LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9692 07.09.2015 Datum des Originals: 04.09.2015/Ausgegeben: 10.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3760 vom 7. August 2015 der Abgeordneten Kai Abruszat und Marcel Hafke FDP Drucksache 16/9455 Vorläufige Haushaltsführung aufgrund steigender Flüchtlingskosten in der Stärkungspakt -Kommune Wuppertal – was sagt die Landesregierung? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3760 mit Schreiben vom 4. September 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ausweislich einer Meldung der Westdeutschen Zeitung vom 6. August 2015, nach der Kosten für Flüchtlinge eine „Planung unmöglich“ machen, hat die Stärkungspakt-Kommune Wuppertal beschlossen, für das Jahr 2016 keinen städtischen Haushalt aufzustellen. Als Teilnehmer des Stärkungspaktes bekommt die Stadt Wuppertal vom Land NordrheinWestfalen finanzielle Hilfen zur Wiederherstellung des Haushaltsausgleichs, den sie – nach bereits erfolgter Fristverlängerung – spätestens bis zum Jahr 2017 erreichen muss. Zu diesem Zweck betreibt die Stadt Wuppertal diverse Konsolidierungsmaßnahmen. Unter anderem wurde die Grundsteuer B auf 620 Prozentpunkte angehoben. Über den Fortgang der Haushaltssanierung ist die Stadt Wuppertal gegenüber der Landesregierung Rechenschaft schuldig. Den Verzicht auf den Haushalt 2016 begründeten Wuppertals Oberbürgermeister Jung und dessen Kämmerer Dr. Slawig laut Angaben der WZ mit akuter „Geldnot“. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9692 2 1. Inwieweit ist der Landesregierung das Vorhaben der Stärkungspakt-Kommune Wuppertal, für das Jahr 2016 keinen städtischen Haushalt aufstellen zu wollen, bekannt? Die Landesregierung hat Pressemeldungen über die Absicht einer Verschiebung der Haushaltsaufstellung 2016 zur Kenntnis genommen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat deshalb einen Bericht von der Stadt Wuppertal angefordert. Dieser liegt der Landesregierung vor. In ihrem Bericht stellt die Stadt Wuppertal mit Blick auf den Haushaltsplanentwurf für 2016/2017 fest, sie sei „zurzeit nicht in der Lage, einen Entwurf aufzustellen, der den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes entspricht“. Es sei jedoch „weiterhin beabsichtigt, den Haushalt 2016/2017 und die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans zeitgerecht zu verabschieden“. 2. Wie beurteilt die Landesregierung das Vorhaben der Stadt Wuppertal aufsichtsrechtlich , insbesondere vor dem Hintergrund des Stärkungspaktgesetzes? Zur Begründung für die Verschiebung der Haushaltseinbringung verweist die Stadt zum einen auf den Rückgang der Schlüsselzuweisungen gemäß der Arbeitskreisrechnung für das GFG 2016, dem jedoch auch eine gestiegene Steuerkraft gegenübersteht, und zum anderen auf die „massiven Steigerungen bei den Flüchtlingskosten um zusätzlich fast 15 Mio. Euro“, die im Haushalt nicht mehr aufgefangen werden könnten. Sie fordert daher eine stärkere Beteiligung von Bund und Land an den Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge, da die Finanzierung der Flüchtlingskosten „eine gesamtstaatliche, nationale Aufgabe“ sei. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Bund in dem Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2015 in Berlin zugesagt hat, die Länder und Kommunen bei der Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung von 2016 an „strukturell, dauerhaft und dynamisch“ zu unterstützen. Die Landesregierung beabsichtigt zudem, die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden durch eine Anpassung der sogenannten Stichtagsregelung im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) noch in diesem Jahr spürbar zu entlasten. Aufgrund des dramatischen Anstiegs der Flüchtlingszahlen wird die Berechnung der pauschalierten Landeszuweisung künftig anhand einer Prognose der zu erwartenden Flüchtlingszahlen zum 1. Januar des Mittelzuweisungsjahres vorgenommen. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit (Stand: 24.08.2015) in der Verbändeanhörung . Der Gesetzentwurf soll in Kürze in den Landtag eingebracht werden. Die vorgesehene Verlegung des Stichtags wird für die nordrhein-westfälischen Kommunen nach derzeitigem Stand zu zusätzlichen Landeszuweisungen im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 217 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 961 Mio. Euro führen. Für die Stadt Wuppertal ergeben sich mit der beabsichtigten Neuregelung in den Jahren 2015 und 2016 erhebliche Mehreinnahmen. Die Landesregierung geht vor diesem Hintergrund davon aus, dass die Stadt Wuppertal fristgerecht einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Entwurf für den Haushaltsplan 2016 sowie für die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2016 vorlegen wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9692 3 3. Welche weiteren Stärkungspakt-Teilnehmer sind der Landesregierung bekannt, die erwägen, infolge finanzieller Probleme auf die Aufstellung des Haushalts 2016 zu verzichten? Abgesehen von Wuppertal hat keine weitere am Stärkungspakt teilnehmende Gemeinde eine derartige Erklärung gegenüber den Aufsichtsbehörden abgegeben. 4. Inwieweit existieren seitens der Landesregierung Überlegungen, die im Stärkungspaktgesetz normierten Voraussetzungen zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs zu verändern? In der Landesregierung gibt es keine derartigen Überlegungen.