LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9695 07.09.2015 Datum des Originals: 04.09.2015/Ausgegeben: 10.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3752 vom 6. August 2015 der Abgeordneten Kai Abruszat und Dr. Joachim Stamp FDP Drucksache 16/9445 Flüchtlinge beziehungsweise Asylbewerber im Kreis Minden-Lübbecke – welche Informationen kann die Landesregierung geben? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3752 mit Schreiben vom 4. September 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In diesem Jahr ist die Zahl der Flüchtlinge, die in Nordrhein-Westfalen Schutz suchen, erneut erheblich gestiegen. Alleine in der vergangenen Woche sind laut Bericht der Zeitung „Der Westen“ vom 03.08.2015 rund 5.700 Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen aufgenommen worden . Die Versorgung der Flüchtlinge stellt das Land und die Kommunen vor eine große Herausforderung . Auch im Kreis Minden-Lübbecke müssen Wohnraum, Schul- und Kindergartenplätze für Flüchtlinge gefunden und Neuhinzugekommene aus unterschiedlichen Nationen in die Gesellschaft integriert werden. Auf diesen Weg müssen auch die Bürger vor Ort mitgenommen werden. Denn ohne die Hilfsbereitschaft und das ehrenamtliche Engagement der Bürger ist diese Aufgabe kaum zu stemmen. Für die Kommunikation mit dem Bürger und die Organisation der Hilfeleistungen ist ein genauer Überblick der Situation vor Ort unerlässlich. Vorbemerkung der Landesregierung: Der Bund hat in dem Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2015 in Berlin zugesagt, dass die Länder und Kommunen bei der Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung vom 2016 an „strukturell, dauerhaft und dynamisch“ zu unterstützen. Die Landesregierung beabsichtigt zudem, die nordrheinwestfälischen Städte und Gemeinden durch eine Anpassung der sogenannten Stichtagsregelung im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) noch in diesem Jahr spürbar zu entlasten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9695 2 Aufgrund des dramatischen Anstiegs der Flüchtlingszahlen wird die Berechnung der pauschalierten Landeszuweisung künftig anhand einer Prognose der zu erwartenden Flüchtlingszahlen zum 1. Januar des Mittelzuweisungsjahres vorgenommen. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit (Stand: 24.08.2015) in der Verbändeanhörung. Der Gesetzentwurf soll in Kürze in den Landtag eingebracht werden. Die vorgesehene Verlegung des Stichtags wird für die nordrhein-westfälischen Kommunen zu zusätzlichen Landeszuweisungen im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von ca. 217 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von ca. 961 Mio. Euro führen. 1. Wie viele Flüchtlinge befinden sich im Kreis Minden-Lübbecke (aufgeschlüsselt nach Schutzstatus (Artikel 16 GG, Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärer Schutz, Abschiebeverbot nach § 60, Abs. 5 oder Abs. 7 AufenthG, Landes- und Bundeskontingent für syrische Flüchtlinge), ausreisepflichtigen Personen, Geduldeten und Asylbewerbern)? Folgende Tabelle gibt Aufschluss über die sich im Kreis Minden-Lübbecke zum Stichtag 30.06.2015 befindlichen Personengruppen: Personenzahl im Kreis Minden-Lübbecke Datenquelle Asylbewerber 792 BAMF, AZR-Statistik zum Stichtag 30.06.2015 der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke Geduldete 423 BAMF, AZR-Statistik zum Stichtag 30.06.2015 der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke ausreisepflichtige Personen 457 BAMF, AZR-Statistik zum Stichtag 30.06.2015 der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke Schutzstatus gesamt 785 Datenquelle, siehe einzelnes Datum davon Artikel 16 GG 11 BAMF, AZR-Statistik zum Stichtag 30.06.2015 der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke davon Genfer Flüchtlingskonvention 200 BAMF, AZR-Statistik zum Stichtag 30.06.2015 der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke davon subsidiärer Schutz 100 BAMF, AZR-Statistik zum Stichtag 30.06.2015 der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke davon Abschiebeverbot gem. § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG 114 BAMF, AZR-Statistik zum Stichtag 30.06.2015 der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke davon Landeskontingent für syrische Flüchtlinge 297 Meldung der Ausländerbehörden , Stand: 14.08.2015 davon Bundeskontingent für syrische Flüchtlinge 63 Meldung des MAIS NRW/KfI mit Stand: 14.08.2015 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9695 3 2. Wie verteilen sich die Flüchtlinge auf die einzelnen Kommunen des Kreises (aufgeschlüsselt nach Erwachsenen, Kindern im schulpflichtigen Alter und Vorschulkindern in Familien und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen)? Der Landesregierung liegt keine Aufschlüsselung für die einzelnen Gemeinden im Kreis Minden -Lübbecke vor. Es liegen Statistiken vor, die einzelne der gefragten Daten für den gesamten Kreis Minden-Lübbecke enthalten. Personenzahl im Kreis MindenLübbecke Bemerkungen Datenquelle 1 erwachsene Flüchtlinge (> 18 Jahre) 10.716 BAMF, AZR-Statistik zum Stichtag 30.06.2015 der Kreisverwaltung MindenLübbecke 2 Flüchtlinge im schulpflichtigen Alter (bis 16 Jahre) - Die Zahl der Flüchtlinge im schulpflichtigen Alter lässt sich auf Grundlage der Amtlichen Schuldaten weder auf Landes- noch auch auf kommunaler Ebene verlässlich ermitteln . 3 Vorschulkinder in Familien - Das Ausländerzentralregister erfasst alle Personen unter 16 Jahren (auch Personen unter 6 Jahre) aufsummiert in einer einzigen Zahl. Eine Unterscheidung in schulpflichtige Personen anhand des Alters ist nicht möglich. BAMF, AZR-Statistik zum Stichtag 30.06.2015 der Kreisverwaltung MindenLübbecke 4 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 27 - Kreisjugendamt Minden -Lübbecke: 21 - Stadtjugendamt Minden : 3 -Stadtjungendamt Bad Oeynhausen: 3 -Stadtjugendamt Porta Westfalica: 0 Angabe des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport zum Stichtag 15.08.2015. Die in der vorstehenden Tabelle aufgeführte Anzahl erwachsener Flüchtlinge (>18 Jahre) kann unterschiedlichen Personengruppen (vgl. Antwort zu Frage 1) angehören. 3. Welchen Nationalitäten gehören die Flüchtlinge in Minden-Lübbecke an? Eine Zuordnung der Herkunftsländer zu den in Frage 1 dargestellten Personengruppen liegt der Landesregierung nicht vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9695 4 4. Wie viele abgelehnte Asylbewerber sind in den vergangenen fünf Jahren aus dem Kreis Minden-Lübbecke zwangsweise zurückgeführt worden oder freiwillig ausgereist (aufgeschlüsselt nach dem 1. Halbjahr 2015 und den einzelnen Jahren 2011 bis 2014)? Der Landesregierung liegen folgende Daten über zwangsweise Rückführungen und freiwillige Ausreisen aus dem Kreis Minden-Lübbecke vor: 2011 2012 2013 2014 1.HJ 2015 Zwangsweise Rückführungen 14 10 2 20 7 Freiwillige Ausreisen 2 0 0 0 n. b. Quelle: Datenbestand der Landesregierung Für das erste Halbjahr 2015 liegen noch keine vollständigen Daten vor. Es ist in diesem Zusammenhang nicht ausgeschlossen, dass vollziehbar ausreisepflichtige Personen zwangsweise rückgeführt wurden, die keinen Asylantrag gestellt haben. 5. Wie hoch waren im Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes die Aufwendungen der kommunalen Familie im Kreis Minden-Lübbecke (bitte kommunalscharf unter gesonderter Ausweisung des Landeszuschusses für die Jahre 2013, 2014 sowie für das erste Halbjahr 2015 aufschlüsseln)? Anlage 1 bildet für die Jahre 2013 bis 2014 die Brutto- und Nettoausgaben gem. Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und den jeweiligen Anteil an der Landespauschale gem. §§ 4 Abs.1 und § 4b FlüAG für die kreisangehörigen Gemeinden des Kreises Minden-Lübbecke ab. Die (Brutto- und Netto-) Ausgaben der Gemeinden gem. AsylbLG für das Jahr 2015 liegen frühestens Mitte 2016 vor. Daher wird für das Jahr 2015 lediglich der bis Mitte 2015 tatsächlich ausgezahlte Anteil der Pauschalierten Landeszuweisung gem. §§ 4 Abs. 1 und 4b FlüAG angegeben. Entsprechend der Vorbemerkung ist aber darauf hinzuweisen, dass neben den Zahlungen nach §§ 4 Abs. 1 und 4b FlüAG eine Nachzahlung von ca. 217 Mio. Euro für 2015 für die nordrhein-westfälischen Kommunen geplant ist, an denen auch die kommunale Familie im Kreis Minden-Lübbecke partizipieren wird. Anlage 1 zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 3752 Stand: 14.08.2015 2013 2014 2015 Kreiangehörige Gemeinden des Kreises Minden-Lübbecke BruttoAusgaben ge . AsylbLG NettoAusgaben ge . AsylbLG Landes¬ erstattung ge . FlüAG BruttoAusgaben ge . AsylbLG NettoAusgaben ge . AsylbLG Landes¬ erstattung ge . FlüAG Landes¬ erstattung ge . FlüAG bis 07/2015 Bad Oeynhausen (Stadt) 1.307.249 1.218.492 207.235 1.722.683 1.571.850 300.034 361.200 Espelkamp (Stadt) 582.444 572.361 120.062 957.579 943.444 169.479 204.365 Hille 247.333 247.333 88.078 347.637 347.637 125.576 152.601 Hüllhorst 168.432 168.432 63.417 292.081 292.081, 90.265 108.295 Lübbecke (Stadt) 430.529 379.255 117.728 554.771 505.549 168.205 202.262 Minden (Stadt) 1.055.028 940.030 351.293 1.678.296 1.593.876 493.529 595.628 Petershagen (Stadt) 533.675 521.837 140.452 777.215 753.436 203.811 243.581 Porta Westfalica (Stadt) 492.265 . 483.318 164.211 873.608 860.814 238.386 287.522 Preußisch Oldendorf (Stadt) 172.012 170.587 66.911 289.976 288.141 95.234 114.459 Rahden (Stadt) 292.643 288.389 85.699 437.701 431.822 123.174 147.877 Stemwede 224.680 214.571 75.150 313.405 300.767 108.069 128.686 Summe Kreis Minden-Lübbecke 5.506.290 5.204.605 1.480.236 8.244.952 7.889.417 2.115.762 2.546.476 MIK NRW Referat 123 Seite 1 von 1