LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9746 14.09.2015 Datum des Originals: 14.09.2015/Ausgegeben: 17.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3798 vom 19. August 2015 des Abgeordneten Robert Stein CDU Drucksache 16/9535 Selbstfeuernde Waffen auf handelsüblichen Drohnen – sogar im 3D-Drucker herstellbar – Gefahr auch für unsere Sicherheit? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3798 mit Schreiben vom 14. September 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der 3D-Druck ist ein Verfahren, bei dem Gegenstände schichtweise in einem Drucker aus einem geeigneten Ausgangsstoff aufgebaut werden. Der 3D-Druck eignet sich so theoretisch zur Herstellung einer Vielzahl von Produktionsgütern wie Tassen, Teller, Spielzeug, Werkzeuge , Autos oder Flugzeuge (die natürlich aufgrund der beschränkten Größe der Drucker aus Einzelteilen montiert werden müssten). Prognosen gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2018 rund 2,3 Millionen 3D-Drucker im Einsatz sein werden, Tendenz steigend (vgl. http://www.zeit.de/2014/48/3-d-drucker-nutzung-industrie). Auch immer mehr Privathaushalte werden demnach diese Drucker besitzen. Wo der Segen so naheliegend ist, lauern allerdings auch Risiken. So ist es denkbar und möglich, einsatzfähige – wenn auch aktuell noch nicht sehr stabile - Handfeuerwaffen unkontrolliert im 3D-Druckverfahren zu drucken (vgl. http://www.wiwo.de/technologie/forschung/hightech-eine-waffe-aus-dem-3ddrucker /6953974.html). Kombiniert mit Drohnen ergeben sich destruktive und gefährliche Möglichkeiten für Kriminelle und Terroristen. So tauchte jüngst auf YouTube ein Video eines mit einer Handfeuerwaffe versehenen Quadrocopters auf. Die Schusswaffe – die in diesem Fall anscheinend nicht aus einem 3D-Drucker stammte - wurde dabei mehrmals ferngesteuert ausgelöst (vgl. http://www.theguardian.com/technology/2015/jul/16/drone-firing-handgunvideo -youtube?CMP=twt_technology-gdntech). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9746 2 Da diese Entwicklungen einerseits durch scheinbar anonyme und vereinfachte Produktion zu einem erhöhten Waffenbesitz mit allen denkbaren Konsequenzen führen können, andererseits die bedrohlichen Einsatzmöglichkeiten durch eine mögliche Befestigung von ferngesteuerten Waffen an Drohnen erweitert werden, soll nun erörtert werden, welche Gegenmaßnahmen die Landesregierung in Betracht zieht, einer solchen Entwicklung so gut wie möglich Einhalt zu gebieten. 1. Wie viele 3D-Drucker befinden sich in NRW (schätzungsweise) im Privatbesitz? Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 2. Wie viele Fälle selbstproduzierter Waffen mit 3D-Druckern in NRW sind bekannt? Der Landesregierung sind keine Fälle selbstproduzierter Waffen mit 3D-Druckern in Nordrhein -Westfalen bekannt. 3. Wie wird versucht, die Eigenproduktion von Waffen mit Hilfe von 3D-Druckern zu verhindern? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Waffen mit Hilfe von 3D-Druckern in Nordrhein-Westfalen produziert werden. 4. Wie wird die Gefahrenlage in NRW durch den Einsatz von Drohnen mit selbstfeuernden Waffen, betrieben von Kriminellen oder Extremisten, perspektivisch eingeschätzt? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Sind aufgrund des illegalen Waffenbesitzes durch mit 3D-Druckern produzierten Waffen in NRW jemals gerichtliche Urteile ergangen? (Bitte jährliche Anzahl für die letzten 5 Jahre auflisten, auch laufende Verfahren, sofern zutreffend!) Der Landesregierung sind keine entsprechenden Fälle bekannt.