LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9742 14.09.2015 Datum des Originals: 10.09.2015/Ausgegeben: 17.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3770 vom 10. August 2015 des Abgeordneten Jens Kamieth CDU Drucksache 16/9476 Einzelheiten zum Justizvollzugsmodernisierungsprogramm Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 3770 mit Schrieben vom 10. September 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Justizminister hat den Vorsitzenden des Rechtsausschusses sowie die rechtspolitische Sprecherin und die rechtspolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen mit Schreiben vom 27.06.2014 darüber informiert, dass die Landesregierung ein Justizvollzugsmodernisierungsprogramm beschlossen hat. Darin heißt es u.a.: „Bei vielen der 43 nordrheinwestfälischen JVA-Standorte besteht hoher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf.“ Konkret angekündigt werden in dem Schreiben Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen an den Standorten Iserlohn, Köln, Münster und Willich I. Zudem werden fünf JVA-Standorte benannt , die aufgegeben werden sollen (Coesfeld, Krefeld, Mönchengladbach, DuisburgHamborn , Dinslaken). Die dort angesiedelten Funktionen würden an anderer Stelle örtlich konzentriert. 1. Wie stellen sich die Projektkosten für die im Rahmen des Justizvollzugsmodernisierungsprogramms angekündigten Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen im Einzelnen dar? (Bitte jeweils getrennt nach Standorten einzeln aufschlüsseln .) Die Programmkosten sind mit insgesamt 787 Mio. € veranschlagt. Eine Aufteilung der Gesamtkosten auf die vier Standorte ist aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen, der verschiedenen Bauvolumen sowie der unterschiedlichen vollzugli- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9742 2 chen Schwerpunkte zum jetzigen Planungsstand noch nicht möglich. Siehe dazu auch die Antwort zu Frage 2. 2. Wie stellt sich die zeitliche Planung für die im Rahmen des Justizvollzugsmodernisierungsprogramms angekündigten Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen im Einzelnen dar? (Bitte Beginn und Ende der jeweiligen Maßnahmen getrennt nach Standorten einzeln aufschlüsseln.) Die Bauplanungen der vier betroffenen Justizvollzugsanstalten können nicht losgelöst voneinander betrachtet werden. Das Justizvollzugsmodernisierungsprogramm soll nach dem aktuellen Planungsstand in sieben Programmphasen umgesetzt werden: 1) Programmmanagement 2) JVA-übergreifende Bedarfsermittlung (Nutzerbedarfsprogramm/ allgemeine bauliche Anforderungen) 3) Musterplanung (Standardisierung auf Funktionsebene, als Orientierung für die Planungstiefe gilt die Leistungsphase 3 der HOAI) 4) Vorhabenplanung (Einzelplanungen, Umsetzung der Musterplanung) 5) Vergabe 6) Ausführung 7) Schlussarbeiten Die vier (zeitlichen) Einzelplanungen sind insbesondere von den Ergebnissen der ersten drei Projektphasen abhängig. Zeitliche Planungen können daher noch nicht benannt werden. 3. Bei welchen der nordrhein-westfälischen JVA-Standorte – mit Ausnahme von Iserlohn, Köln, Münster, Willich I, Coesfeld, Krefeld, Mönchengladbach, Duisburg -Hamborn und Dinslaken – besteht Sanierungs- bzw. Modernisierungsbedarf , der durch das Justizvollzugsmodernisierungsprogramm nicht beseitigt wird? (Bitte die Bedarfe jeweils getrennt nach Standorten einzeln aufschlüsseln.) Der BLB NRW erarbeitet mit Unterstützung der Bauverwaltungen der JVAen derzeit eine Aufstellung der notwendigen und planbaren belegungsrelevanten Baumaßnahmen. Die Ergebnisse stehen noch aus. 4. Wie viele Hafträume fallen durch die geplante Schließung der JVA-Standorte Coesfeld , Krefeld, Mönchengladbach, Duisburg-Hamborn und Dinslaken künftig weg? (Bitte jeweils differenziert nach Einzel- und Gemeinschaftshafträumen für jeden Standort auf-schlüsseln.) Die Anzahl der durch die geplante Schließung wegfallenden Hafträume der JVA-Standorte Coesfeld, Krefeld, Mönchengladbach, Duisburg-Hamborn und Dinslaken ergibt sich aus der folgenden Tabelle: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9742 3 Standort Schließung Einzelhaft - räume Gemeinschafts - hafträume Hafträume (Summe) Coesfeld 31.12.2015 16 10 26 Krefeld 31.12.2015 50 6 56 Mönchengladbach 31.12.2015 61 18 79 Duisburg-Hamborn Nach Abschluss des Justizvollzugsmodernisierungsprogramms 133 45 178 Dinslaken 38 16 54 Summe - 298 95 393 Diese 393 Hafträume verfügen über insgesamt 555 Haftplätze. Im Rahmen des Justizvollzugsmodernisierungsprogramms werden durch die geplanten Neubauten der Justizvollzugsanstalten Iserlohn, Köln, Münster und Willich I zusätzlich 387 Haftpätze geschaffen, so dass die Haftplatzkapazität dann landesweit um 168 Haftplätze vermindert wird. 5. Auf welche anderen JVA-Standorte sollen die in Coesfeld, Krefeld, Mönchengladbach , Duisburg-Hamborn und Dinslaken inhaftierten Gefangenen künftig verteilt werden? (Bitte unter Angabe der genauen zahlenmäßigen Aufteilung jeweils einzeln aufschlüsseln.) Die Gefangenen der Zweiganstalt Coesfeld werden voraussichtlich auf andere Justizvollzugsanstalten der (Groß)Region verteilt werden. Welche Einrichtungen hierfür in Betracht kommen wird aktuell geprüft. Eine Entscheidung steht noch aus. Die Gefangenen der Zweiganstalt Krefeld und der Zweiganstalt Mönchengladbach wurden in der Justizvollzugsanstalt Willich I untergebracht, wo durch organisatorische und kleinere bauliche Anpassungen entsprechende Kapazitäten im Vorfeld geschaffen wurden. Über die Unterbringung der Gefangenen der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn und der Zweiganstalt Dinslaken wird zeitnah zur geplanten Schließung, voraussichtlich jedoch nicht vor dem Jahr 2020, befunden werden.