LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9748 14.09.2015 Datum des Originals: 14.09.2015/Ausgegeben: 17.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3771 vom 11. August 2015 des Abgeordneten Dirk Wedel FDP Drucksache 16/9477 Welche Auswirkungen hat die Asbest-Belastung im Justizzentrum Köln? Der Justizminister hat die KleineAnfrage 3771 mit Schreiben vom 14. September 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Antwort auf die Kleine Anfrage 3387 führte der Justizminister hinsichtlich des Justizzentrums Köln aus, dass der BLB neben einem Neubau auch eine Sanierung oder Teilsanierung des Gebäudebestands untersuche (vgl. Drs. 16/8805). Der Präsident des Landgerichts Köln informierte vor kurzem die Bediensteten des Landgerichts Köln darüber, dass bei einigen der im Gebäude entnommenen Materialproben Asbest nachgewiesen worden sei. Die Substanzen seien in Proben der Putz- und Spachtelmassen gefunden wurden. Zwar liege nach Auskunft des Sachverständigen keine gesundheitliche Gefährdung vor, solange es nicht zu Substanzbeschädigungen an den betroffenen Putzoder Spachtelstellen komme. Da aber nicht verlässlich festgestellt werden könne, wo sich asbesthaltige Putz- bzw. Spachtelmasse befinde, sollten Substanzbeschädigungen (insbesondere Bohren von Löchern) bis auf weiteres vermieden werden. Die Brandschutzsanierungsarbeiten würden vorsorglich weiterhin ruhen. 1. An welchen konkreten Stellen wurden im Justizzentrum Köln Spuren von Asbest gefunden (bitte Fundstellen einzeln aufführen)? Im Rahmen der Sanierung von Brandschutzmängeln wurden sowohl in den nicht öffentlich zugänglichen Versorgungsschächten an Schottungen sowie in Putz- und Spachtelmassen auf Wand- und Deckenflächen im gesamten Gebäude Asbestbelastungen festgestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9748 2 2. Inwieweit kann eine gesundheitliche Gefährdung von Bediensteten und Besuchern des Justizzentrums aufgrund von Asbest sicher ausgeschlossen werden? Im eingebauten Zustand und ohne mechanische Beeinträchtigungen ist nach derzeitigem Kenntnisstand keine Gefährdung für die Gebäudenutzer gegeben. Bei Raumluftmessungen in Räumen, in denen zuvor Arbeiten im Rahmen der Brandschutzsanierung durchgeführt worden sind, konnte keine unzulässige Asbestfaserkonzentration festgestellt werden. 3. Inwieweit wurde die Belastung mit Asbest erst durch die stattgefundene Schadstoffmessung bekannt? Das Thema der verdeckt eingebauten asbesthaltigen Putz- und Spachtelmassen ist in Fachkreisen relativ neu, aus diesem Grunde wurde bei der Brandschutzsanierung unverzüglich eine entsprechende Untersuchung durch den BLB NRW veranlasst. Aufgrund eines Asbestkatasters aus dem Jahr 1989 fanden bereits Sanierungsmaßnahmen im Gebäude statt. Seitdem werden turnusmäßige Begutachtungen durch einen Sachverständigen durchgeführt. In Bezug auf verbaute Schadstoffe in dieser Liegenschaft besteht seit jeher eine hohe Sensibilität der Justizverwaltung. 4. Welche Sofortmaßnahmen zum Schutz von Bediensteten und Besuchern wurden ergriffen? Die Bediensteten sowie die Personal- und Richtervertretungen im Justizgebäude Luxemburger Straße sind umgehend über den Befund unterrichtet und darum gebeten worden, Substanzbeschädigungen bis auf Weiteres zu unterlassen (insb. das Bohren von Löchern). Die Durchführung der Brandschutzsanierung ist vorerst ausgesetzt. Gleiches gilt für sonstige geplante Handwerkerleistungen. Der BLB NRW plant derzeit die weitere Vorgehensweise und die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen bei der Ausführung der Arbeiten. 5. Welche Auswirkungen haben die festgestellten Mängel im Rahmen der Untersuchung eines Neubaus bzw. einer Sanierung des Justizzentrums? Die Gebäudenutzung ist unter den getroffenen Sicherheitsvorkehrungen weiterhin unkritisch. Handlungsanweisungen für die Durchführung von erforderlichen Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen werden derzeit erarbeitet. Bei einer möglichen Sanierung des Justizzentrums müssten die aktuellen Erkenntnisse in Form einer Schadstoffsanierung berücksichtigt werden .