LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9726 10.09.2015 Datum des Originals: 10.09.2015/Ausgegeben: 15.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3786 vom 12. August 2015 der Abgeordneten Dr. Joachim Paul und Oliver Bayer PIRATEN Drucksache 16/9522 Welche Qualifikationen haben die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte (SHK/WHK) an den NRW-Hochschulen? Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 3786 mit Schreiben vom 10. September 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 02.06.2015 wurde der Öffentlichkeit der Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen an den NRW-Hochschulen vorgestellt. In dem vorgelegten Kompromisspapier werden auch die studentischen Hilfskräfte, sowie die wissenschaftlichen Hilfskräfte erfasst und deren Arbeitsbedingungen konkretisiert. Um einen Gesamtüberblick über die Rahmenbedingungen dieser eher prekär-beschäftigten Gruppen zu erhalten, ist die Erhebung und Vergleichbarkeit der Bedingungen an den NRW-Hochschulen nötig. 1. Wie viele der wissenschaftlichen Hilfskräfte haben bereits einen Bachelorabschluss ? 2. Wie viele der wissenschaftlichen Hilfskräfte haben bereits einen Masterabschluss ? 3. Wie viele der wissenschaftlichen Hilfskräfte haben bereits das 1. Staatsexamen absolviert? 4. Wie viele Hilfskräfte haben eine abgeschlossene Promotion oder das 2. Staatsexamen absolviert? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9726 2 5. Wie viele studentische Hilfskräfte verfügen bereits über einen Hochschulabschluss (z.B. Bachelor)? (Beantwortung für alle Fragen bitte nach Hochschulen) Die Qualifikation der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ist nicht Merkmal der amtlichen Hochschulpersonalstatistik. Daher liegen hierzu keine Daten vor. Die Daten können nur bei den Hochschulen abgefragt werden. Dies ist bei einer Größenordnung von rd. 38.500 studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften (einschließlich rd. 2.500 Tutoren) in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage verfügbaren Zeit nicht realisierbar.