LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9687 04.09.2015 Datum des Originals: 03.09.2015/Ausgegeben: 09.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3731 vom 27. Juli 2015 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/9390 Kommunale Beratung und Einflussnahme des MIK zum Thema Neuauszählung des Briefwahlbezirks 20874 in Köln Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3731mit Schreiben vom 3. September 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Beantwortung der Kleinen Anfrage 3558 (Drs. 16/8943) durch die Landesregierung (Drs. 16/9271) wirft weitere Fragen auf. Mit zwei Urteilen vom 25.03.2015 hat sich das Verwaltungsgericht Köln mit der Frage einer Neuauszählung aller 1.024 Stimmbezirke der Kommunalwahl in der Stadt Köln – wie vom Rat der Stadt Köln beschlossen – bzw. mit der Neuauszählung des Briefwahlbezirks 20874 (Rodenkirchen II Weiß-Sürth) im Wahlbezirk 14 – wie von der CDU Köln gefordert - beschäftigt . Bekanntlich gab das Verwaltungsgericht Köln der Klage der CDU Köln auf Neuauszählung des Briefwahlbezirks 20874 statt, weil nicht nur die Aussage des damaligen Wahlleiters K. falsch war, die Niederschriften des Wahlvorstands seien von ausgesprochener Sorgfalt geprägt gewesen, sondern das auffällig abweichende Ergebnis im Briefwahlbezirk 20874 von statistischen Auswertungen der Wahlergebnisse als atypisch empfunden werden musste. Dagegen wurde die Klage der Stadt Köln gegen die kommunalaufsichtsrechtliche Verfügung der Bezirksregierung Köln abgewiesen. Das MIK behauptet, der Erlass des MIK vom 29.08.2014 an die Bezirksregierung Köln habe sich nur auf die Neuauszählung sämtlicher Wahlkreise bezogen, obwohl in der Antwort der Landesregierung (Drs. 16/9271) eingeräumt wird, dass es Kontakte wegen der „Anfrage durch die Stadt Köln bezüglich einer rechtlichen Einschätzung durch das MIK“ gegeben hat. Das MIK habe aber „nicht durch Erlass zu sonstigen grundsätzlichen Rechtsfragen Stellung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9687 2 genommen“. Inwieweit das MIK zur Frage des weiteren Klageverfahrens der CDU Köln auf andere Art und Weise Stellung genommen hat, bleibt unklar. Wenn allerdings zwei Klageverfahren in unmittelbarem Zusammenhang stehen, erscheint es mehr als unwahrscheinlich, dass nicht beide Sachverhalte zusammen erörtert wurden. Angesichts der eingeräumten Kontakte zwischen der Stadt Köln einschließlich des seinerzeitigen Wahlleiters, der Bezirksregierung Köln und dem MIK ist die Wahrscheinlichkeit, dass nur das eine Klageverfahren der vollständigen Neuauszählung erörtert wurde, so wahrscheinlich wie die Richtigkeit des Ergebnisses, wie es vom Wahlvorstand des Briefwahlbezirks 20874 am Abend der Kommunalwahl festgestellt wurde. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat bereits ausführlich zu der angesprochenen Thematik Stellung genommen . Soweit die Fragestellung eine Einflussnahme des MIK unterstellt, so ist diese Behauptung - wie bereits in den Antworten zu den Kleinen Anfragen 3396 (LT-Drs. 16/8766) und 3558 (LTDrs . 16/9271) ausgeführt - nach wie vor unzutreffend. 1. Inwiefern kann die Landesregierung ausschließen, dass Mitarbeiter im Geschäftsbereich des MIK, also einschließlich der Bezirksregierung Köln, zu keinem Zeitpunkt die Frage der Neuauszählung ausschließlich des Briefwahlbezirks 20874 erörtert bzw. dazu Stellung bezogen haben? Gegenstand der seinerzeit gewünschten rechtlichen Einschätzung durch das MIK war die Frage einer Neuauszählung des gesamten Wahlgebietes (siehe auch: Vorbemerkung und Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 3396; Vorbemerkung und Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 3558). Diese Einschätzung hat ihren Niederschlag im Erlass an die Bezirksregierung Köln vom 29.08.2015 gefunden, der nachrichtlich auch der Stadt Köln übersandt wurde. Zur Neuauszählung des Briefwahlbezirks 20874 wurde eine solche Bewertung durch das MIK nicht erbeten. Aussagen zu den Inhalten einzelner Gespräche, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierung Köln über einen längeren Zeitraum geführt wurden, können nicht getroffen werden. 2. Welche Hinweise hat das MIK oder die nachgeordnete Bezirksregierung Köln im Rahmen der Beratung der Stadt Köln in Bezug auf den Themenkomplex „Neuauszählung im ergebnisauffälligen Briefwahlbezirk 20874“ an welche Stelle der Stadt Köln gegeben? Siehe Antwort zu Frage 1. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9687 3 3. Welche Kontakte gab es genau von Vertretern des MIK (Minister, Staatssekretär, Ministerbüro, Abteilungsleiter, Gruppenleiter, Referatsleiter, sonstige Stellen) betreffend die beiden Sachverhalte „Neuauszählung in Köln“ mit Vertretern der Stadt Köln und der Bezirksregierung (bitte einzeln mit Funktion nennen)? 4. Inwiefern gab es Kontakte von Vertretern des MIK (Minister, Staatssekretär, Ministerbüro , Abteilungsleiter, Gruppenleiter, Referatsleiter, sonstige Stellen) betreffend die beiden Sachverhalte „Neuauszählung in Köln“ mit Landtagsabgeordneten ? (Bitte einzeln aufführen). Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Eine Rekonstruktion der einzelnen Gespräche ist nicht möglich. Die im politischen Raum üblichen Gespräche des Ministers mit Abgeordneten zu aktuellen Sachverhalten unterliegen mit Blick auf die Tätigkeit der Abgeordneten dem Grundsatz der Vertraulichkeit. Maßgeblich ist, dass die im Erlass vom 29.08.2015 dargelegte Rechtsauffassung des Ministeriums eigenständig geprüft und entschieden wurde. Die durch die Fragen suggerierte eventuelle Einflussnahme Dritter wird entschieden zurückgewiesen, zumal die Rechtsauffassung des Ministeriums durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt wurde.