LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9663 02.09.2015 Datum des Originals: 02.09.2015/Ausgegeben: 07.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3755 vom 6. August 2015 der Abgeordneten Kai Abruszat und Dr. Björn Kerbein FDP Drucksache 16/9448 Ausbau der B66n – welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3755 mit Schreiben vom 2. September 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Ausbau der B66n findet sich im Bundesverkehrswegeplan wieder. Durch eine Investition von über 15 Millionen Euro soll die Trasse neu gebaut und an den vierspurigen Ausbau angeschlossen werden. Geplant sind ebenfalls zwei Kreisverkehre als Anschlussstellen. Die Bezirksregierung Detmold hatte bereits den Planfeststellungsbeschluss getroffen. Nach Informationen aus der Lippischen Landeszeitung vom 30.07.2015 soll nunmehr beim Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage anhängig gemacht worden sein. Insofern besteht derzeit kein Baurecht. 1. Ist die Finanzierung der B66n durch den Bund aus Sicht der Landesregierung durch das jetzt beginnende Verfahren beim Oberverwaltungsgericht in Münster gefährdet ? Aus Sicht des Landes ist die Finanzierung des Projektes B 66 Bielefeld/Hillegossen – Lepoldshöhe /Asemissen vom Grundsatz her nicht gefährdet, da es sich um eine Maßnahme des Vordringlichen Bedarfs im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen handelt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9663 2 2. Besteht die Möglichkeit für die Landesregierung, beim Bund dahingehend einzuwirken , dass trotz des jetzt beginnenden Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster die für den Ausbau der B66n erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt beziehungsweise nicht für andere Projekte verwendet werden? Unter Darstellung der rechtlichen Situation, wie sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage 3732 beschrieben wurde, ist der Bund gebeten worden, eine Zusage für einen Baubeginn für diese Maßnahme zu erteilen. 3. Mit welcher zeitlichen Verzögerung rechnet die Landesregierung durch das jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster beginnende Verfahren, bis rechtskräftiges Baurecht besteht? Erst wenn eine Zustimmung des Bundes für einen Baubeginn vorliegt, kann eine belastbare Aussage hierzu gemacht werden.