LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9708 08.09.2015 Datum des Originals: 08.09.2015/Ausgegeben: 11.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3782 vom 10. August 2015 des Abgeordneten Peter Preuß CDU Drucksache 16/9491 Zukunft der Wasserschutzpolizei in Düsseldorf Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3782 mit Schreiben vom 8. September 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut Medienberichten soll es Pläne der Landesregierung geben, vier von insgesamt 11 Wachen der Wasserschutzpolizei NRW zu schließen. Es soll sich dabei um ein Positionspapier zur Straffung der Polizeibehörden handeln. Im Gespräch ist unter anderem auch die Wache Düsseldorf im Medienhafen. Sie ist für den Rhein am rechten und linken Ufer von Kilometer 716 bei Monheim-Baumberg bis 757 bei Wittlaer/Nierst zuständig. 1. Trifft es zu, dass es Pläne der Landesregierung gibt, die Düsseldorfer Wache der Wasserschutzpolizei zu schließen? In der Antwort der Landesregierung (Landtagsdrucksache 16/8607) auf die Kleine Anfrage 3289 wurden die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Wasserschutzpolizei (WSP) dargestellt. Noch vor Einsetzung einer Arbeitsgruppe WSP II mit der Aufgabe einer weitergehenden Prüfung wurde mir im Juli 2015 durch das Polizeipräsidium Duisburg ein eigenes Konzept zur organisatorischen Neugestaltung der Direktion Wasserschutzpolizei vorgelegt. Grundlage der durch das Polizeipräsidium Duisburg angestellten Vorüberlegungen ist das Bestreben, die WSP mittel- und langfristig mit einer optimierten Organisationsstruktur zu versehen und auf dieser Basis die innerhalb der nächsten 15 Jahre anstehende Kompletterneuerung der Bootsflotte für Rhein und Kanäle zu realisieren. Diese konzeptionellen Überlegungen werden LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9708 2 aktuell geprüft. Derzeit sind noch keine Entscheidungen über die zukünftige organisatorische Ausrichtung der Wassersschutzpolizei getroffen. Insofern liegt hier zum jetzigen Zeitpunkt auch weder ein konkreter Zeitplan noch ein Konzept zu einer zukünftigen Verwendung von möglicherweise von Organisationsveränderungen betroffenen Beschäftigten vor. Im Hinblick auf Vorschläge zur Aufgabe bisheriger Wachstandorte, sei darauf hingewiesen, dass Wachstandorte der WSP - anders als die Standorte der Polizeiwachen anderer Direktionen - im Regelfall nicht von den Bürgern als Anlaufstelle genutzt werden, sondern eher administrativen Zwecken dienen. Wesentlicher Parameter der Entscheidung wird neben Organisationsoptimierung und Wirtschaftlichkeit die dauerhafte Sicherstellung der Gewährleistung der wasserschutzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung auf dem Rhein und den Norddeutschen Kanälen sein. 2. Wenn dies zutrifft, aus welchem Grund soll der Düsseldorfer Standort geschlossen werden? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Welche Wasserschutzpolizeiwache würde in diesem Fall die Aufgaben und den Zuständigkeitsbereich des Düsseldorfer Standorts übernehmen. Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Wohin würden die Beamten der Düsseldorfer Wache versetzt werden? Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Wie will die Landesregierung bei einer möglichen Reduzierung der Wachen sicherstellen , dass die Wasserschutzpolizei NRW ihre Aufgaben weiterhin adäquat erfüllen kann? Siehe Antwort zu Frage 1.