LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9655 02.09.2015 Datum des Originals: 02.09.2015/Ausgegeben: 07.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3757 vom 5. August 2015 der Abgeordneten Ingola Schmitz und Thomas Nückel FDP Drucksache 16/9451 Wie unterstützt die Landesregierung den nordrhein-westfälischen Buchhandel? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 3757 mit Schreiben vom 2. September 2015 namens der Landesregierung beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Buchhandlungen sind ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen, kulturellen und kommunalen Lebens. Sie versorgen nicht nur die Bürgerinnen und Bürger mit Büchern, Zeitschriften , Musik und anderen kulturellen Erzeugnissen. Sie sind vielmehr ein Ort des Austauschs , des Zusammentreffens, der Bildung, der Kommunikation oder auch der Muße. Dies bestätigt nicht zuletzt das Ergebnis einer Umfrage im Auftrag des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Demnach ist die Buchhandlung von allen Innenstadt-Geschäften der angenehmste Aufenthaltsort mit der am besten ausgeprägten "Wohlfühl-Atmosphäre" für Jung und Alt. Auch für viele Innenstädte in Nordrhein-Westfalen erfüllen Buchhandlungen wichtige Funktionen - ob als Begegnungsstätte, als Rückzugsort, als Plattform für kulturelle Veranstaltungen oder schlicht als Einzelhandel vor Ort. Mit Blick auf die diversen Probleme bei der innerstädtischen Entwicklung in zahlreichen NRW-Kommunen kann Buchhandlungen darüber hinaus auch eine wichtige Ankerfunktion innewohnen. Vom Verbleib oder der Neuansiedlung einer Buchhandlung kann somit ein Impuls für die gesamte Umgebung ausgehen. Dabei ist der Buchhandel mit großen Herausforderungen konfrontiert: Diese reichen vom Wettbewerb mit marktmächtigen Online-Händlern über eine in jüngeren Jahren zurückgehende Gesamtzahl der in Deutschland erschienenen Bücher bis zum starken Trend zu elektronischer Literatur. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9655 2 1. Wie viele Buchhandlungen inkl. sämtlicher Niederlassungen von Buchhandelsketten existieren nach Erkenntnissen der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen (bitte auch nach Städten / Landkreisen / Städteregion aufschlüsseln)? Auf die beigefügte Auswertung des Landesbetriebes IT.NRW aus dem statistischen Unternehmensregister -System (URS) über Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie Einbetriebsunternehmen mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und/oder mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen für die Jahre 2006 bis 2013 wird verwiesen . Eine Auswertung auf Ebene der Gemeinden ist aus Gründen der Verpflichtung zur statistischen Geheimhaltung nicht möglich. Für die Jahre vor 2006 stehen keine belast- und vergleichbaren Daten zur Verfügung. 2. Wie ist der stationäre Buchhandel in Nordrhein-Westfalen strukturiert (inhabergeführte Einzelgeschäfte, Filialen von Buchhandelsketten, Bahnhofsbuchhandel, etc.)? Zu dieser Frage liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 3. Wie haben sich die Umsätze der Buchhandlungen in Nordrhein-Westfalen seit 2000 jährlich entwickelt? Die nachstehenden Daten ergeben sich aus der Umsatzsteuerstatistik des Landesbetriebes IT.NRW. Aufgrund einer regelmäßigen Aktualisierung der Wirtschaftszweige sind die Daten vor 2009 nicht mit denen ab 2009 vergleichbar. Deshalb beschränke ich mich in der nachstehenden Übersicht auf Daten ab 2009 im Wirtschaftszweig „Einzelhandel mit Büchern“. Jahr Steuerbarer Umsatz in 1.000 Euro 2009 1.024.518 2010 1.008.520 2011 994.355 2012 1.007.058 2013 1.027.242 4. Wie hat sich der Bestand der Buchhandlungen in Nordrhein-Westfalen seit 2000 jährlich entwickelt? Vgl. Antwort zu Frage 1 5. Wie bewertet die Landesregierung die Situation des Buchhandels in NordrheinWestfalen ? Die Lage des Buchhandels in Nordrhein-Westfalen ist nicht signifikant anders zu beurteilen als die anderer Bereiche des Handels. Der gesamte Einzelhandel steht vor riesigen Herausforderungen durch die Digitalisierung, bzw. befindet sich bereits mitten in der digitalen Transformation . Auch viele Buchhändler haben dies erkannt und sind bereits aktiv geworden. Sie schaffen in ihren Ladenlokalen eine Atmosphäre, die einen deutlichen Mehrwert für die Kunden bietet, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9655 3 beispielsweise mit Leseecken und Lade- und Downloadterminals für e-books oder auch mit eigenen Internetauftritten, Bestellmöglichkeiten über das Internet mit Abholung im Laden bis hin zu Lieferangeboten bestellter Bücher bis an die Haustür. Diese sogenannten Multi-Channel-Konzepte sind der vielversprechendste Weg auch für kleine inhabergeführte Buchhandlungen, um dem Wettbewerb aus dem Internet oder der großen Filialisten erfolgreich begegnen zu können. Dabei muss nicht jeder kleine Buchhändler einen kompletten Online-Shop aufbauen. Es gibt zurzeit verschiedene Modellprojekte, bei denen Plattformen für ganze Städte oder Regionen den Händlern die Möglichkeit bieten, ihr Angebot zu präsentieren. Zu nennen sind hier beispielsweise die Online City Wuppertal oder das bald startende Projekt Mönchengladbach bei ebay. Solche Plattformen wird es in Zukunft sicher zunehmend geben, was die Chancen für ein erfolgreiches Online-Engagement auch für Buchhändler erhöhen wird. Methodische Grundlagen, Definitionen und Qualität des statistischen Unternehmensregisters Methodische Grundlagen Das statistische Unternehmensregister Das statistische Unternehmensregister (im folgenden Unternehmensregister genannt) ist eine regelmäßig aktualisierte Datenbank mit Unternehmen und Betrieben aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. In den hier veröffentlichten Tabellen bleiben Unternehmen ohne Umsatzsteuerpflicht und ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte unberücksichtigt . Quellen zur Pflege sind zum einen Dateien aus Verwaltungsbereichen, wie die Bundesagentur für Arbeit oder die Finanzbehörden, und zum anderen Angaben aus einzelnen Bereichsstatistiken, wie z. B. aus Erhebungen des Produzierenden Gewerbes, des Handels, des Dienstleistungsbereichs usw. Das Unternehmensregister wird zentral vom Statistischen Bundesamt geführt. Die Datenpflege obliegt den einzelnen Bundesländern. Das Unternehmensregister ermöglicht eigenständige Auswertungen und dient als wichtiges Instrument zur rationellen Unterstützung statistischer Erhebungen. Es kann dadurch zur Entlastung der Wirtschaft beitragen. Rechtsgrundlagen Auf Grundlage einer EU-Verordnung sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet , bestimmte Informationen in Unternehmensregistern zu erfassen.1 Neben der Nutzung von Angaben aus bestehenden Bereichsstatistiken wurde mit dem Statistikregistergesetz in Deutschland die rechtliche Grundlage für die statistische Nutzung von Verwaltungsdateien geschaffen.2 Unternehmens- und Betriebstabellen Aus dem Unternehmensregister werden Unternehmens- und Betriebstabellen erstellt. Dabei werden Ergebnisse nahezu über alle Wirtschaftszweige hinweg ausgewiesen. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht (Abschnitt A der WZ 2008) sowie öffentliche Verwaltungen (Abschnitt O der WZ 2008) sind derzeit ausgenommen. Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Daten zu Unternehmen: • Bei Unternehmen mit mehreren Betrieben entspricht die Wirtschaftszweigzuordnung dem Schwerpunkt des Unternehmens. • Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der zugehörigen Betriebe wird beim Unternehmen summiert. 2 Besonderheiten bei der Veröffentlichung von Daten zu Betrieben: • Es werden auch Einbetriebsunternehmen erfasst, die keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben, jedoch über steuerbare Umsätze aus Lieferungen und Leistungen für das Berichtsjahr der zuletzt verarbeiteten Verwaltungsdatenlieferung (hier 2013) verfügen. • Die in die Auswertung der Betriebe einbezogenen Wirtschaftszweige entsprechen jenen der Unternehmenstabellen. Durch das Vorhandensein von Masterbetrieben in den Dateien der Bundesagentur für Arbeit ist die tatsächliche Anzahl der Betriebe unterrepräsentiert . Die gegenteilige Wirkung kann entstehen, wenn die Bundesagentur für Arbeit in bestimmten Fällen mehrere Identifikationsnummern an denselben Betrieb vergibt. Durch derartige Effekte kann die Gruppierung nach Größenklassen der Beschäftigten verschoben sein. Auswertung des Unternehmensregisters Bei der Auswertung des Unternehmensregisters werden alle Unternehmen einbezogen, die im Berichtsjahr der zuletzt verarbeiteten Verwaltungsdatenlieferung (hier 2013) steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (ohne geringfügig Beschäftigte) innerhalb des Berichtsjahres (hier 2013) hatten, unabhängig davon, ob sie zu einem bestimmten späteren Stand des Unternehmensregisters (hier 31.05.2015) noch wirtschaftlich aktiv waren oder nicht. Entsprechend gilt für Betriebe: Es werden alle Betriebe ausgewertet, die innerhalb des Berichtsjahres (hier 2013) über sozialversicherungspflichtig Beschäftigte verfügten. Dieses Auswertungskonzept zielt auf eine Darstellung des Gesamtbestandes an Unternehmen und Betrieben in ähnlicher Form wie dies bislang klassisch durch Großzählungen erreicht wurde. Der Gesamtbestand an Wirtschaftseinheiten bezieht sich nicht auf den Auswertungsstichtag (hier zum 31.05.2015). Basis sind vielmehr die zuletzt im Unternehmensregister verarbeiteten Verwaltungsdaten (hier zum Berichtsjahr 2013). Es ist zu berücksichtigen, dass durch Registerpflegearbeiten zum Teil Auswertungsmerkmale wie der Wirtschaftszweig oder der Gemeindeschlüssel sowie Betriebs-/ Unternehmenszusammenhänge fortgeschrieben wurden und nicht dem Stand der ursprünglichen Verwaltungsdatenlieferung entsprechen. Abweichungen der Unternehmensregisterdaten gegenüber Fachstatistiken Abweichungen von Angaben des Unternehmensregisters gegenüber einzelnen Fachstatistiken sind durch methodische Unterschiede bedingt. Sie können unter anderem darauf zurückgeführt werden, dass bei den Unternehmenstabellen zusätzlich Unternehmen ohne Umsatzsteuerpflicht , aber mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten berücksichtigt werden, während bei den Betriebstabellen auch Einbetriebsunternehmen ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte , jedoch mit Umsatzsteuerpflicht gezählt werden. Dadurch weist das Unternehmensregister tendenziell mehr Unternehmen als die Umsatzsteuerstatistik und mehr Betriebe als die Bundesagentur für Arbeit aus. 3 Definitionen Unternehmen Ein Unternehmen wird in der amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbständige Einheit definiert , die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen muss. Das Unternehmen umfasst alle zugehörigen Betriebe. Auch freiberuflich Tätige werden als eigenständige Unternehmen registriert. Einbetriebsunternehmen, Mehrbetriebsunternehmen und Mehrländerunternehmen Ein Einbetriebsunternehmen liegt vor, wenn das Unternehmen lediglich aus einem einzigen Betrieb, mit Standort am Sitz des Unternehmens besteht. Wenn das Unternehmen aus mindestens zwei örtlich getrennten Betrieben in demselben Bundesland besteht, spricht man von einem Mehrbetriebsunternehmen. Befindet sich dagegen mindestens ein Betrieb eines Unternehmens in einem anderen Bundesland, so handelt es sich um ein Mehrländerunternehmen. Betrieb Betriebe Ein Betrieb ist eine Niederlassung an einem bestimmten Ort. Zu dem Betrieb zählen zusätzlich örtlich und organisatorisch angegliederte Betriebsteile. Es muss mindestens ein Beschäftigter im Auftrag des Unternehmens arbeiten. Betriebe werden nach ihrer Zugehörigkeit zu Mehrbetriebsunternehmen bzw. Mehrländerunternehmen unterschieden. Masterbetrieb Betriebe eines Unternehmens mit derselben wirtschaftlichen Tätigkeit und in derselben Gemeinde können in dem Material der Bundesagentur für Arbeit zu einem Masterbetrieb zusammengefasst werden. Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der einem Masterbetrieb zugeordneten Betriebe werden bei dem Masterbetrieb gebündelt ausgewiesen. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen Arbeitnehmer, die kranken-, rentenbzw . arbeitslosenversicherungspflichtig sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet werden. Angaben über Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden von der Bundesagentur für Arbeit jährlich übermittelt. In den gelieferten Daten sind diejenigen Betriebe enthalten, in denen zum Stichtag 31.12. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte tätig waren. Darüber hinaus sind Angaben zu solchen Betrieben enthalten, in welchen zwar zum Stichtag keine, jedoch mindestens innerhalb des Berichtsjahres sozialversicherungspflichtig Beschäftigte arbeiteten. Steuerbarer Umsatz Der steuerbare Umsatz im Unternehmensregister umfasst die Lieferungen und Leistungen des Unternehmens. Informationen über Unternehmen mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen werden von den Finanzbehörden zusammen mit den Angaben zur Umsatzsteuerstatistik jährlich übersandt. In dem Liefermaterial sind alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen enthalten, die im jeweiligen Berichtsjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Deutschland abgegeben haben und deren Jahresumsatz im Berichtsjahr mindestens 17 500 Euro beträgt. Wirtschaftssystematische Zuordnung Die branchenbezogene Einordnung von Unternehmen und Betrieben des Unternehmensregisters basiert auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige. Im Jahr 2008 wurde eine überarbeitete Systematik der Wirtschaftszweige eingeführt (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 – WZ 2008). 4 Qualität Qualitätskriterien In Anlehnung an das Europäische Statistische System benutzt die amtliche Statistik bestimmte Kriterien, die zu einer Bewertung der Qualität statistischer Ergebnisse dienen können. Dadurch sollen dem Nutzer transparente Informationen zu den Daten des Unternehmensregisters zur Verfügung gestellt werden. Die Qualität des Unternehmensregisters kann vorwiegend anhand der Kriterien „Genauigkeit“ sowie „Aktualität und Pünktlichkeit“ gemessen werden. Genauigkeit Daten aus dem Unternehmensregister stimmen im Allgemeinen nicht exakt mit den aus statistischen Erhebungen gewonnenen Werten zu den Einheiten und Merkmalen überein. Die Qualität der im Unternehmensregister abgelegten Angaben wird größtenteils von der Datenlage in den Verwaltungen bestimmt. Mit Hilfe der Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Quellen und der kombinierten Plausibilisierung wird die Qualität der Angaben im Unternehmensregister insgesamt verbessert. Zusätzlich werden die Daten des Unternehmensregisters einer Revision unterzogen, wenn diese durch Rückflüsse von Informationen aus laufenden Erhebungen aktualisiert werden. Insofern trägt das Unternehmensregister dem Anspruch einer bestmöglichen Genauigkeit im Hinblick auf statistische Erhebungen Rechnung. Aktualität und Pünktlichkeit Die Zeitdifferenz zwischen dem Berichtszeitpunkt und dem Zeitpunkt, zu dem Daten aus dem Unternehmensregister planmäßig für die Nutzer verfügbar werden, nimmt Bezug auf das Kriterium der Aktualität und Pünktlichkeit. Im Unternehmensregister lagen im Frühjahr 2015 Angaben aus administrativen Quellen zum Berichtsjahr 2013 bzw. zum Berichtsstichtag 31.12.2013 vor. Bis Ende Mai 2015 wurden diese Daten kontinuierlich verbessert und in das Unternehmensregister eingearbeitet, so dass für eine Veröffentlichung ein Datenabzug am 31.05.2015 aus dem Unternehmensregister erfolgte. Zeichenerklärung (nach DIN 55301) - nichts vorhanden (genau null) • Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2015 1 Verordnung (EG) Nr. 177/2008 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Unternehmensregister für statistische Zwecke und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates (Amtsbl. der EG Nr. L 61, S. 6) 2 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates vom 22. Juli 1993 über die innergemeinschaftliche Koordinierung des Aufbaus von Unternehmensregistern für statistische Verwendungszwecke vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1300, 2903), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Statistikregistergesetzes und sonstiger Statistikgesetze vom 9. Juni 2005 (BGBl I Nr. 32, S. 1534 ff).