 Mrd. Euro generiert. Rund 133 Mio. Euro davon stehen dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Die Landesregierung hatte dabei vor der Frequenzversteigerung bereits angekündigt, dass diese Mittel vollständig in den Ausbau der Breitbandinfrastruktur investiert werden sollen. Darüber wurde zwischen Bund und Ländern vereinbart, dass auch dem Bund zufließende Mittel für den Ausbau des Breitbandnetzes genutzt werden, so dass die Landesregierung weitere Investitionen in Nordrhein-Westfalen durch Bundesmittel herbeiführen muss. Mit Blick auf die dem Land Nordrhein-Westfalen zustehenden Landesmittel lässt die bereits frühzeitig erfolgte Etatisierung der Zuflüsse in drei verschiedenen Einzelplänen allerdings zunächst befürchten, dass keineswegs eine abgestimmte Strategie zur Investition der Mittel existiert und dass diese darüber hinaus für unterschiedliche politische Projekte zweckentfremdet werden. Das würde Nordrhein-Westfalen allerdings weiter ins digitalpolitische Abseits manövrieren. 1. Wie verteilen sich die bei der Frequenzversteigerung insgesamt generierten Mittel auf den Bund und die 16 Bundesländer? Siehe Anlage. 2. Wie genau werden die Nordrhein-Westfalen zustehenden Einnahmen innerhalb des Landeshaushaltes verteilt? Siehe Antwort zu Frage 4. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9563 3 3. Welcher Anteil der Mittel wird unmittelbar in den Breitbandausbau in Nordrhein -Westfalen investiert? Die Mittel werden vollständig in die Förderung des flächendeckenden 50 Mbit/s NGAAusbau investiert. 4. Für welche Art von Projekten sind die Mittel vorgesehen bzw. in welche konkreten Projekte werden die Mittel in Nordrhein-Westfalen investiert? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) plant mit dem Bundesanteil der Versteigerungserlöse ein eigenes Förderprogramm des Bundes, von dem bisher nur Eckpunkte ohne Gewichtung bekannt sind. Ein schriftlicher Entwurf des Förderprogramms liegt den Ländern nicht vor. Die zielgenaue und effektive Verwendung der Versteigerungserlöse in Nordrhein-Westfalen kann erst dann erfolgen, wenn die Förderkonditionen des Bundesprogramms bekannt sind und auf dieser Basis eine Abstimmung zwischen Bundes- und Landesförderung möglich ist. Erst dann wird feststehen, ob und welche Notwendigkeiten bestehen, die Förderung des Bundes mit Landesmitteln zu ergänzen, um eine optimale Lösung für Nordrhein-Westfalen zu generieren. Über die konkrete Mittelverwendung in Nordrhein-Westfalen kann daher sinnvollerweise erst entschieden werden, wenn zumindest ein schriftlicher Entwurf des Bundesförderprogramms vorliegt. 5. Für welche weiteren Investitionen in die Breitbandinfrastruktur durch Bundesmittel wird sich die Landesregierung einsetzen? Die Landesregierung wird sich beim Bund dafür einsetzen, dass der NGA-Ausbau mit 50 MBit/s gemäß dem Ausbauziel des Bundes und des Landes gefördert wird und ein möglichst hoher Betrag der Mittel des Bundes für den Breitbandausbau eingesetzt werden kann. Aufteilung der Mittel Tranche 1 Tranche 2 Tranche 3 Alle Einnahmen in Tsd. € ! Gesamt Zahlungsfestsetzung 01.07.2016 01.07.2017 BNetzA Einnahme DDII 1.330.100 663.137 333.482 333.482 Verwaltungskosten (max.) 3.000 3.000 Umstellungskosten (max.) 75.000 25.000 25.000 25.000 Bundesanteil 626.050 317.568 154.241 154.241 Länderanteil 626.050 317.568 154.241 154.241 K ö n ig ss te in er S ch lü ss el 2 0 1 5 Baden-Württemberg 12,86456% 80.539 40.854 19.842 19.842 Bayern 15,51873% 97.155 49.283 23.936 23.936 Berlin 5,04927% 31.611 16.035 7.788 7.788 Brandenburg 3,06053% 19.160 9.719 4.721 4.721 Bremen 0,95688% 5.991 3.039 1.476 1.476 Hamburg 2,52968% 15.837 8.033 3.902 3.902 Hessen 7,35890% 46.070 23.370 11.350 11.350 Mecklenburg-Vorpommern 2,02906% 12.703 6.444 3.130 3.130 Niedersachsen 9,32104% 58.354 29.601 14.377 14.377 Nordrhein-Westfalen 21,21010% 132.786 67.357 32.715 32.715 Rheinland-Pfalz 4,83710% 30.283 15.361 7.461 7.461 Saarland 1,22173% 7.649 3.880 1.884 1.884 Sachsen 5,08386% 31.828 16.145 7.841 7.841 Sachsen-Anhalt 2,83068% 17.721 8.989 4.366 4.366 Schleswig-Holstein 3,40337% 21.307 10.808 5.249 5.249 Thüringen 2,72451% 17.057 8.652 4.202 4.202 Die erste Tranche sollte am 26.06.2015 bei der Bundeskasse eingegangen sein. Für die Bearbeitung und Weiterleitung werden bis zu 12 Werktage benötigt. Die weiteren Tranchen werden jeweils zum 01.07. der Jahre 2016 und 2017 fällig.