LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/957 24.09.2012 Datum des Originals: 24.09.2012/Ausgegeben: 27.09.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 385 vom 28.08.2012 des Abgeordneten Klaus Voussem CDU Drucksache 16/771 Ortsumgehungen Euskirchen/Kuchenheim und Ludendorf/Essig (B 56/B 56n) Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 385 mit Schreiben vom 24. September 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bereits seit vielen Jahren setzen sich die Bürgerinnen und Bürger der Euskirchener Ortsteile Kuchenheim, Ludendorf und Essig für den Bau einer Ortsumgehung ein. Im Rahmen der Aufstellung des derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplanes 2003 seitens des Bundes wurden die Ortsumgehungen Euskirchen/Kuchenheim und Ludendorf/Essig (B 56/B 56n) als gemeinsames neues Vorhaben im vordringlichen Bedarf des Planes aufgenommen (BVWP-Nr. NW8628). Die vom Bund zu tragenden Investitionskosten der Baumaßnahme wurden seinerzeit mit rund 16,9 Mio. € veranschlagt. In der vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegebenen Priorisierungsliste zur Planung von Bundesfernstraßen in der Fassung vom 25.10.2011 (Landtag Nordrhein-Westfalen, Vorlage 15/915) ist die Maßnahme mit dem Vermerk „nach Abschluss der Planungsstufe Priorität prüfen“ ausgewiesen . 1. Wie steht die Landesregierung zu den Ortsumgehungen Euskirchen/Kuchenheim und Ludendorf/Essig? Die Maßnahme B 56 Ortsumgehung Euskirchen/Kuchenheim und Ludendorf/Essig ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im Vordringlichen Bedarf ausgewiesen. Im Rahmen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/957 2 der Priorisierung aller Planungsmaßnahmen an Landes- und Bundesfernstraßen wurde festgelegt , dass nach Abschluss der Planungsstufe über die weitere Priorität entschieden wird. 2. Wie sieht der aktuelle Planungsstand aus? Die Gesamtmaßnahme wurde in Abstimmung mit dem Bund in zwei Abschnitte geteilt. Für den östlichen Abschnitt sind die planerischen Aktivitäten zurückgestellt worden. Die Planung konzentriert sich zurzeit auf den westlichen Abschnitt Euskirchen/Kuchenheim (A 1 - L 182), welcher eine eigenständige verkehrliche Bedeutung erreicht. Hierfür wurde ein Vorentwurf erarbeitet. Der Bund hat auf Grund der enormen Kostensteigerung gegenüber den Bedarfsplankosten um Überarbeitung der Planung gebeten. Diese Überarbeitung ist noch nicht abgeschlossen. 3. Wann ist mit dem Abschluss der derzeitigen Planungsstufe und einer Prüfung bzw. Festlegung der Priorität des Vorhabens seitens der Landesregierung zu rechnen? Sobald die Überarbeitung des Vorentwurfes erfolgt ist, können die Entwurfsgenehmigung und die Einholung der Sichtvermerke der Ministerien erfolgen. Im Anschluss hieran ist auf Ebene des Landes über die weitere Priorität der Maßnahme zu entscheiden. 4. Welche weiteren Planungsschritte bis hin zu einer möglichen Planfeststellung wären nach Abschluss der derzeitigen Planungsstufe noch erforderlich? Nach Genehmigung des Vorentwurfes und vorbehaltlich einer Entscheidung, die Maßnahme vorrangig weiter zu planen, sind die Planfeststellungsunterlagen vorzubereiten und ein Antrag auf Einleitung der Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln als Planfeststellungsbehörde zu stellen.