LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9777 21.09.2015 Datum des Originals: 21.09.2015/Ausgegeben: 24.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3821 vom 28. August 2015 der Abgeordneten Henning Höne, Angela Freimuth und Marcel Hafke FDP Drucksache 16/9630 Wie bewertet die Landesregierung die Errichtung des ursprünglich für Münster geplanten CARE-Instituts in Bayern? Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung hat die Kleine Anfrage 3821 mit Schreiben vom 21. September 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wissenschaftsministerin Schulze schwächt nach der Auflösung des Münster‘schen Studienfonds erneut den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Münster. Ursprünglich wurde das „Center for Advanced Regenerative Engineering“ (CARE-Institut), an dem an induzierten pluripotenten Stammzellen zur Bekämpfung schwerster Krankheiten wie beispielsweise Alzheimer geforscht soll, für den Standort Münster geplant. Das nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerium hat dem CARE-Institut jedoch bereits 2013 trotz Verankerung im rotgrünen Koalitionsvertrag eine Förderabsage erteilt. Nun steht die Ansiedlung dieses Instituts unter ähnlichen Voraussetzungen in München kurz bevor. Ministerin Schulze begründet die Rücknahme der Fördergelder damit, dass der CAREAntrag nach EU-Recht nicht förderfähig gewesen sei. Umso überraschender ist nun die Tatsache , dass im Bundesland Bayern, in dem selbstverständlich ebenfalls EU-Recht gilt, bereits im September 2015 im bayerischen Landtag über die Förderung des CARE-Instituts in München abgestimmt werden soll. Mit Blick auf das EU-Recht erklärte die bayerische Wissenschaftsministerin Aigner, dass der CARE-Antrag mit genügend politischem Willen auch förderfähig sei. Auch der Europaparlamentarier Markus Pieper teilt diese Einschätzung. Dies wirft die Frage auf, warum die nordrhein-westfälische Landesregierung diesen Willen nicht gezeigt hat und so dazu beigetragen hat, dass eine der weltweit zukunftsweisenden Forschungsinstitutionen nicht in Nordrhein-Westfalen realisiert werden kann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9777 2 Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen der Antragsprüfung wurde im Jahr 2013 ein umfangreiches Gutachten durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH erstellt. Nach eingehender Prüfung kamen die Gutachter zu dem Schluss, dass der Antrag abzulehnen war. Das Gutachten wurde den Obleuten aller Fraktionen im Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung vertraulich zur Verfügung gestellt. 1. Wäre es aus Sicht der Landesregierung grundsätzlich möglich gewesen, das CARE-Institut unter ggfs. veränderten Konditionen in Nordrhein-Westfalen zu realisieren ? Dem Antragsteller wurden Wege aufgezeigt, um zu einer Bewilligung des Antrags zu kommen , die er sich aber entschieden hat, nicht zu gehen. 2. Warum wurde nach dem ablehnenden Bescheid im Jahr 2013 seitens der nordrhein -westfälischen Landesregierung nicht versucht, den Antragssteller bei der Erstellung eines EU-rechtskonformen und dann förderfähigen Antrages zu unterstützen ? Dem Antragsteller wurde innerhalb des rechtlich Zulässigen bereits vor der Ablehnung umfassende Unterstützung gewährt. Nach der Ablehnung erfolgte keine erneute Antragstellung 3. Wie viele Forschungsförderanträge bzw. Anträge zur Anschubfinanzierung von Unternehmensvorhaben mit dem Schwerpunkt Forschung und Entwicklung wurden seit 2010 abgelehnt (bitte mit der jeweils beantragten Fördersumme und dem Standort angeben)? Die Beantwortung dieser Frage erfordert die Recherche bei einer Vielzahl an der Landesförderung beteiligter Bewilligungsbehörden (Ministerien, Bezirksregierungen, NRW.Bank, Projektträger ) und ist daher im gebotenen Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. 4. Wie viele dieser von der NRW-Landesregierung abgelehnten Anträge zur Forschungsförderung bzw. zur Anschubfinanzierung wurden außerhalb NordrheinWestfalens realisiert? Hierzu liegen keine Informationen vor. 5. Wofür wurden die 15 Millionen Euro, die für das CARE-Institut im nordrheinwestfälischen Haushalt vorgesehen waren, stattdessen verwendet? Im parlamentarischen Beratungsverfahren zum Haushaltsplan 2014 hat der Landtag beschlossen , den für CARE vorgesehenen Ansatz (Kapitel 06 030 / TG 68) zu streichen und 4 Mio. Euro für die Förderung der "Translationalen Stammzellforschung" zu verwenden.