LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9722 10.09.2015 Datum des Originals: 10.09.2015/Ausgegeben: 15.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3791 vom 17. August 2015 des Abgeordneten Henning Rehbaum CDU Drucksache 16/9527 Situation der Bürgerbusvereine in Nordrhein-Westfalen Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3791 mit Schreiben vom10. September 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach drei Jahrzehnten sind Bürgerbusse als wichtiges Element im Öffentlichen Personennahverkehr nicht mehr wegzudenken. Das erste Projekt startete 1985 im Münsterland. In landesweit weit über 100 Vereinen mit zwischen 50 und 150 Mitgliedern engagieren sich Ehrenamtliche, um auch in den Regionen in denen der reguläre Linienverkehr wirtschaftlich nicht tragfähig ist, nur eingeschränkt betrieben wird, oder zu Randzeiten ein Mindestmaß an Mobilität zu gewährleisten. Das Engagement der Bürgerinnen und Bürger bedarf vielfältiger Unterstützung. Viele Kommunen engagieren sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und auch die Verkehrsunternehmen vor Ort kommen ihrer Verantwortung nach. Ebenso unterstützt das Land NRW die Einrichtung solcher Vereine und stellt Beträge für die Anschaffung der Fahrzeuge und Pauschalen zur Verfügung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9722 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Bürgerbusse können auf eine dreißigjährige Erfolgsgeschichte in Nordrhein-Westfalen zurückblicken, die ganz wesentlich auf das Engagement tausender Ehrenamtler zurückzuführen ist. Der Bürgerbus ist damit ein Paradebeispiel gelebter Hilfe und gesellschaftlichen Miteinanders in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung bietet mit der Förderung einer Organisationspauschale sowie von Festbeiträgen für das Bürgerbusfahrzeug die seit vielen Jahren bewährten Rahmenbedingungen, die eine Kontinuität der Bürgerbusidee ermöglichen . 1. Wie hat sich die von den Bürgerbussen zurückgelegte Fahrzeugkilometerleistung in den letzten 10 Jahren entwickelt? Informationen in dieser Detailtiefe liegen der Landesregierung nicht vor. Eine Erhebung ist in dem für Kleine Anfragen vorgesehenen Zeitraum nicht leistbar. 2. Wie hat sich das Fahrgastaufkommen in den letzten 10 Jahren entwickelt? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie viele Zuschüsse, Pauschalen u.ä. sind vom Land in den letzten 10 Jahren an die Bürgerbusvereine gezahlt worden (bitte nach Jahren und entsprechenden Fördertiteln aufschlüsseln) Die Mittel für die Bürgerbusförderung werden in Kapitel 14 110 bzw. ab 2008 in Kapitel 09 110 veranschlagt. Mittel sind wie folgt verausgabt worden: Jahr Titel 633 76 Orgapauschale in EUR Titel 891 76 Fahrzeugpauschale in EUR 2006 370.387,55 537.559,27 2007 409.646,67 390.000,00 Jahr Titel 633 80 Titel 891 80 2008 425.381,58 524.700,00 2009 442.318,40 548.449,79 2010 492.651,16 512.000,00 2011 535.083,29 646.066,95 2012 554.793,84 665.998,27 2013 587.551,07 914.852,78 2014 589.740,92 589.763,73 2015 612.500,00 605.942,41 gesamt 4.610.817,10 5.935.332,80 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9722 3 4. Welche Informationen liegen der Landesregierung zur Auskömmlichkeit der aktuellen gesetzlichen Organisationspauschale für die Vereinsarbeit der Bürgerbusvereine vor? Zurzeit wird pro Bürgerbusverein eine Förderpauschale von 5.000 EUR pro Jahr gewährt. Nach den Erkenntnissen der Landesregierung hat diese Summe bislang ausgereicht, um die im Zusammenhang mit dem Bürgerbusvorhaben stehenden Ausgaben zu decken. Im Rahmen der anstehenden Novellierung des ÖPNVG NRW und der damit verbundenen Überarbeitung der Verwaltungsvorschriften wird überprüft werden, ob die Förderhöhe der Pauschale noch ausreicht. 5. In welchem Umfang gleichen die Kommunen oder kommunale Verkehrsunternehmen etwaige Verluste von Bürgerbusvereinen aus? Siehe Antwort zu Frage 1.