LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/971 25.09.2012 Datum des Originals: 24.09.2012/Ausgegeben: 28.09.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 370 vom 16. August 2012 des Abgeordneten Christian Haardt CDU Drucksache 16/744 Finanzierung der Mitarbeiterstellen an der Ruhr-Universität Bochum Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 370 mit Schreiben vom 24. September 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach einem lokalen Zeitungsbericht fehlen der Ruhr-Universität Bochum jährlich 9,2 Millionen Euro. Danach soll das Land den Hochschulen nur noch 94 % der Kosten für die genehmigten Mitarbeiterstellen an der Universität überweisen. Die restlichen 6 % werden verweigert , da im Landesdurchschnitt nur 94 % der Mitarbeiterstellen besetzt seien, würden allen Universitäten die Mittel pauschal um 6 % gekürzt, unabhängig von der tatsächlichen Besetzung der Stellen. Dadurch ist die Universität gezwungen in erheblichem Umfang (6,7 Mio €) in den Fakultäten zu sparen, was unmittelbar zu Lasten der universitären Ausbildung geht. Vorbemerkung der Landesregierung Mit der "Hochschulvereinbarung NRW 2015" wurde ein gemeinsamer Rahmen zwischen der Landesregierung und den Hochschulen des Landes geschaffen, der den Hochschulen und Universitätskliniken eine Grundfinanzierung von mindestens vier Milliarden € pro Jahr bis 2015 garantiert. Für den doppelten Abiturjahrgang investiert das Land NRW im Rahmen des Hochschulpaktes II zusätzlich 1,3 Milliarden €. Trotz angespannter Haushaltssituation hat die Landesregierung beschlossen, noch einmal zusätzlich 249 Millionen € jährlich für die Verbesserung der Qualität der Lehre an den Hochschulen zu investieren. Damit ist die Finanzierung seitens des Landes sichergestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/971 2 1. Ist es zutreffend, dass der Ruhr-Universität Bochum jährlich 9,2 Millionen Euro an Personalmitteln weniger zur Verfügung gestellt werden, als dies für die Vergütung aller Mitarbeiterstellen erforderlich wäre? Diese Behauptung ist nicht zutreffend. Mit Inkrafttreten des Hochschulfreiheitsgesetzes wurden die Planstellen und Stellen der Hochschulen im Haushaltsplan 2007 festgeschrieben. Im Zuge der Einführung der Globalhaushalte wurden die Personalaus-gaben mit einer Ausfinanzierungquote von 96,8% justiert und die Übernahme der Versorgungslasten zugesagt. Hierbei handelt es sich angesichts der tatsächlichen Besetzungsverhältnisse um eine hohe Quote, die seinerzeit von den Hochschulen sehr positiv aufgenommen wurde. Durch die in der Vergangenheit von den verschiedenen Landesregierungen mit den Hochschulen abgeschlossenen Pakte/Vereinbarungen hat sich die Quote verändert. Im Gegenzug haben die Hochschulen nicht nur Planungssicherheit und Schutz vor Restriktionen im Haushalt sondern auch zusätzliche Mittel aus dem Strukturfonds erhalten. Mittelkürzungen infolge von Arbeitszeitverlängerungen im Beamten- und Tarifbereich waren kostenneutral. Ebenfalls seit Inkrafttreten des Hochschulfreiheitsgesetzes können die Hochschulen in eigener Zuständigkeit weitere Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte - über die im Haushaltsplan festgeschriebenen Planstellen und Stellen hinaus - schaffen. Für den Fall, dass Hochschulen zusätzliche Stellen schaffen, müssen sie diese aus bereiten Mitteln finanzieren. Eine Berichtspflicht hierüber besteht nicht. Der Ansatz für die Zuschüsse des Landes für den laufenden Betrieb der Ruhr-Universität Bochum wurde von 2008 bis 2011 von 237.366.700 € um rd. 6,64% auf 253.133.700 € erhöht . Darüber hinaus hat die Hochschule in diesem Zeitraum Hochschulpaktmittel in Höhe von insgesamt 12.860.700 € sowie die Qualitätsverbesserungsmittel in Höhe von 9.359.800 € erhalten. Die Gesamteinkünfte der Hochschule stiegen von 356.881.000 € in 2008 auf 403.713.900 € in 2011, was einer Steigerung von 13,12 % entspricht. Für das Jahr 2012 ist beabsichtigt, der Ruhr-Universität Bochum Hochschulpaktmittel in Höhe von 7.541.700 € und Qualitätsverbesserungsmittel in Höhe von 17.947.000 € zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtheit dieser Maßnahmen sichert die Finanzierung der Mitarbeiterstellen an der Ruhr-Universität Bochum. 2. Beabsichtigt die Landesregierung, trotz steigender Studentenzahlen, den Lan- deshaushalt zu Lasten der Universitäten zu sanieren? Nein LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/971 3 3. Welche weiteren Einsparungen nach der "Rasenmähermethode" hat die Landesregierung zu Lasten der Hochschulen geplant oder in den letzten Jahren bereits umgesetzt? Keine Mit den in den vergangenen Jahren geschlossenen Vereinbarungen (Qualitätspakt, Zukunftspakt und Hochschulvereinbarung NRW 2015) wurde und wird den Hochschulen Planungssicherheit garantiert. Dies beinhaltet auch den Schutz vor etwaigen Haushaltsrestriktionen . 4. Mit welchen Finanzmitteln sollen Hochschulen wie die Ruhr-Universität Bochum, die tatsächlich mehr als 94% der Mitarbeiterstellen besetzt haben, die Kürzung durch das Land kompensieren? Siehe Antwort zu Frage 1. Die dort in Bezug auf die Ruhr-Universität Bochum gemachten Aussagen treffen im Hinblick auf die Grundfinanzierung, die Hochschulpaktmittel sowie die Qualitätsverbesserungsmittel grundsätzlich auch auf die übrigen Hochschulen zu.