LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9650 01.09.2015 Datum des Originals: 31.08.2015/Ausgegeben: 04.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3738 vom 28. Juli 2015 des Abgeordneten Dr. Stefan Berger CDU Drucksache 16/9416 Planungs- und Baukostenzuschüsse für den BLB Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 3738 mit Schreiben vom 31. August 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit dem Titel „Planungs- und Baukostenzuschüsse an den BLB zur Durchführung des Hochschulbaukonsolidierungsprogramms (HKoP)“ ist ein Nachfolgeprogramm zum erfolgreichen Hochschulmodernisierungsprogramm geplant. Das neue Programm umfasst für das Jahr 2015 eine Verpflichtungsermächtigung von 510 Mio. Euro und einen Ansatz von 80 Mio. Euro . Die Landesregierung teilte im Zuge der Haushaltsverhandlungen mit Schreiben vom 16. Oktober 2014 mit, dass sie beabsichtige rund 3 Mrd. Euro hierfür bereitzustellen. Zum damaligen Zeitpunkt war die Landesregierung jedoch weder in der Lage konkrete Vorgaben /Kriterien zum erfolgreichen Einwerben der bereitgestellten Gelder zu benennen, noch konkrete Projekte aufzulisten die durch das Programm gefördert werden sollen. 1. Welche Kriterien/Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit sich Hochschulen für Gelder aus dem HKoP bewerben können? Die Landesregierung hat das Hochschulbaukonsolidierungsprogramm (HKoP) als 2. Stufe des Hochschulmodernisierungsprogramms (HMoP) beschlossen. Im Rahmen des HKoP werden Hochschulliegenschaften saniert und modernisiert, die im Eigentum des Landes stehen und die der BLB NRW im Vermieter-Mieter Modell bewirtschaftet. Zurzeit laufen die Gespräche zwischen den Akteuren des Landes und denen des BLB NRW mit Vertretern der Hochschulen zur Auswahl der Projekte. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9650 2 Bewerbungen der Hochschulen sind in diesem Kontext nicht vorgesehen. 2. Welche konkreten Projekte/Maßnahmen sollen mit den für den Haushalt 2015 eingestellten Mitteln finanziert werden (bitte jeweils nach Projekt und Hochschule getrennt darstellen)? 3. Welche konkreten Projekte/Maßnahmen sind für die Folgejahre auf Basis der Verpflichtungsermächtigung geplant (bitte jeweils nach Projekt, Hochschule und Jahr darstellen)? Die im Haushaltsplan 2015 etatisierten Mittel stehen für die ersten anfallenden Planungskosten aller Maßnahmen des HKoP zur Verfügung. Die Maßnahmenliste ist noch nicht schlussverhandelt , es handelt sich aber in großen Teilen um Maßnahmen aus den Planungslisten der vergangenen Jahre. 4. Wie sollen die über die im Haushalt 2015 dargestellten Mittel von knapp 600 Mio. Euro hinausgehenden 2,4 Mrd. Euro verwendet werden (bitte jeweils nach Projekt , Hochschule und Jahr darstellen)? Insgesamt ist ein Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 3 Mrd. Euro vorgesehen. Analog zum Hochschulmodernisierungsprogramm sind in dieser Summe die Miet- und Bauliste sowie die Verstetigung der in der Finanzplanung vorgesehenen Mittel für die Universitätsklinika einbezogen . Die Entscheidungsprozesse für letztere laufen außerhalb des HKoP.