LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9725 10.09.2015 Datum des Originals: 10.09.2015/Ausgegeben: 15.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3739 vom 30. Juli 2015 der Abgeordneten Claudia Middendorf CDU Drucksache 16/9417 Hohe Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Dortmund Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 3739 mit Schreiben vom 10. September 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Erstaufnahmeeinrichtung in Dortmund Hacheney sieht sich aufgrund des hohen Flüchtlingsaufkommens vermehrt mit dem Problem der Überfüllung konfrontiert und muss zeitweise sogar schließen. Neben vielen erwachsenen Flüchtlingen, befinden sich auch zahlreiche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unter den Hilfesuchenden in Dortmund. 1. Wie hoch ist die tatsächliche Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in der Stadt Dortmund? Zum Stichtag 15.08.2015 werden durch das Jugendamt der Stadt Dortmund nach eigenen Angaben 604 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut. 2. Welche Institutionen sind für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zuständig und sind schon aktiv? Im Rahmen der Inobhutnahme nach §42 Abs.1 Sozialgesetzbuch-Achtes Buch (SGB VIII) ist das Jugendamt zuständig. Mit Beendigung der Inobhutnahme fällt die Zuständigkeit an den LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9725 2 Vormund, der in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt die weitergehende jugendhilfegerechte Unterbringung, Betreuung und Versorgung im Einzelfall sicherstellt. 3. Inwieweit ist das Jugendamt in diesem Prozess involviert? Das Jugendamt ist entsprechend der gesetzlichen Grundlage Initiator und fallverantwortliche Stelle des gesamten Verfahrens. Auch die Entscheidung über den Ort der Unterbringung im Rahmen der Inobhutnahme obliegt dem Jugendamt. Die Entscheidung über die Unterbringung nach Beendigung der Inobhutnahme obliegt dem Vormund, in Abstimmung und mit Unterstützung des Jugendamtes. 4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen schnelle Hilfe anzubieten? Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind eine besonders schutzbedürftige Personengruppe . Alle unbegleiteten ausländischen Minderjährigen, die sich bei den Ausländerbehörden melden oder von der Polizei aufgegriffen werden, sind umgehend dem örtlich zuständigen Jugendamt vorzustellen. Sofern keine Möglichkeit einer kurzfristigen Übergabe an Personensorgeberechtigte oder Familienangehörige besteht, müssen sie vom örtlich zuständigen Jugendamt in Obhut genommen und jugendhilfegerecht untergebracht und betreut werden. In Verbindung mit der Inobhutnahme ist unverzüglich beim Familiengericht die Bestellung eines Vormundes zu veranlassen. Bei der Bestellung eines Vormunds soll geprüft werden, ob ein Verwandter zum Vormund bestellt werden kann. An diese Erstmaßnahmen schließt sich ein sogenanntes Clearingverfahren an, das in aller Regel unter Beteiligung bzw. durch einen Freien Träger durchgeführt wird. Im Clearingverfahren sollen die persönliche Situation des unbegleiteten Minderjährigen, Verbleib der Eltern, möglicher Aufenthalt von Verwandten, Möglichkeiten der Zusammenführung mit Familienangehörigen im In- oder Ausland, Bildungsvoraussetzungen , besondere gesundheitliche Belastungen geklärt werden. In Zweifelsfällen erfolgt eine Alterseinschätzung (Geburtsjahr), ggf. auch eine erneute Überprüfung der Minderjährigkeit. Das Verfahren dient zudem der Ermittlung des Jugendhilfebedarfs und dient als Grundlage für die Hilfeplanung des Jugendamtes. Darüber hinaus sollen auch Maßnahmen zur Bildungs - und zur sozialen Integration Berücksichtigung finden. Die Einreise konzentriert sich bundesweit und in Nordrhein-Westfalen auf wenige Jugendämter . Die Kapazitäten und die Jugendhilfestrukturen der hauptbetroffenen Jugendämter stoßen mittlerweile an Grenzen, wenn ohnehin hohe Einreisezahlen Minderjähriger weiter – wie derzeit in Dortmund – zunehmen. Das Jugendamt der Stadt Dortmund führt ständige Gespräche mit freien Trägern mit dem Ziel des Ausbaus des Platzangebotes für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unter Zuhilfenahme auch der Ressourcen der Liegenschaftsverwaltung, um Gebäude beispielsweise zu mieten oder zu kaufen und sie freien Trägern als Mietobjekte zur Verfügung zu stellen. Das Angebot an Vormündern wird ständig erweitert. Aufgrund der seit Juli auf 40 – 50 Zugänge pro Woche gestiegenen Inobhutnahmen (gegenüber durchschnittlich 50 pro Monat in 2014) sind bei den aktuellen Spitzen trotz aller Anstrengungen Übergangs- und Ausnahmelösungen unvermeidbar. Dauerhaft kann das Kindeswohl nur durch eine bundes- und landesweite Aufnahmepflicht sichergestellt werden, die eine regionale Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ermöglicht. Dafür besteht derzeit keine rechtliche Grundlage. Auf eine Initiative der Minister- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9725 3 präsidentenkonferenz hin hat die Bundesregierung deshalb am 15. Juli 2015 den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die gesetzlichen Grundlagen für eine landesweite wie bundesweite Verteilung unbegleiteter Minderjähriger in den Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen werden sollen. Die gesetzliche Neuregelung soll – vorbehaltlich des Verlaufs der parlamentarischen Beratung – zum 01. Januar 2016 in Kraft treten. Parallel zur parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in Bundesrat und Bundestag, erarbeitet die Landesregierung die landesgesetzlichen Ausführungsregelungen.