LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9675 02.09.2015 Datum des Originals: 02.09.2015/Ausgegeben: 07.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3756 vom 6. August 2015 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/9450 Einsatz gegen Raser – Wirkung unangekündigter Geschwindigkeitskontrollen im Vergleich zu öffentlichkeitswirksamem Blitzmarathon Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3756 mit Schreiben vom 2. September 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut einer Pressemeldung von Stadt Köln und Polizei Köln vom 01.08.2015 ist die Polizei Köln am Freitagabend und in der Nacht zu Samstag (31. Juli/1. August) mit einer großangelegten Kontrollaktion im Kölner und Leverkusener Stadtgebiet nach den drei folgenschweren Verkehrsunfällen im März und April 2015 sowie einem weiteren vom 10. Juli 2015 gegen Raser vorgegangen. Dabei wurden flächendeckende Geschwindigkeitskontrollen vom Ordnungs - und Verkehrsdienst sowie der Polizei durchgeführt. Auch das Kassen- und Steueramt der Stadt Köln und der TÜV Rheinland waren an dem Großeinsatz beteiligt. In der Pressemitteilung heißt es weiter: „Insgesamt wurden demnach fast 19.500 Fahrzeuge gemessen. Dabei erhoben die Beamten etwa 1.400 Verwarngelder und fertigten 260 Ordnungswidrigkeiten-anzeigen. 50 Fahrzeugführer müssen mit einem Fahrverbot rechnen. Die höchste Geschwindigkeit wurde auf der Riehler Straße in Köln-Riehl in Höhe des Zoos gemessen. Dort war ein Pkw-Fahrer mit 132 km/h unterwegs - statt der dort erlaubten 50 km/h. Ein Autofahrer war bei zulässigen 80 km/h auf der Stadtautobahn 49 km/h zu schnell. Mit erheblichen Sanktionen muss auch ein Fahranfänger rechnen: In seiner Probezeit wurde der 19-Jährige auf der Boltensternstraße innerorts mit 116 km/h gemessen. Sechs Fahrzeuge wurden durch die Beamten sichergestellt und im unmittelbaren Anschluss an die Kontrolle zur Überprüfung der Verkehrssicherheit dem TÜV Rheinland vorgeführt. Wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis wurden gegen die Fahrer entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. "Auch dieser Einsatz zeigt, wie wichtig konsequente Maßnahmen gegen Raser sind", resümierte der Leiter der Direktion Verkehr, Leitender Polizeidirektor Martin Lotz." LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9675 2 Im Rahmen des achten landesweiten Blitzmarathons hatte die Kölner Polizei im Rahmen des angekündigten, von Innenminister Jäger öffentlichkeitswirksam inszenierten „Blitzermarathons “ am 15.04.2015 Temposünder ins Visier genommen. Mit einer Pressemitteilung vom 17.04.2015 hatte die Polizei Köln wie folgt Bilanz des dritten bundesweiten Blitzmarathons gezogen: „Die Polizei Köln hat den 3. bundesweiten Blitzmarathon in den Stadtgebieten Köln und Leverkusen und auf den Autobahnen im Zuständigkeitsbereich gestern (16.April) gegen Mitternacht beendet. (…) In dem vorgegebenen Zeitraum wurden durch die Polizei Köln fast 51.000 Fahrzeuge an rund 100 Messstellen kontrolliert. (…) Rund 900 Geschwindigkeitsverstöße stellten die Beamten im Stadtgebiet Köln fest. An über 80 Kontrollstellen wurden fast 23.000 Fahrzeuge kontrolliert. (…) An 10 Kontrollstellen "blitzte" es auch im Stadtgebiet Leverkusen . Hierbei überschritten rund 90 motorisierte Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Auf der Oulostraße im Leverkusener Stadtteil Steinbüchel wurde am Mittag ein Audi-Fahrer (76) angehalten, der die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft um 54 km/h überschritten hatte. Resultat: 175 Euro Bußgeld , vier Punkte, zwei Monate Fahrverbot. Den höchsten Geschwindigkeitsverstoß beging jedoch ein Autofahrer (48) auf der Bundesautobahn 1. Der 48-Jährige wurde am Morgen (16. April) mit seinem Mercedes Coupé E 350 bei Nettersheim mit sage und schreibe 204 km/h gemessen - erlaubt sind dort 100 km/h! Nach einem Toleranzabzug verbleibt eine vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 93 km/h. Der Pkw-Fahrer wird seinen Verstoß mit 600 Euro büßen müssen. Außerdem werden zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei eingetragen - und ihm wird ein dreimonatiges Fahrverbot auferlegt. Sein Kommentar: "Ich kam mit der Beschilderung nicht zurecht!" Auf den Bundesautobahnen im Zuständigkeitsbereich der Polizei Köln kontrollierten die Einsatzkräfte insgesamt mehr als 28.000 Fahrzeuge. Hierbei wurden knapp 500 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt und geahndet. Gleich zweimal innerhalb weniger Minuten wurde ein anderer Pkw-Fahrer (37) auf der BAB 555 "geblitzt". Der Bergheimer war gegen 11.40 Uhr mit seinem BMW in Richtung Bonn unterwegs , als die Besatzung eines ProViDa-Fahrzeugs der Autobahnpolizei bei ihm eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h feststellte. Nach Beendigung der Kontrolle geriet der 37-Jährige etwa 1.000 Meter weiter in eine stationäre Radarmessung - auch hier war er 30 km/h zu schnell! Jetzt erwarten den Mann gleich zwei Verfahren mit jeweils 75 Euro Bußgeld . Insgesamt müssen 30 Verkehrsteilnehmer neben einer Geldbuße mit Fahrverboten von bis zu drei Monaten rechnen. Der Einsatzleiter Polizeioberrat Hardy Reinartz bilanziert:" Nahezu drei Prozent der von der Polizei Köln gemessenen Fahrzeugführer waren beim 3. bundesweiten Blitzmarathon zu schnell. Damit hat der überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmer gezeigt, dass "Respekt vor Leben" für sie nicht nur leere Worte sind .Nicht mehr "Knöllchen", sondern weniger Verunglückte durch "Geschwindigkeit" sind das Ziel! Auffällig erscheint dabei, dass bei erstgenannter, unangekündigter Aktion allein in den Stadtgebieten bei 19.500 kontrollierten Fahrzeuge 1.660 Verwarngelder bzw. Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu fertigen waren und 50 Fahrzeugführer mit einem Fahrverbot rechnen müssen . Also augenscheinlich rund 8 % der Kontrollierten ein Verstoß nachgewiesen wurde. Während beim angekündigten Blitzmatrathon nur drei Prozent der von der Polizei Köln gemessenen Fahrzeugführer zu schnell waren und hier noch die Zahlen der Kontrollen auf den entsprechenden Bundesautobahnabschnitten (BAB) miteingeschlossen waren. Besonders ernüchternd ist dabei, dass am späten Nachmittag des 15.04.2015 - also dem Tag vor dem bereits zu diesem Tag breit medial angekündigten Blitzmarathon - durch ein illegales Autorennen in Leverkusen und diesbezüglichem Rotlichtverstoß ein querender Radfahrer erfasst LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9675 3 und schwer verletzt wurde. Und am Abend des 14.05 eine unbeteiligte Radfahrerin in KölnMülheim bei einem Verkehrsunfall durch einen Raser getötet wurde. Eine positive nachhaltige , auch nur kurzfristige Wirkung eines solchen angekündigten Blitzmarathons im Vorfeld und Nachgang wird deshalb zu Recht von Experten bezweifelt. Vorbemerkung der Landesregierung Zu den Grundlagen und bisherigen Ergebnissen des Einsatzkonzeptes des „24-StundenBlitz -Marathons“ verweise ich auf die Antwort der Landesregierung zu der Kleine Anfrage 3338 (LT-Drs 16/8485) des Fragestellers. Die in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage zitierten Einsätze gegen illegale nächtliche Autorennen am 31. Juli 2015 / 1. August 2015 sind mit dem Präventionskonzept des Blitz-Marathons vom 16. April 2015 nicht vergleichbar. Das betrifft deutliche Unterschiede in der Zielsetzung, den Einsatzkonzepten und führt damit auch zu anderen Kriterien, um die Wirksamkeit der Kontrollen zu beurteilen. Die Rückschlüsse in Bezug auf die Bewertung von unangekündigten Geschwindigkeitsmaßnahmen sind daher nicht zielführend. Auch beim dritten bundesweiten „24-Stunden-Blitz-Marathon“ am 16. April 2015 haben die Kommunikationsmaßnahmen einen hohen Stellenwert eingenommen. Sie klären über die gefährlichen Folgen von überhöhter Geschwindigkeit auf und bezwecken eine Verhaltensänderung der Verkehrsteilnehmer. Ziel ist es Unfälle zu verhindern bzw. die Folgen zu vermindern , um vor allem schwache Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen. Die öffentlichkeitswirksamen Ankündigungen im Vorfeld und die Berichterstattung am Einsatztag ermöglichen es, viel mehr Menschen zu erreichen als unangekündigte Kontrollmaßnamen . Die zentrale Bedeutung des Blitz-Marathons liegt in der Prävention. Die Wirksamkeit des „24-Stunden-Blitz-Marathons“ über den Einsatztag hinaus wurde bereits im Oktober 2013 durch das verkehrstechnische Institut der RWTH Aachen untersucht. Sowohl die relativen Anteile der hohen Überschreitungen, insbesondere um mehr als 20 km/h, als auch die mittleren Geschwindigkeiten und die in der Verkehrswissenschaft wichtige Kontrollgröße „V85“ konnten während und nach dem Blitz-Marathon an allen Standorten der Studie an Werktagen aber auch am Wochenende reduziert werden. Im Gegensatz zum Blitz-Marathon diente die unangekündigte Kontrollaktion in Köln am 31. Juli 2015 / 1. August 2015 dem konsequenten Einschreiten gegen nächtliche illegale Autorennen im Stadtgebiet. Nach drei schweren Unfällen lag der Fokus auf der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch zumeist junge Fahrer, die öffentliche Straßen als Rennstrecke missbrauchen, der Überprüfung der charakterlichen Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Verkehrsverstößen und der Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Menschen. Die publizierten Ergebnisdaten der Kontrollaktion am 31. Juli 2015 / 1. August 2015 basieren auf der Summe der Maßnahmen von Polizei und Kommune, die Ergebnisdaten vom 16. April 2015 ausschließlich auf den Maßnahmenzahlen der Polizei. Weiterhin waren die Bundesautobahnen im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Köln am 31. Juli 2015 / 1. August 2015, anders als am 16. April 2015, nicht in die Kontrollmaßnahmen einbezogen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9675 4 1. Wie viele Polizeidienstkräfte der Kreispolizeibehörde Köln sind jeweils mit dem Blitzmarathon in den Stadtgebieten Köln und Leverkusen am 16. April 2015 und der großangelegten Kontrollaktion im Kölner und Leverkusener Stadtgebiet am 31.Juli / 1. August 2015 mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung in welchem Zeitumfang betraut gewesen? (differenzierte Aufschlüsselung erbeten) Gemäß Polizeiorganisationsgesetz des Landes NRW umfasst die Zuständigkeit der Kreispolizeibehörde Köln die Stadtgebiete Köln und Leverkusen; eine differenzierte Erfassung der Kennzahlen erfolgt deshalb nicht. Es erfolgt daher eine Darstellung der Ergebnisse für die KPB Köln. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Ergebnisdaten verweise ich auf meine Vorbemerkungen . Mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Einsatzes am 16. April 2015 waren bei der Kreispolizeibehörde Köln insgesamt 241 Polizeivollzugsbeamte (inkl. Autobahn) betraut. Differenzierte Aufschlüsselung:  Vorbereitung: 2 Polizeivollzugsbeamte  Durchführung: 237 Polizeivollzugsbeamte  Nachbereitung: 2 Polizeivollzugsbeamte Mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Einsatzes am 31.07.2015 / 01.08.2015 waren bei der Kreispolizeibehörde Köln insgesamt 134 Polizeivollzugsbeamte betraut. Differenzierte Aufschlüsselung:  Vorbereitung: 4 Polizeivollzugsbeamte  Durchführung: 126 Polizeivollzugsbeamte  Nachbereitung: 4 Polizeivollzugsbeamte 2. Wie hoch ist die Anzahl der polizeilichen Dienststunden gewesen, die jeweils im Rahmen dieser beiden Kontrollaktionen im Zuständigkeitsbereich der KPB Köln für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung aufgewendet worden sind? (detaillierte Aufschlüsselung erbeten) Von der Kreispolizeibehörde Köln wurden für die Kontrollaktion (inkl. Autobahn) am 16.04.2015 insgesamt 2.133 Stunden aufgewendet. Differenzierte Aufschlüsselung:  für die Vorbereitung 205  für die Durchführung 1.896  für die Nachbereitung 32 Für die Kontrollaktion am 31.07.2015 / 01.08.2015 wurden insgesamt 1.204 Stunden aufgewendet . Differenzierte Aufschlüsselung:  für die Vorbereitung 164  für die Durchführung 1.008  für die Nachbereitung 32 Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Ergebnisdaten verweise ich auf meine Vorbemerkungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9675 5 3. Wie viele Dienstkräfte der Kommunen haben diese beiden Kontrollaktionen jeweils in welchem Zeitumfang begleitet (vergleichende Ausschlüsselung der Kräfte / Dienststunden erbeten)? Von der Stadt Köln und der Stadt Leverkusen wurden für die Kontrollaktion am 16.04.2015 insgesamt 18 Mitarbeiter eingesetzt. Diese verrichteten 134 Dienststunden. Für die Kontrollaktion am 31.07.2015 wurden 20 Mitarbeiter der Stadt Köln eingesetzt. Diese verrichteten 170 Dienststunden. 4. Wie viele Verkehrsverstöße haben die beiden Kontrollaktionen differenziert nach Schwerekategorien, im Zuständigkeitsbereich der KPB Köln in absoluten Zahlen und nach prozentualem Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen und differenziert nach Stadtgebieten und BAB jeweils offenbart (differenzierte, vergleichende Aufschlüsselung erbeten)? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Höhe des Gesamtverkehrsaufkommens in der Kreispolizeibehörde Köln vor. Als Gesamtverkehrsaufkommen wurde daher die Anzahl der kontrollierten Fahrzeuge zugrunde gelegt. Wie bereits bei der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2695 (Lt-Drs. 16/6829) erläutert, ist eine Erfassung nach Schwerekategorien in den statistischen Auswertemodulen nicht vorgesehen. Es erfolgt daher auch weiterhin die Darstellung nach Maßnahmen zur Bekämpfung der Hauptunfallursachen Geschwindigkeit. Am Kontrolltag 16.04.2015 wurden durch die Kreispolizeibehörde Köln in den Stadtgebieten Köln und Leverkusen sowie auf den Bundesautobahnen im Zuständigkeitsbereich der Behörde insgesamt 50.908 Fahrzeuge kontrolliert. Dabei wurden 1.395 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Ergebnisdaten für die kommunale Verkehrsüberwachung an diesem Tag sind der Landesregierung nicht bekannt. Am 31.07.2015 / 01.08.2015 wurden durch die Kreispolizeibehörde Köln insgesamt 4.193 Fahrzeuge kontrolliert. Dabei wurden 436 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Insgesamt wurden am 31.07.2015 durch die Kreispolizeibehörde Köln sowie die Stadt Köln während dieser Kontrollaktion insgesamt 19.410 Fahrzeuge kontrolliert. Es wurden 1.636 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Die Autobahnpolizei im Zuständigkeitsbereich der KPB Köln war an diesem Tag in die Kontrollaktion nicht eingebunden. 5. Wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Wirksamkeit und Erfolg von angekündigten Blitzmarathons im Stadtgebiet im Vergleich zu unangekündigten Geschwindigkeitskontrollaktionen zum Schutz insbesondere von anderen , ordnungsgemäß agierenden schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Radfahrer und Fußgänger? Eine vergleichende Bewertung auf der Datengrundlage der zitierten Presseveröffentlichungen ist aus den in der Vorbemerkung erwähnten Gründen nicht angezeigt. Hinsichtlich der Frage nach Wirksamkeit und Erfolg des Einsatzkonzeptes „24-Stunden-BlitzMarathon “ verweise ich auf die Ausführungen zur LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9675 6 Kleinen Anfrage 2719 (LT-Drs. 16/6889). Die derzeitige wissenschaftliche Untersuchung der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) in Aachen ist noch nicht abgeschlossen . Das Untersuchungsziel ist auf die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einsatzkonzept des „24-Stunden-Blitz-Marathons“ ausgerichtet .