LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9716 09.09.2015 Datum des Originals: 28.08.2015/Ausgegeben: 14.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3708 vom 21. Juli 2015 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/9326 Aufforderung der Bezirksregierungen zur sofortigen Schaffung von Flüchtlingsunterbringungsmöglichkeiten – Müssen Kommunen die Versäumnisse der Landesregierung „ausbaden“? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3708 mit Schreiben vom 28. August 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Alle kreisfreien Städte sollen nach einem Bericht der WAZ am 20. Juli 2015 von den Bezirksregierungen angeschrieben worden sein, um Plätze für die Flüchtlingsunterbringung zu schaffen. Nach Angaben der Bezirksregierungen liege aktuell eine „krisenhafte Zuspitzung der Anzahl neuankommender Geflüchteter“ vor, so dass die Kapazitäten in den zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes sowie den Notunterkünften „vollständig belegt“ waren. Auch für die kommenden Tage erwarten die Bezirksregeirungen keine Entspannung. Um Obdachlosigkeit von Asylbewerbern zu vermeiden sei es notwendig, dass sofort neue Unterkünfte geschaffen werden. Im Schreiben der Bezirksregierung heißt es dazu: „Aus diesem Grund ist das Land Nordrhein-Westfalen gezwungen, auf die Mithilfe diverser Kommunen zurückzugreifen .“ Innerhalb von nur wenigen Stunden wurden die Kommunen im Sinne der Amtshilfe aufgefordert , weitere Flüchtlinge aufzunehmen. Anders als bisher handelt es sich hier nicht um eine Zuweisung. Vielmehr sollen die Flüchtlinge nur vorübergehend im Rahmen von Landesnotunterkünften untergebracht werden. Die Städte wurde von den Bezirksregierungen per Verfügung aufgefordert, „sofort und umgehend zumindest für den Zeitraum von drei Wochen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9716 2 Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Personen bis spätestens heute Abend 21.00 Uhr bezugsfertig vorzuhalten“. Die Stadt Aachen hat daraufhin begonnen, Flüchtlinge in Klassenräumen eines Gymnasiums unterzubringen. Die Bezirksregierung Köln habe die Stadt angewiesen. In Mönchengladbach regte sich Unmut nach der Aufforderung der Bezirksregierung Düsseldorf, innerhalb von Stunden 150 Flüchtlinge aufzunehmen. Die Stadt Aachen sah keine andere Möglichkeit, als jetzt in den Schulferien das Gymnasium zu belegen. Es war nicht klar, ob die Schule kurzfristig als Landesunterkunft gebraucht wird oder ob es sich um eine reguläre Zuweisung handelt. Auch davon hänge ab, wie es nach den Schulferien weitergehe, sagte Wölk. Eine Katastrophenschutzeinheit stattete die Aachener Schule mit Betten aus, die teilweise in anderen Landesteilen abgeholt werden mussten. Die ersten 140 Flüchtlinge waren Montagabend gekommen. Vorbemerkung der Landesregierung Der aktuell hohe Zugang von Flüchtlingen war in diesem Umfang nicht absehbar und stellt Land, Bund und Kommunen vor eine gewaltige Herausforderung, die nur gemeinsam zu bewältigen ist. Dass derart viele Menschen in Deutschland Schutz suchen werden, zeichnete sich weder lang- noch mittelfristig ab. Vielmehr ging das BAMF als gem. § 44 Abs. 2 Asylverfahrensgesetz zuständige Prognosestelle noch im September 2014 von 200.000 Erst- sowie 50.000 Folgeantragstellern für das Jahr 2015 aus. Erst im Mai dieses Jahres, somit vor rund 3 Monaten , gab das BAMF bekannt, dass mit insgesamt ca. 450.000 Asylantragstellern im Jahr 2015 zu rechnen sei. Auch diese Prognose wurde zwischenzeitlich von der Realität überholt, da in den ersten sieben Monaten bereits rund 300.000 Asylerstantragsteller in der Bundesrepublik registriert wurden und nach den Erfahrungen der Vorjahre in der zweiten Jahreshälfte mit noch höheren Zugängen zu rechnen ist. Das Land NRW ist nach dem Königsteiner Schlüssel das aufnahmestärkste Land in der Bundesrepublik Deutschland und bietet damit derzeit mehr Flüchtlingen eine Unterbringung und Versorgung als Italien und Frankreich zusammen. Das Land NRW hat seine Aufnahmekapazitäten kontinuierlich ausgebaut. Das im Oktober 2014 festgelegte Ausbauziel der Unterbringungsplätze orientierte sich an der BAMFPrognose aus September 2014 und sicherte vor dem Hintergrund dieser Prognose eine Mindestaufenthaltsdauer von 6 Wochen für jeden Flüchtling in der Landeserstaufnahme. Die Planungen des Landes orientierten sich insofern an den bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen . Vor dem Hintergrund der BAMF-Prognose aus dem Monat Februar 2015 (250.000 Erstantragssteller sowie 50.000 Folgeantragssteller) konnte das Ziel einer 6-wöchigen Aufenthaltsdauer im Jahr 2015 nicht aufrechterhalten werden. Es war jedoch immer noch von einem Aufenthalt jedes Flüchtlings in den Landeseinrichtungen von mindestens 4 Wochen auszugehen . Den Planungen des Landes wurde dabei ein ca. zwanzigprozentiger Aufschlag auf die laufenden Prognosezahlen des BAMF zugrunde gelegt. Die neue BAMF-Prognose vom August 2015 mit 800.000 Antragsstellern bedeutet für NRW Zugänge in Höhe von 170.000 Antrag- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9716 3 stellern. Die Landesregierung sieht sich daher seit Mai einer vollständig veränderten Situation gegenüber, die sich durch die aktuelle Entwicklung weiter verschärft hat. Konkret hat die Landesregierung im Vergleich mit dem Stand von September 2012 (rund 1.800 Plätze) bis zum 14.08.2015 mit 10.000 Plätzen mehr als das Fünffache an Regelunterbringungsplätzen geschaffen und hält derzeit mit 26.244 Unterbringungsplätzen insgesamt mehr als das Zwölffache der damaligen Gesamtkapazität zur Verfügung. Binnen kürzester Zeit wurden zusätzliche Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE’en) in Siegen und Unna geschaffen und die Regelaufnahmekapazität alleine in der Erstaufnahme dadurch auf insgesamt 2.000 Plätze erhöht. Einschließlich Notkapazitäten stehen hier insgesamt 2.640 Plätze zur Verfügung. Weitere Einrichtungen sind bereits verbindlich geplant und werden sukzessive umgesetzt. Die Dynamik der aktuellen Situation wird besonders deutlich beim Vergleich der Zugangsentwicklung der Monate Mai bis Juli 2015. Während im Monat Mai noch 6.721 dem Bundesland NRW zugewiesene Asylerstantragsteller in den Landeseinrichtungen aufzunehmen waren , ist die entsprechende Zahl im Juni auf 9.452 und im Juli auf 16.273 angewachsen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass tatsächlich deutlich mehr Personen die EAE des Landes aufsuchen. Erstantragsteller, die über die von NRW zu erfüllende Quote hinaus in den EAE Nordrhein-Westfalens ankommen und von hier aus in andere Bundesländer weitergeleitet werden, und Folgeantragsteller, die in ihre Zuweisungskommune aus dem Erstverfahren weitergeleitet werden, müssen vorläufig untergebracht und versorgt werden. So sind im Monat Juli durchschnittlich pro Woche rund 5.000 Personen in die nordrhein-westfälischen EAE gekommen. Dies entspricht in etwa dem Gesamtjahreszugang in NRW von 2007. Die Tageszugänge liegen regelmäßig über 1.000 Personen, am 10. August wurde mit 1.482 Personen der höchste Tageszugang in der Geschichte des Bundeslandes NRW erreicht. Dass ein Zugang an Asylbegehrenden, wie wir ihn derzeit erleben, nicht absehbar war, wird nicht zuletzt durch den Umstand belegt, dass alle Bundesländer gleichermaßen dringlich auf der Suche nach geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten für asylbegehrende Menschen sind. 1. Welche Städte wurden mit der Aufforderung zur Schaffung von Platzkapazitäten per Amtshilfeersuchen der Bezirksregierungen am 20. Juli angeschrieben? Die Bezirksregierungen haben an die Kommunen ab dem 20. Juli nach Maßgabe des akuten Unterbringungsbedarfs und unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit sukzessive Amtshilfeersuchen gerichtet. Welche Städte und Kommunen um Amtshilfe ersucht wurden, lässt sich der beigefügten Tabelle (Anlage 1) mit Stand 10. August 2015 entnehmen. 2. Warum fand keinerlei Kommunikation mit den Kommunen im Vorfeld statt, um die Situation und Sachlage, dass es sich um Notunterkünfte des Landes handele, einvernehmlich zu klären? Die Bezirksregierungen sind, als die für die Liegenschaftsakquise zuständigen Stellen, jeweils auf die Kommunen ihres Regierungsbezirks zugegangen und haben diese um Amtshilfe ersucht. Die Regierungsvizepräsidentin und die Regierungsvizepräsidenten haben im Vorfeld den persönlichen Kontakt zur jeweiligen Verwaltungsleitung gesucht und das Ersuchen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9716 4 erläutert. Dabei wurden stets einvernehmliche Lösungen angestrebt und die Standortauswahl den Kommunen vorbehalten. Vor dem Hintergrund der aktuell dramatischen Sachlage war eine Kommunikation in dem üblichen Umfang nicht möglich. Es wurde vielmehr schnelles Handeln und eine zügige Kooperation angestrebt. Zu diesem Zweck wurde die Kommunikation auf das in der krisenhaften Situation Nötige beschränkt. Im Nachgang wurde den Standortkommunen über die Bezirksregierungen ein von der Bezirksregierung Arnsberg erstelltes Informationspaket zu dem Betrieb der Einrichtung zur Verfügung gestellt. 3. Welche Kommunen haben mit welchen konkreten Unterbringungsmöglichkeiten auf das Schreiben der Bezirksregierungen reagiert? Art und Standort der Einrichtung wurde den ersuchten Kommunen nicht vorgegeben. Die Kommunen haben unterschiedliche Unterbringungsmöglichkeiten vorgeschlagen. Vorwiegend befinden sich darunter ehemalige (nicht mehr genutzte) Schulgebäude sowie Turnhallen und in Einzelfällen auch aktive Schulgebäude, die während der Sommerferien leer standen . Welche Kommunen welche Liegenschaften bereitgestellt haben, entnehmen Sie bitte der als Anlage 2 beigefügten Tabelle. 4. Welche Folgen hätte es, wenn eine Kommune der Aufforderung der Bezirksregierungen nicht nachgekommen wäre? Für Amtshilfeersuchen gelten die Regeln nach Art. 35 GG und dem Verwaltungsverfahrensrecht . Überwiegend haben sich die Kommunen ohne Zögern bereit erklärt, die Landesregierung bei der Aufgabe der Unterbringung von Flüchtlingen zu unterstützen. Die Landesregierung schätzt den Einsatz der Kommunen und bedankt sich ausdrücklich für das große Engagement und den spürbaren Zusammenhalt. Die Bezirksregierungen waren immer um einvernehmliche Lösungen im Dialog mit der jeweiligen Kommune bemüht. Sofern eine Kommune sich nicht in der Lage sah, dem Amtshilfeersuchen in der zur Verfügung stehenden Zeit nachzukommen, so fand sich regelmäßig eine andere Kommune, die eine geeignete Unterkunft früher als geplant bereit stellen konnte. 5. Wie beurteilt die Landesregierung die eigene Verantwortlichkeit aus der gesetzlichen Verpflichtung des § 44 Asylverfahrensgesetz, dass die Länder verpflichtet sind, für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten sowie entsprechend ihrer Aufnahmequote die im Hinblick auf den monatlichen Zugang Asylbegehrender in den Aufnahmeeinrichtungen notwendige Zahl von Unterbringungsplätzen bereitzustellen ? Die Landesregierung nimmt den gesetzlichen Auftrag gem. § 44 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz sehr ernst und sieht sich in der Verantwortung, die in NRW Schutz suchenden Menschen in menschenwürdiger Weise unterzubringen und zu versorgen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe wurden bis 31.07.2015 bereits 9.500 Unterbringungsplätze in 24 Regelunterbringungseinrichtungen geschaffen, einschließlich der Erstaufnahmeeinrich- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9716 5 tungen. Um der aktuellen Entwicklung der Asylbewerberzahlen Rechnung zu tragen, werden in allen Regierungsbezirken derzeit weitere Unterbringungskapazitäten geschaffen, die längerfristig zur Verfügung stehen werden. Ziel ist es, die Unterbringungsplätze in Notunterkünften sukzessive abzulösen. Dieser Prozess lässt sich jedoch vor dem Hintergrund der gerade in jüngster Zeit sprunghaft zunehmenden Flüchtlingszahlen nur schrittweise realisieren. Um ein Gleichgewicht im Bereich der Flüchtlingsunterbringung landesweit herzustellen und eine faire Verteilung zu sichern, wird die Landesregierung die gesetzlichen Anrechnungsregelungen gemäß § 3 Abs. 4 FlüAG NRW konsequent anwenden. Danach werden die von der Kommune aufgenommenen Asylbegehrenden auf die Zuweisungsquote der jeweiligen Kommune angerechnet. Die aktuelle Form der Unterbringung soll keine dauerhafte Lösung darstellen und lediglich zur Vermeidung von Obdachlosigkeit dienen. Die Landesregierung arbeitet mit Nachdruck an dem Aufbau großer Unterkünfte, mit dem Ziel künftig die Unterbringung in Notunterkünften deutlich zu reduzieren. Die Behörden in den Ländern und Kommunen stehen aufgrund der hohen und sprunghaft angestiegenen Flüchtlingszahlen vor außergewöhnlichen Herausforderungen. Die Landesregierung sieht hier auch die Bundesregierung in der Pflicht. Es gilt nun vor allem, die vom Bund dem Grunde nach zugesagte dauerhafte Unterstützung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Daneben muss der Bund auch im Rahmen seiner außenpolitischen Möglichkeiten dafür Sorge tragen, dass die Menschen, die keinen anerkannten Asylgrund geltend machen können, über ihre aussichtlosen Chancen, in Deutschland Asyl zu bekommen, aufgeklärt werden und dass die Lebensverhältnisse in den Heimatländern verbessert werden, um Fluchtursachen zu bekämpfen. Anlage 1 Stand: 10.08.2015 Stadt Datum der Inanspruchnahme / Erstbelegung Kapazität BR Düsseldorf Mönchengladbach 20.07.2015 150 Oberhausen 20.07.2015 150 Mülheim 20.07.2015 80 Remscheid 20.07.2015 150 Krefeld 21.07.2015 150 Wuppertal 21.07.2015 150 Düsseldorf 22.07.2015 50 Moers 22.07.2015 150 Velbert 22.07.2015 150 Viersen 22.07.2015 150 Kreis Mettmann (Unterstützung von Velbert) 23.07.2015 150 Dinslaken 27.07.2015 150 Dormagen 27.07.2015 150 Grevenbroich 27.07.2015 150 Wesel 27.07.2015 150 Kreis Wesel (Unterstützung von Moers, Dinslaken, Wesel) 27.07.2015 150 Rhein-Kreis Neuss (Unterstützung von Dormagen und Grevenbroich) 27.07.2015 150 Meerbusch 29.07.15 150 Ratingen 29.07.15 150 Kreis Mettmann (Unterstützung Ratingen) 29.07.15 150 Rhein-Kreis-Neuss (Unterstützung Meerbusch) 29.07.15 150 Langenfeld 05.08.15 150 Hilden 05.08.15 150 Kleve 07.08.15 150 BR Arnsberg Bochum 20.07.15 150 Witten 21.07.15 150 Lünen 23.07.15 150 Iserlohn 24.07.15 150 Arnsberg 24.07.15 150 Lüdenscheid 28.07.15 150 Lippstadt 28.07.15 150 Kamen Vorauss. 08.08.15 150 Hattingen 05.08.15 150 Menden 05.08.15 150 Soest 06.08.15 150 BR Köln Aachen 20.07.15 200 Leverkusen 21.07.15 100 Bergisch Gladbach 24.07.15 80 Troisdorf 24.07.15 100 Kerpen 27.07.15 130 Bergheim 27.07.15 150 Puhlheim - Brauweiler 30.07.15 150 Frechen 03.08.15 150 Hürth 05.08.15 150 Stolberg 05.08.15 150 Erftstadt 07.08.15 150 Gummersbach 07.08.15 150 BR Detmold Gütersloh 24.07.15 400 Minden 27.07.15 150 Paderborn 03.08.15 150 Lemgo 07.08.15 150 Bünde 07.08.15 150 BR Münster Gelsenkirchen 20.07.15 150 Bottrop 21.07.15 150 Castrop-Rauxel 21.07.15 150 Gladbeck 26.07.15 150 Dorsten 27.07.15 150 Herten 29.07.15 140 Ibbenbühren 05.08.15 150 Ahlen 05.08.15 150 Borken 06.08.15 150 Gronau 07.08.15 150 Dülmen 07.08.15 150 Notunterkünfte - Stand: 09.09.2015 RB Stadt Art der Liegenschaft akt. Kapaz. AR Witten Turnhalle, wird aktiv für Schulsport genutzt 150 AR Lünen Turnhalle Hauptschule Wethmar (nicht genutzt) 150 AR Arnsberg (nicht genutzte Schule/ehemal. Förderschule) Essensausgabe in Turnhalle 150 AR Iserlohn Turnhalle einer laufenden Schule 150 AR Lüdenscheid ehem. Hermann-GmeinerSchule ; Essensausgabe in Turnhalle 150 AR Lippstadt ehemaliges Gesundheitsamt 150 AR Hattingen Turnhalle 150 AR Menden NikolausGroß -Schule 150 AR Soest Konrad-von-SoestGymnasium 150 AR Kamen ehemalige Autobahnpolizei 100 AR Schwerte Turnhalle Real-schule Am Stadtpark 150 K Aachen Inda- Gymnasium 200 1 von 6 Notunterkünfte - Stand: 09.09.2015 RB Stadt Art der Liegenschaft akt. Kapaz. K Leverkusen leerstehendes Schulgebäude 100 K BergischGladbach Turnhalle + Pavillon 80 K Troisdorf Schulzentrum 100 K Kerpen Turnhalle vom Gutenberg-Gymn. 130 K Bergheim Turnhalle 150 K PuhlheimBrauweiler Turnhalle des Schulzentrums 104 K Frechen 3-fach-Turnhalle Gymnasium 150 K Hürth Pfarrzentrum 150 K Stolberg Probst-GrüberSchule (Turnhalle) 150 K Erftstadt Turnhalle der Martinusschule 150 K Gummersbach ehemalige Hauptschule 150 K Düren CornetzhofFörderschule 150 D Düsseldorf II Schul-Turnhalle in Betrieb 50 D Mönchengladbach ehem. Halle der Bundeswehr ehemaliges Theater 150 D Oberhausen Ehemalige Grundschule 150 D Remscheid ehemalige Schule 150 2 von 6 Notunterkünfte - Stand: 09.09.2015 RB Stadt Art der Liegenschaft akt. Kapaz. D Mülheim Sporthalle Schulzentrum Saarn (in Betrieb) 80 D Wuppertal ehemalige Schule 150 D Krefeld Sporthalle BBZ in Betrieb 150 D Moers ehemalige Schule 150 D Velbert Sporthalle Schulzentrum in Betrieb 150 D Viersen Sportzentrum Ransberg 150 D Dinslaken ehem. städt. Odachlosenunterkunft und Katholische KiTa 120 D Dormagen Turnhalle der städt. Realschulen (in Betrieb) 150 D Wesel angemietete Halle ehemalige Fabrik 125 D Grevenbroich Alte Feuerwache und Turnhalle (in Betrieb) 150 3 von 6 Notunterkünfte - Stand: 09.09.2015 RB Stadt Art der Liegenschaft akt. Kapaz. D Ratingen ehem. ElsaBrandström - Hauptschule 132 D Meerbusch Teilnutzung der Stadt nach den Ferien 150 D Solingen ehem. Finanzamt 62 D Langenfeld Turnhalle Grundschule Wiescheid und Turnhalle KonradAdenauer - Gymnasium 108 D Hilden AlbertSchweitzer - Hauptschule (geschl.) 150 D Kleve 3-fachTurnhalle 150 DT Minden Sporthalle ehem. Käthe-KollwitzSchule 150 DT Paderborn II Paderborner Eisbahn 150 DT Gütersloh I Sporthalle "Alte Ziegelei" 200 DT Gütersloh II Sporthalle Spexard 200 4 von 6 Notunterkünfte - Stand: 09.09.2015 RB Stadt Art der Liegenschaft akt. Kapaz. DT Lemgo alte Grundschule Hörstmar 150 DT Bünde Grundschule Ahle 150 MS Bottrop Ehem. AlbrechtDürer -Schule 150 MS Gelsenkirchen ehem. Schule 150 MS Ahaus Sporthalle des Berufskollegs 100 MS CastropRauxel Turnhalle der JanuszKorczak - Gesamtschule 150 MS Gladbeck Sporthalle der Ingeborg-DrewitzGesamtschule 150 MS Herten ehemalige Schule 140 MS Dorsten ehem. Musik-/schule Gymnasium 150 MS Hörstel ehem. DRKKindergarten 80 MS Ibbenbüren Ehemalige Schule (Förderschule des Kreises Steinfurt) 150 MS Ahlen Turnhalle der ehem. Bodelschwinghschule 150 MS Borken Kloster SchönstattAu (Tagungshaus) 150 MS Gronau Kreissporthalle 150 5 von 6 Notunterkünfte - Stand: 09.09.2015 RB Stadt Art der Liegenschaft akt. Kapaz. MS Dülmen Turnhalle vom Clemens-BrentanoGymnasium 150 6 von 6