LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9723 10.09.2015 Datum des Originals: 10.09.2015/Ausgegeben: 15.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3778 vom 13. August 2015 der Abgeordneten Astrid Birkhahn und Dr. Anette Bunse CDU Drucksache 16/9484 Verbesserungsbedarf bei der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3778 mit Schreiben vom 10. September 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das von der Landesregierung initiierte Programm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) soll jungen Menschen helfen einen passgenauen Ausbildungsweg zu wählen und schon während der Schulzeit richtungsweisende Fächerwahlen treffen zu können. Ein wichtiger Baustein hierzu ist die Potentialanalyse für alle Schülerinnen und Schüler im 8. Schuljahr. Immer wieder stellen Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarstufe II, die Schülerinnen und Schüler zum Abitur führen, jedoch fest, dass gerade in der Phase vor dem Abitur bzw. Fachabitur eine erneute Beratung auf dem Boden einer „Potentialanalyse II“ gewünscht ist. Schülerinnen und Schüler, die das Abitur anstreben, befassen sich in Jahrgangsstufe 8 wohl eher nicht mit einer Festlegung auf ihren zukünftigen Berufsweg, sondern eher mit dem Angebot des Fächerkanons in der Jahrgangsstufe 9 an ihrer Schule. Gymnasien, Berufskollegs und Gesamtschulen haben sehr häufig schon vor in Kraft treten des KAoA-Programms eigene Konzepte zur Bestimmung des weiteren Ausbildungs- und Studienweges der Schülerinnen und Schüler initiiert. Sie fürchten nun um die Ernte der Früchte ihrer Bestrebungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9723 2 1. Sieht die Landesregierung einen Sinn darin, den oben erwähnten Schülerinnen und Schülern in der Jahrgangsstufe 11 eine weitere Potenzialanalyse zu ermöglichen bzw. die Analyse in Jahrgangsstufe 8 zur Wahl zu stellen? Die Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage 3778 bezieht sich auf Schülerinnen und Schüler, die in der Phase vor dem Abitur, bzw. Fachabitur eine erneute Beratung wünschen. Das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist ein transparentes, landesweites und für alle teilnehmenden Schulen verbindliches Verfahren, um den Prozess der Berufsund Studienorientierung einheitlich durchzuführen. Derzeit ist für alle Schülerinnen und Schüler der 8. Jahrgangsstufe eine Potenzialanalyse vorgesehen, an die sich die weiteren Standardelemente anschließen. Die Potenzialanalyse leitet einen Prozess der Selbstreflexion bzgl. der Berufsorientierung ein und bietet den Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Stärken und verborgenen Potenziale zu entdecken. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Potenzialanalyse in der 8. Jahrgangsstufe ein erster sinnvoller Schritt zur Reflexion der eigenen beruflichen Handlungskompetenzen ist. An diese schließen sich die weiteren Standardelemente, wie Berufsfelderkundungen, Praktika, Beratung von Klasse 8 bis Klasse 12/13 und Studienorientierung passgenau an. Dies gilt gleichermaßen auch für Schülerinnen und Schüler, die ein Studium anstreben. Sie erhalten mit den so aufeinanderfolgenden Elementen der Berufsorientierung u. a. Hinweise und Hilfestellungen auf mögliche, geeignete Oberstufenkurse mit Blick auf einen erfolgreichen Sekundarstufe II-Abschluss und auf das sich daran anschließende Studium. Die Schülerinnen und Schüler werden in diesem standardisierten Prozess der Studien- und Berufsorientierung bis zur Jahrgangsstufe 10 von einer guten Beratungsstruktur durch Abitur-Beraterinnen und - Berater der Agentur für Arbeit und durch zusätzliche Angebote im Rahmen der Studienorientierung in Form der Hochschulberatung sowie dem Instrument „studifinder.de“ begleitet. Derzeit verlassen etwa 10% eines Jahrgangs an Gymnasien die Schulform ohne Hochschulzugangsberechtigung . Für diese ist eine gelingende Berufsorientierung ebenso erforderlich wie für die ca. 23 % von Abiturientinnen und Abiturienten, die eine duale Ausbildung beginnen . Das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ hat das Ziel, alle Jugendlichen eines Jahrgangs ausreichend früh zu unterstützen. Mit dem Schuljahr 2016/2017 werden alle Schulen ab der 8. Jahrgangsstufe an „Kein Abschluss ohne Anschluss“ partizipieren. Es gibt einen breiten Konsens aller beteiligten Akteure , das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss NRW“ zunächst in allen Schulen flächendeckend einzuführen, es hinreichend zu evaluieren und mit diesen Erfahrungen eine Weiterentwicklung anzugehen. 2. Gibt es aus Sicht der Landesregierung die Möglichkeit, im Rahmen des Programms KAoA, Schulen, die eigene Konzepte entwickelt haben, auf ihrem Weg zu stärken und gegebenenfalls auch zu unterstützen? 3. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, die bestehenden und bewährten Strukturen der Berufsberatung an Schulen der Sek II auch außerhalb des KAoAProjekts zu unterstützen? Das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss NRW“ beruht auf einem abgestimmten Prozess im Ausbildungskonsens NRW, in dem die Landesministerien, die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen und die Kommunen vertreten sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9723 3 Bei den 21 Standardelementen in „Kein Abschluss ohne Anschluss“ handelt es sich um verabredete Grundanforderungen. Diese können selbstverständlich, im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schulen, um zusätzliche Elemente ergänzt und erweitert werden. Schulen , die schon vor der Einführung des Landesvorhabens ein sehr umfangreiches Berufsorientierungsprogramm umgesetzt haben, verzahnen dieses mit den Standardelementen von „Kein Abschluss ohne Anschluss“. Die bewährte Praxis soll beibehalten werden. Falls Schulen weitere Maßnahmen der Berufsorientierung durchführen wollen, ist eine regionale Abstimmung notwendig, um inhaltliche Überschneidungen und Doppelstrukturen zu vermeiden.