LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9767 17.09.2015 Datum des Originals: 17.09.2015/Ausgegeben: 22.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3781 vom 12. August 2015 des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU Drucksache 16/9488 Soziale Wohnraumförderung Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3781 mit Schreiben vom 17. September 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die soziale Wohnraumförderung liegt seit der Föderalismusreform 2006 in der alleinigen Verantwortung der Länder. Als Ausgleich für den Wegfall der früheren Bundes-finanzhilfen für die soziale Wohnraumförderung gewährt der Bund den Ländern bis 2019 sogenannte Kompensationsmittel in Höhe von jährlich 518,2 Millionen Euro. Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Hierzu zählen insbesondere auch Familien mit mehreren Kindern. Vorbemerkung der Landesregierung Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2006 Bundesfinanzhilfen für die soziale Wohnraumförderung erhalten. Im Zeitraum 2007 bis 2015 hat Nordrhein-Westfalen Entflechtungsmittel gemäß den im Entflechtungsgesetz in der Fassung vom 5. September 2006 und der Verordnung zur Durchführung des Entflechtungsgesetzes konkretisierten Vorgaben des Grundgesetzes in voller Höhe für investive Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung verwendet. Darüber hinaus hat das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz (EMZG NRW) eine entsprechende Zweckbindung der Mittel für die soziale Wohnraumförderung festgelegt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9767 2 1. Wieviel Euro hat Nordrhein-Westfalen seit 2006 jährlich an Kompensationsmitteln erhalten? Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2006 Bundesfinanzhilfen in Höhe von 44.330.000 EURO erhalten. Seit 2007 erhält das Land Nordrhein-Westfalen jährlich Entflechtungsmittel in Höhe von 97.072.000 EURO. Die Entflechtungsmittel werden fortlaufend bis zum Jahr 2019 ausgezahlt. 2. Wie werden diese Mittel dem Zweck der sozialen Wohnraumförderung jährlich zugeführt ? Die Entflechtungsmittel werden in vier Quartalszahlungen in Höhe von jeweils 24.268.000 EURO vom Bund an das Land überwiesen und im Landeshaushalt vereinnahmt. Anschließend werden diese Mittel in voller Höhe vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen an die NRW.BANK überwiesen. Diese Mittel werden vollumfänglich für Zwecke der sozialen Wohnraumförderung eingesetzt. 3. Wie haben sich die Bewilligungen (Anzahl und Förderhöhe) an Familien mit mehreren Kindern seit 2006 entwickelt? Seit 2006 haben sich die Bewilligungen der familiengeeigneten Wohnungen (größere Mietwohnungen , Mieteinfamilienhäuser selbstgenutztes Wohneigentum) wie nachfolgend aufgeführt entwickelt: Geförderte Geförderte Mietwohnungen Eigentumsmaßnahmen 2006 1.655 5.837 2007 1.781 4.628 2008 1.528 5.383 2009 2.106 5.289 2010 1.793 4.968 2011 1.684 2.569 2012 855 2.113 2013 1.042 898 2014 1.308 614 Der Rückgang der Bewilligungen ist in erster Linie auf das insgesamt sinkende Marktzinsniveau, welches den Fördervorteil geringer ausfallen lässt, zurückzuführen. Seit 2011 wurde in der Eigentumsförderung eine Fokussierung auf die Bedarfsschwerpunkte vorgenommen. Dahingegen konnte durch die Verbesserung der Förderkonditionen im Mietwohnungsneubau nach 2012 eine Trendwende bei familiengerechten Wohnungen eingeleitet werden. So konnte beispielsweise durch die Förderung von Mieteinfamilienhäusern eine besondere Unterstützung für Familien mit Kindern angeboten werden. Hier wird neben den Förderpauschalen noch ein Zusatzdarlehen von 10.000 Euro gewährt, welches mit einem 50%-igen Tilgungsnachlass versehen ist. Gerade junge Familien mit Kindern können so ein adäquates Wohnangebot (z. B Reihenhaus mit 100 m²) für eine monatliche Kaltmiete von 425 bis 665 Euro beziehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9767 3 4. Wieviel Wohnungen für Familien mit Kindern konnten mit der Förderung davon jährlich bewilligt werden (Eigentums-/Mietwohnungen)? Siehe Antwort zu 3.