LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9666 02.09.2015 Datum des Originals: 01.09.2015/Ausgegeben: 07.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3691 vom 16. Juli 2015 des Abgeordneten Christian Möbius CDU Drucksache 16/9304 Finanzminister zwischen Tiger und Bettvorleger Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 3691 mit Schreiben vom 1. September 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aktuellen Presseberichten ist zu entnehmen, dass die Sparkasse Fröndenberg sich weiterhin weigert, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des Vorstandes offenzulegen. Bereits in 2013 hat das Parlament über die Umsetzung des Transparenzgesetzes beraten. Damals teilte der Finanzminister auf Nachfrage mit, dass in den verbliebenen Fällen von Sparkassen, die die Transparenzvorschriften nicht oder nicht vollständig erfüllen, die Sparkassenaufsicht zusammen mit der zuständigen Kommunalaufsicht Verfahren einleiten werde. Bei den intransparenten Sparkassen werde die jeweilige Umsetzung der Hinwirkungspflicht des Träges, sowohl bezogen auf die Mitglieder des Verwaltungsrates als auch auf diejenigen des Vorstandes , unter den spezifischen Umständen des konkreten Falls zu prüfen sein. Erst dann könne entschieden werden, ob gegen den Träger kommunalaufsichtliche Maßnahmen nach der Gemeindeordnung geboten sind. Aus der aktuellen Berichterstattung lässt sich entnehmen, dass seit diesen Ankündigungen von Seiten des Finanzministers nicht mehr viel unternommen wurde, um den rechtskonformen Zustand herzustellen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung unterrichtet den HFA regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Transparenzvorschriften bei den Sparkassen (zuletzt Vorlage LT-Drs. 16/2081 zum Geschäftsjahr 2013). Ein Sachverständiger hat in einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsund Finanzausschusses schon bezüglich des zum Geschäftsjahr 2013 erreichten Umset- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9666 2 zungsstandes von einem ausgesprochen erfreulichen Ergebnis gesprochen (Apr 16/475, insb. S. 21). Wie von der Sparkassenaufsicht prognostiziert, hat sich der Umsetzungsstand, bezogen auf die nunmehr fast vollständig vorliegenden Jahresabschlüsse zum Geschäftsjahr 2014, nochmals auf nahezu 100 % erhöht. Von den 104 Sparkassen in NRW haben 101 Institute die vorgeschriebenen Daten veröffentlicht . In zwei weiteren Fällen (Stadtsparkassen Rheine und Wuppertal) haben die Träger die Vorstandsverträge bei jeder anstehenden Neu- oder Wiederbestellung derart angepasst, dass nach dem Ausscheiden der letzten Vorstandsmitglieder mit Verträgen, die den Transparenzvorschriften nicht gerecht werden, zukünftig die gesetzlich vorgesehenen Angaben veröffentlicht werden können. Die Träger der beiden Sparkassen sind somit ihrer Hinwirkungspflicht nachgekommen. Von einer unklaren Rechtslage oder Umsetzungsdefiziten kann daher keine Rede sein. Zu den Besonderheiten des letzten verbliebenen Einzelfalles betreffend die Sparkasse Fröndenberg wird auf die nachfolgenden Antworten verwiesen. 1. Wie bewertet der Finanzminister rechtlich die Weigerung der Sparkasse Fröndenberg , die Bezüge der einzelnen Mitglieder des Vorstandes offenzulegen? Der Sparkassenaufsicht wurden seitens der Sparkasse Fröndenberg und deren Träger bislang keine überzeugenden rechtlichen Argumente gegen die Umsetzung der Transparenzvorschriften vorgetragen. Der Gesetzgeber hat mit dem Transparenzgesetz dem Informationsanspruch der Allgemeinheit bei Unternehmen der öffentlichen Hand einen besonderen Stellenwert eingeräumt. Das gilt gemäß § 19 Abs. 6 SpkG auch für die Bezüge der Mitglieder des Vorstandes einer Sparkasse. Mit Blick auf die bestehenden allgemeingesetzlichen Regelungen im Handelsgesetzbuch (HGB) wurde seinerzeit eine entsprechende Hinwirkungspflicht zur Offenlegung der Vergütungen bei Unternehmen im öffentlich-rechtlichen Einflussbereich normiert. Diese Hinwirkungspflicht hat die Stadt Fröndenberg als Trägerin der Sparkasse Fröndenberg bislang noch nicht erfüllt. 2. Gibt es weitere Sparkassen, die sich ebenfalls weigern, die Vorgaben des Transparenzgesetzes umzusetzen? (wenn ja, bitte auflisten.) Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 3. Welche konkreten Maßnahmen hat der Finanzminister seit 2010 in den noch intransparenten Fällen ergriffen, um auf die Offenlegung der Vorstandsbezüge hinzuwirken ? Hinsichtlich der von der Sparkassenaufsicht in den Vorjahren ergriffenen Maßnahmen wird insbesondere auf die Vorlage 16/1122 vom 12.09.2013 betreffend das Geschäftsjahr 2012 und die Vorlage 16/2081 vom 06.08.2014 betreffend das Geschäftsjahr 2013 verwiesen. Die Sparkassenaufsicht hat in den vergangenen Jahren Vorstand, Verwaltungsrat und Träger der Sparkasse Fröndenberg bei zahlreichen Gelegenheiten schriftlich und mündlich auf die erforderliche Einhaltung der Vorschriften des Transparenzgesetzes hingewiesen. Anlässlich der anstehenden Vertragsverlängerung eines der beiden Vorstandsmitglieder der Sparkasse Fröndenberg wurden Verwaltungsrat und Träger konkret, unmissverständlich und nachhaltig darauf hingewiesen, dass eine Vertragsverlängerung ohne Einwilligung zur Veröf- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9666 3 fentlichung der Bezüge nicht zulässig sei. Verwaltungsrat und Träger haben diese Hinweise ignoriert. Damit hat der Träger gegen die Hinwirkungspflicht verstoßen. Er hat weder von dem Weisungsrecht gegenüber den Mitgliedern des Verwaltungsrates Gebrauch gemacht, noch seine eigene direkte Einflussmöglichkeit durch Nichtgenehmigung der Wiederbestellung geltend gemacht. Das Ministerium für Inneres und Kommunales und das Finanzministerium werden in Kürze ein Aufsichtsgespräch mit dem Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Fröndenberg führen. Über das Ergebnis wird zu gegebener Zeit berichtet. 4. Innerhalb welcher Zeitspanne plant der Finanzminister, die Weigerung der Veröffentlichung der individualisierten Vorstandsbezüge zu unterbinden? Über das Ergebnis des Aufsichtsgespräches mit dem Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Fröndenberg wird zu gegebener Zeit berichtet. 5. Plant der Finanzminister eine Novellierung des Sparkassengesetzes, um den Vollzug des Transparenzgesetzes durchsetzen zu können? In 103 von insgesamt 104 Fällen werden die vorgeschriebenen Daten mittlerweile veröffentlicht bzw. haben die Träger ihre Hinwirkungspflicht erfüllt. Im Fall der Sparkasse Fröndenberg obliegt es nunmehr der örtlich zuständigen Kommunalaufsicht, Maßnahmen zur Durchsetzung der Hinwirkungspflicht zu ergreifen. Von einem Vollzugsdefizit kann vor diesem Hintergrund nicht die Rede sein. Eine Novellierung des Sparkassengesetzes ist daher nicht erforderlich . Die für eine ernst zu nehmende parlamentarische Anfrage höchst ungewöhnliche Alternativformulierung „Tiger oder Bettvorleger“ dürfte damit eindeutig beantwortet sein.