LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9670 02.09.2015 Datum des Originals: 02.09.2015/Ausgegeben: 07.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3763 vom 7. August 2015 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/9458 Veranstaltung des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen am 19.08.2015 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3763 mit Schreiben vom 2. September 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein -Westfalen (LAFP NRW) führt am 19.08.2015 in Selm eine Veranstaltung durch, die sich mit der Fragestellung beschäftigt, ob eine gute Aus- und Fortbildung der Polizei und eine damit verbundene berufsbezogene Sozialisation Einfluss auf Angriffe und Gewalt im polizeilichen Alltag hat. Ein Hinweis auf diese Veranstaltung ging mit Schreiben vom 02.07.2015 an alle Polizeibehörden, das Ministerium für Inneres und Kommunales, die Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung NRW und die Deutsche Hochschule der Polizei. Als Referenten, die im Rahmen der Veranstaltung einen Vortrag halten sollen, sind folgende Personen aufgelistet:  Der Dekan der Akademie der Polizei Hamburg  Ein Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung  Der Polizeipräsident von Köln  Ein Vertreter aus dem Einsatzreferat im MIK NRW  Ein Vertreter aus dem Wachdienst des PP Dortmund  Ein Pädagoge des LAFP NRW  Der NRW-Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Dass diese Liste aus dem Bereich der Polizeigewerkschaften ausschließlich den GdPLandesvorsitzenden umfasst, ist angesichts des bevorstehenden Personalratswahlkampfes und des Einstellungstermins 01.09.2015 befremdlich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9670 2 Vorbemerkung der Landesregierung Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personal der Polizei des Landes NordrheinWestfalen (LAFP NRW) wertet seit Ende 2013 die Ergebnisse der Studien „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte“ der Universität Kiel, „Gewalt gegen Polizeibeamte“ des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen (KFN) und „Gewalt gegen Polizeibeamte/innen – Anpassungsbedarfe in den Bereichen Aus- und Fortbildung , Führungs- und Einsatzmittel und ggf. weiteren Themenfeldern“ der Ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder (IMK) hinsichtlich der Konsequenzen für die Aus- und Fortbildung der Polizei aus. Eine Fragestellung im Rahmen dieser Arbeit ist, welchen Einfluss die Aus- und Fortbildung der Polizei und die damit verbundene berufsbezogene Sozialisation auf Angriffe und Gewalt im polizeilichen Alltag haben. Aus diesem Grund entwickelte das LAFP NRW bereits für September 2014 eine Veranstaltung mit dem Ziel, die Fragestellung aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu diskutieren und damit Impulse für weitere Überlegungen zu erlangen. Die Planungen bezüglich des Inhalts und die Referentenakquise wurden im Frühsommer 2014 abgeschlossen. Die zu diesem Zeitpunkt vorgesehenen Referenten stimmen nahezu mit den in der Kleinen Anfrage aufgeführten Personen überein. Die Veranstaltung konnte im Jahr 2014 wegen der Haushaltssperre nicht durchgeführt werden. Sie wurde daher im Jahr 2015 inhaltsgleich erneut geplant. Die Einladung an die Polizeibehörden, die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (FHöV), die Deutsche Hochschule für Polizei (DHPol), das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW und ausgewählte Teilnehmer des LAFP NRW wurde am 02.07.2015 ausgesprochen. 1. Wer ist innerhalb des LAFP für Auswahl der Referenten für die Veranstaltung am 19.08.2015 verantwortlich? LAFP NRW, Abteilung 1, Fachbereich Einsatz, Gefahrenabwehr 2. Wie beurteilt die Landesregierung – insbesondere vor dem Hintergrund des bevorstehenden Personalratswahlkampfes und des Einstellungstermins 01.09.2015 – den Umstand, dass bei der polizeifachlichen Veranstaltung einer Landesoberbehörde der Polizei NRW aus dem Kreis der Gewerkschaften ausschließlich ein GdPVertreter als Referent eingeladen wurde? Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat nach Bekanntwerden das LAFP gebeten, entweder auch der DPolG und dem BDK eine entsprechende Teilnahme zu ermöglichen oder stellvertretend für alle Gewerkschaften dem Polizeihauptpersonalrat diese Möglichkeit einzuräumen. Daraufhin hat das LAFP den Polizeihauptpersonalrat eingeladen. 3. Besitzt die GdP bezüglich des Veranstaltungsthemas aus Sicht der Landesregierung einen Kompetenzvorsprung gegenüber den anderen Polizeigewerkschaften? Nein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9670 3 4. Aus welchen Gründen hat man sich dagegen entschieden, auch Vertreter anderer Polizeigewerkschaften als Referenten für die o.g. Veranstaltung einzuladen? Die Auswahl der Referenten sah weder bei den angesprochenen Medien, den wissenschaftlichen Einrichtungen, den beteiligten Kreispolizeibehörden noch bei Berufsvertretungen einen „Proporz“ vor, sondern wurde individuell u.a. auf der Grundlage von Veröffentlichungen auf ausschließlich fachlicher Grundlage vorgenommen. Eine proportionale Auswahl zur Bewertung einer fachlichen Fragestellung ist im Rahmen der Aus- und Fortbildung weder üblich , noch entspricht sie dem Sinn einer thematisch dichten „Ein-Tages-Veranstaltung“. 5. Welcher Polizeigewerkschaft gehört der neue Direktor des LAFP an? Die Landesregierung verfügt über keine Informationen über die Zughörigkeit einzelner Beamter zu einzelnen Gewerkschaften oder Berufsverbänden.