LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9749 15.09.2015 Datum des Originals: 14.09.2015/Ausgegeben: 18.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3759 vom 7. August 2015 der Abgeordneten Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/8454 Wie hat sich die Zahl der Anmeldungen an den neu gegründeten Sekundarschulen und Gesamtschulen entwickelt II? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3759 mit Schreiben vom 14. September 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat am 02.01.2015 in einer Pressemitteilung erklärt, dass „in nur vier Jahren“ 109 Sekundarschulen und 83 Gesamtschulen errichtet worden seien. In der Schuljahresauftaktpressekonferenz am 07.08.2015 erklärte die Ministerin darüber hinaus, dass zum Schuljahr 2015/2016 acht neue Sekundarschulen und acht neue Gesamtschulen an den Start gehen. Bei einer Errichtung ist für Sekundarschulen die Anmeldung von 75 Schülerinnen und Schülern notwendig, für eine Gesamtschule sind es 100 Anmeldungen. Hierzu heißt es im nordrhein -westfälischen Schulgesetz: „Schulen müssen die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße haben. Bei der Errichtung muss sie für mindestens fünf Jahre gesichert sein“. Des Weiteren ist als Voraussetzung z.B. im entsprechenden Erlass ausgeführt , dass „das Elternwahlverhalten die Errichtung und Fortführung einer Schule in der gesetzlichen Regelform (Mindestzügigkeit gemäß § 10 a SchVG) dauerhaft gewährleistet.“ Bisweilen gibt es aus Kommunen Rückmeldungen zu „verblüffenden Schülerströmen“ wie z.B. ein „Hin- und Herschieben“ von Schülerinnen und Schülern zwischen integrierten Schulformen oder auch „sehr gezielte“ Elternberatungen seitens der Bildungsadministration. Dies – so Einschätzungen vor Ort – passiert dann, wenn es darum geht, die notwendige Anzahl von Anmeldungen für die Errichtung einer integrierten Schulform zu erreichen. Ebenfalls LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9749 2 werden offenkundig Anmeldeverfahren verlängert, wenn die Zahl der Anmeldungen der Eltern zunächst nicht ausreicht. Unabhängig von diesen Fragen ist es selbstverständlich für Kommunen wichtig, dass ihre Schulangebote langfristig gesichert sind – dies gilt unabhängig von der jeweiligen Schulform. Allerdings zeigen inzwischen Rückmeldungen aus Kommunen, dass die Anmeldezahlen an verschiedenen Standorten neu gegründeter Schulen deutlich zurückzugehen scheinen. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat bereits in Antworten auf vergangene Kleine Anfragen deutlich gemacht, dass sie auch innerhalb des genannten 5-Jahres-Zeitraums die Fortführungsgröße als wesentlich betrachtet (also nicht eine Orientierung an der Errichtungsgröße ). Dies bedeutet, dass auch unmittelbar nach der Errichtung ein deutliches Absinken der Anmeldezahlen möglich ist. Dennoch bestehen dann auch hier letztlich Grenzen der Fortführungsmöglichkeiten. In der Antwort vom April 2015 (Drucksache 16/8415) auf eine Kleine Anfrage zur Zahl der Anmeldungen an neu gegründeten Sekundarschulen und Gesamtschulen nach den Anmeldeverfahren hatte die Landesregierung freundlicherweise die Daten für die Schuljahre 2012/2013 bis 2014/2015 übermittelt. Zu den Anmeldezahlen zum Schuljahr 2015/2016 und der Nachfrage zu möglichen Folgen, wenn Schulen die Fortführungsgröße unterschreiten, wurde erklärt: „Konkrete Angaben sind noch nicht möglich, weil das Aufnahmeverfahren zum Schuljahr 2015/16 erst zum Schulstart abgeschlossen ist.“ Da es teilweise Rückmeldungen zu sehr stark rückläufigen Anmeldezahlen gibt, wäre es wichtig zu erfahren, wie sich die Entwicklung nun zum Schuljahr 2015/2016 vollzogen hat. Um eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren herzustellen, wird darum gebeten, die in der genannten Antwort übermittelten Daten nochmals zu übermitteln und durch die jeweiligen Anmeldezahlen für das Schuljahr 2015/2016 zu ergänzen. Des Weiteren wird für das Schuljahr 2015/2016 auch um die Aufnahme der Daten der von der Ministerin genannten acht neuen Sekundarschulen und acht neuen Gesamtschulen gebeten. Vorbemerkung der Landesregierung Die Fragestellerin erkundigt sich erneut nach der Zahl der „Anmeldungen“ an den neu gegründeten Sekundarschulen und Gesamtschulen und stellt dabei diese Zahlen in den Zusammenhang der Fortführungsgröße von Schulen. Für diese Thematik ist jedoch nicht die Zahl der Anmeldungen, sondern die Zahl der tatsächlich aufgenommenen Schülerinnen und Schüler von Bedeutung. Diese Zahl wird für alle Schulen jährlich im Rahmen der Amtlichen Schuldaten zum Stichtag 15. Oktober erhoben und nach der Auswertung in jedem Jahr der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Für das Schuljahr 2015/16 können dagegen nur die vom Ministerium abgefragten vorläufigen Aufnahmezahlen mitgeteilt werden. Diese unterscheiden sich von den „Anmeldezahlen“ dadurch, dass Koordinierungsprozesse, z.B. die Berücksichtigung von Zweitwünschen, bereits stattgefunden haben. Dennoch ist diese Datenreihe noch nicht Bestandteil der Amtlichen Schuldaten. Sie ist insbesondere hinsichtlich kritischer Grenzen wie der Fortführungsgröße nicht belastbar. In den nachfolgenden Übersichten zu den Fragen 1 und 2 sind daher für das laufende Schuljahr nur vorläufige Aufnahmezahlen aufgeführt, die Zahl der tatsächlich aufgenommen Schülerinnen und Schüler ergibt sich nach Auswertung der Amtlichen Schuldaten dieses Schuljahres und kann von den vorliegenden Werten abweichen. Bei den erbetenen Vergleichsdaten der zurückliegenden Jahrgänge sind hingegen die nach den jeweiligen Amtlichen Schuldaten tatsächlich aufgenommenen Schülerinnen und Schüler aufgeführt. In Abweichung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 3247 (LT-Drs. 16/8415) werden die bis einschließlich des Schuljahres 2014/15 verfügbaren Aufnahmezahlen auf der Basis der Amtlichen Schuldaten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9749 3 mitgeteilt. Sie differieren im Einzelfall geringfügig von denjenigen Aufnahmezahlen, die in den vergangenen Jahren jeweils bei den Bezirksregierungen in den Sommerferien erhoben wurden und Grundlage der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3247 waren. Für eine Vereinheitlichung der Datenreihen wurde daher in der vorliegenden Antwort – soweit verfügbar - auf den Stichtag der Amtlichen Schuldaten harmonisiert. 1. Wie hat sich in den vergangenen Jahren jeweils seit Neugründung die Zahl der Anmeldungen an den von der Schulministerin oben genannten Sekundarschulen entwickelt (bitte jeweils nach Schulstandort und chronologisch nach Schuljahren seit „Errichtungsanmeldung“ auflisten)? Die Zahl der Schülerinnen und Schüler im 5. Jahrgang der Schuljahre 2012/13 bis 2014/15 auf Basis der Amtlichen Schuldaten sowie die vorläufigen Aufnahmezahlen des Schuljahres 2015/2016 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Schülerinnen- und Schülerzahl im 5. Jahrgang (Schuljahre 2012/13, 2013/14 und 2014/15) und vorläufige Aufnahmezahlen (Schuljahr 2015/16) an Sekundarschulen Schülerinnen- und Schülerzahl im 5. Jahrgang des Schuljahres ... Vorläufige Aufnahmezahlen Errichtungsjahr Schulträger 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2012 Wetter 103 83 60 61 2012 Olsberg 82 114 138 75 2012 Anröchte/ Erwitte Zweckverband 123 118 109 106 2012 Attendorn 79 96 100 93 2012 Netphen 102 97 71 78 2012 Werl 162 139 113 114 2012 Wickede 73 68 75 54 2012 Werne 151 168 163 144 2012 Altena / Nachrodt - Wiblingwerde 84 83 75 56 2012 Bochum Ost 77 75 77 90 2012 Bochum SüdWest 80 67 70 82 2012 Dortmund 80 77 82 49 2012 Hamm 75 104 71 67 2012 Vlotho 92 68 83 81 2012 Extertal 109 107 94 95 2012 Oerlinghausen 89 100 77 80 2012 Lübbecke 100 113 86 103 2012 Borchen 78 81 78 60 2012 Kleve 136 147 122 92 2012 Straelen / Wachtendonk 100 156 94 125 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9749 4 Schülerinnen- und Schülerzahl im 5. Jahrgang des Schuljahres ... Vorläufige Aufnahmezahlen Errichtungsjahr Schulträger 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2012 Monheim 99 99 123 103 2012 Alpen 97 88 64 78 2012 Dinslaken 94 116 84 58 2012 Kamp-Lintfort 114 95 85 63 2012 Jüchen 103 96 94 95 2012 Jülich 124 166 130 136 2012 Kreuzau / Nideggen 165 166 140 132 2012 Engelskirchen 73 87 56 60 2012 Nümbrecht / Ruppichteroth 134 111 124 78 2012 Overath 106 103 103 88 2012 Bornheim 108 85 80 81 2012 Eitorf 89 80 75 71 2012 Herten 77 79 75 75 2012 Ahlen 153 164 134 130 2012 Drensteinfurt 105 89 86 62 2012 Sassenberg 128 106 94 97 2012 Gelsenkirchen 78 79 75 84 2012 Münster 83 76 71 59 2013 Arnsberg-Alt 127 155 140 2013 ArnsbergNeheim -Hüsten 141 90 74 2013 Ennepetal 84 77 75 2013 Geseke 116 75 81 2013 Meinerzhagen 104 82 70 2013 Olpe/Drolshagen 167 164 156 2013 Horn-Bad Meinberg 81 80 84 2013 Bad Wünnenberg 92 86 113 2013 Petershagen 153 137 127 2013 Preußisch Oldendorf 77 76 63 2013 Lügde 80 66 55 2013 Lage 84 88 75 2013 Warburg / Borgentreich 150 162 163 2013 Hilden 102 100 91 2013 Tönisvorst 104 93 103 2013 Grefrath 84 77 73 2013 Neuss 80 82 99 2013 Remscheid 84 72 69 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9749 5 Schülerinnen- und Schülerzahl im 5. Jahrgang des Schuljahres ... Vorläufige Aufnahmezahlen Errichtungsjahr Schulträger 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2013 Wülfrath 77 80 68 2013 Solingen 84 73 102 2013 Stolberg 80 81 81 2013 Wiehl 126 102 124 2013 Waldfeucht 74 58 43 2013 Swisttal 76 54 65 2013 Nordeifel 133 123 116 2013 Reken 104 85 65 2013 Vreden 151 108 151 2013 Legden / Rosendahl 84 63 80 2013 Castrop-Rauxel 142 88 92 2013 Rheine (Mesum) 76 71 42 2013 Rheine (Stadt) 81 84 76 2013 Beckum 100 92 100 2013 Telgte 91 75 85 2013 Wadersloh 108 81 93 2013 Velen 85 72 62 2014 Brilon 71 92 2014 Ense 69 75 2014 Hagen (Altenhagen ) 76 74 2014 Hagen (Remberg) 77 77 2014 Marsberg 102 99 2014 Möhnesee 80 63 2014 Selm 126 114 2014 Warstein 90 71 2014 Lennestadt/ Kirchhundem 163 145 2014 Beverungen 75 56 2014 Stemwede 78 74 2014 Rahden 111 117 2014 Blomberg 91 102 2014 Büren 105 88 2014 Höxter 93 98 2014 Dormagen 85 104 2014 DuisburgHamborn 123 125 2014 Duisburg-Süd 100 99 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9749 6 Schülerinnen- und Schülerzahl im 5. Jahrgang des Schuljahres ... Vorläufige Aufnahmezahlen Errichtungsjahr Schulträger 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2014 Geldern 110 74 2014 Neuss 111 96 2014 Wermelskirchen 137 112 2014 HorstmarSchöppingen 94 106 2014 Gronau 105 77 2014 Heek 113 82 2015 Halver 98 2015 Soest 81 2015 DuisburgRheinhausen 119 2015 Leverkusen 81 2015 Leichlingen 113 2015 BottropKirchhellen 116 2015 Lüdinghausen 110 2015 NeuenkirchenWettringen 117 2. Wie hat sich in den vergangenen Jahren jeweils seit Neugründung die Zahl der Anmeldungen an den von der Schulministerin genannten Gesamtschulen entwickelt (bitte jeweils nach Schulstandort und chronologisch nach Schuljahren seit „Errichtungsanmeldung“ auflisten)? In der Antwort auf die Kleine Anfrage 3247 (Drucksache16/8415) wurden für das Schuljahr 2014/15 durch ein drucktechnisches Versehen nicht die Aufnahmezahlen, sondern die Anmeldezahlen ohne Koordinierungsprozesse übermittelt. Diese Zahlen sind in der aktuellen Übersicht auf der Basis der Amtlichen Schuldaten korrigiert worden. Ausgewiesen werden nun die tatsächlich beschulten Schülerinnen und Schüler im 5. Jahrgang auf der Basis der Amtlichen Schuldaten mit Stichtag 15. Oktober 2014. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler im 5. Jahrgang der Schuljahre 2012/13 bis 2014/15 auf Basis der Amtlichen Schuldaten sowie die vor-läufigen Aufnahmezahlen des Schuljahres 2015/2016 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Schülerinnen- und Schülerzahl im 5. Jahrgang (Schuljahr 2012/13, 2013/14 und 2014/15) und vorläufige Aufnahmezahlen (Schuljahr 2015/16) an Gesamtschulen Schülerinnen- und Schülerzahl im 5. Jahrgang des Schuljahres … Vorläufige Aufnahmezahlen Errichtungsjahr Schulträger 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2012 Finnentrop 118 106 106 66 2012 Menden 143 131 162 108 2012 Harsewinkel 161 210 196 207 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9749 7 Schülerinnen- und Schülerzahl im 5. Jahrgang des Schuljahres … Vorläufige Aufnahmezahlen Errichtungsjahr Schulträger 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2012 HerzebrockClarholz 150 129 131 137 2012 Stadt Paderborn 110 111 106 101 2012 Salzkotten 182 153 159 191 2012 Stadt Kleve 154 163 146 158 2012 Willich 113 131 131 145 2012 Stolberg 119 121 112 108 201 Troisdorf 152 145 135 125 2012 Herzogenrath 110 113 109 108 2012 Gangelt / Selfkant 109 139 100 101 2012 Much 139 137 120 164 2012 Windeck 101 115 97 108 2012 Stadt Münster 115 115 114 112 2012 Greven 144 142 147 120 2012 Ibbenbüren 113 116 115 116 2012 Ennigerloh / Neubeckum 222 205 186 182 2012 Stadt Warendorf 166 172 181 162 2013 Freudenberg 124 107 106 2013 Wenden 122 108 124 2013 Rietberg 173 157 137 2013 RhedaWiedenbrück 124 138 127 85 106 93 2013 Brakel 190 131 141 2013 Verl 161 173 158 2013 Bad Lippspringe 120 107 106 2013 Bad Driburg / Altenbeken 105 116 125 60 45 45 2013 Grevenbroich 213 160 162 2013 Kaarst 120 108 109 2013 Langenfeld 113 112 129 2013 Wuppertal 135 136 135 2013 Hamminkeln 199 169 174 2013 Xanten / Sonsbeck 156 164 136 2013 Blankenheim / Nettersheim 116 112 125 2013 Bergisch Gladbach 144 110 111 2013 Siegburg 114 111 108 2013 Hennef 169 167 162 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9749 8 Schülerinnen- und Schülerzahl im 5. Jahrgang des Schuljahres … Vorläufige Aufnahmezahlen Errichtungsjahr Schulträger 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2013 NeunkirchenSeelscheid 120 113 135 2013 Königswinter 176 171 185 2013 Ahaus 170 170 177 2013 Gescher 144 121 116 2013 Rhede 141 112 119 2013 Hörstel 171 170 171 2013 Bocholt 144 139 139 2013 Oelde 168 189 172 2013 Borken 174 173 174 2014 Schloß HolteStrukenbrock 133 137 2014 Delbrück 217 204 2014 Halle 106 106 2014 Kevelaer / Weeze 209 193 2014 Solingen 108 114 2014 Emmerich 172 160 2014 Kempen 173 174 2014 Neuss 112 135 2014 Pulheim 110 108 2014 Hürth 110 108 2014 Elsdorf 116 121 2014 Heinsberg 111 115 2014 Euskirchen 160 162 2014 Köln-Mühlheim 106 119 2014 Köln-Innenstadt 108 112 2014 Aldenhoven / Linnich 113 104 2014 Rheinbach 159 135 2014 Gelsenkirchen 142 145 2014 Gronau 168 198 2014 Krefeld /Kerken 108 108 108 108 73 111 2014 Lotte / Westerkappeln 144 145 2015 Iserlohn 109 2015 Voerde 162 2015 Neukirchen-Vluyn 132 2015 Niederkassel 108 2015 Würselen 107 2015 (Ä*) Düsseldorf 99 78 108 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9749 9 Schülerinnen- und Schülerzahl im 5. Jahrgang des Schuljahres … Vorläufige Aufnahmezahlen Errichtungsjahr Schulträger 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2015 (Ä*) Mechernich 167 143 142 2015 (Ä**) Lohmar 136 124 132 113 * Änderung einer 2013 errichteten Sekundarschule in eine Gesamtschule * * Änderung einer 2012 errichteten Sekundarschule in eine Gesamtschule 3. Bestehen unter den genannten Schulen Standorte, welche die rechtlich notwendige Fortführungsgröße unterschreiten (wenn ja, bitte nach Anzahl, Standort sowie Schulform getrennt auflisten)? Für das Schuljahr 2015/16 können nur die vorläufigen Aufnahmezahlen mitgeteilt werden (s. Vorbemerkung). Die aus einer Unterschreitung der Fortführungsgröße resultierenden Folgen sind in jedem Einzelfall durch die zuständige obere Schulaufsicht unter Einbeziehung weiterer regionaler Einflussfaktoren zu beurteilen. Errichtungsjahr Schulform Schulträger Vorläufige Aufnahmezahlen 2015/16 2012 Sekundarschule Wickede 54 2012 Sekundarschule Altena / NachrodtWiblingwerde 56 2012 Sekundarschule Dortmund 49 2012 Sekundarschule Dinslaken 58 2012 Sekundarschule Münster 59 2013 Sekundarschule Lüdge 55 2013 Sekundarschule Rheine (Mesum) 42 2013 Sekundarschule Waldfeucht 43 2014 Sekundarschule Beverungen 56 2012 Gesamtschule Finnentrop 66 4. Falls einige der genannten Schulen nun – eventuell auch wiederholt – die Fortführungsgröße und damit die Errichtungsbedingungen einer auf 5 Jahre gesicherten Schule nicht erreichen: Welche Folgen hat dies für die jeweiligen Schulstandorte ? Bei einer Unterschreitung der Mindestgröße gilt unabhängig von der Schulform bei Schulen mit Sekundarstufe I, dass die zuständige Schulaufsichtsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für eine vorübergehende Fortführung gemäß § 82 Absatz 1 i. V. m. den Absätzen 3 bis 7 Schulgesetz NRW vorliegen. Die dauerhafte Fortführung einer Schule unterhalb der gesetzlichen Mindestgröße ist nicht möglich. In diesem Fall hat der Schulträger seine Schulentwicklungsplanung anzupassen und geeignete schulorganisatorische Maßnahmen für den betroffenen Schulstandort zu treffen. Entsprechend ihrer Beratungsaufgabe gemäß § 80 Absatz LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9749 10 1 Schulgesetz NRW unterstützen die oberen Schulaufsichtsbehörden die Schulträger bei der Entwicklung von Perspektiven und geben ihnen Empfehlungen. 5. Bei welchen der neu errichteten Sekundarschulen und Gesamtschulen sieht die Landesregierung aufgrund der Entwicklungen vor Ort eine Gefahr, dass sie zeitnah unter die Fortführungsgröße fallen könnten? Die Akzeptanz einer Schule ist von zahlreichen Faktoren abhängig, die auch durch den Schulträger und seine Entscheidungen z. B. im Rahmen einer Schulentwicklungsplanung, zu beeinflussen sind. Schon aus diesem Grund gibt das MSW keine Prognosen zu Entwicklungen mit vorwiegend örtlichen Faktoren ab. Der Landesgesetzgeber hat die Schulentwicklungsplanung bewusst den kommunalen Schulträgern zugewiesen. Diese verfügen über die dazu erforderlichen örtlichen Kenntnisse hinsichtlich Schülerpotential, Bevölkerungsstruktur, Nachfrage, Verkehrsanbindungen und weiterer Einflussfaktoren.