LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9780 22.09.2015 Datum des Originals: 22.09.2015/Ausgegeben: 25.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3852 vom 3. September 2015 des Abgeordneten Wilhelm Hausmann CDU Drucksache 16/9701 Fusion der Oberhausener Finanzämter Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 3852 mit Schreiben vom 22. September 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit 2007 wurden durch Beschluss des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen Finanzämter der Finanzverwaltung im Land fusioniert. Mit Vorlage 15/496 teilte das Finanzministerium im Jahr 2011 mit, dass für die nächsten Jahre auch eine Fusion der Oberhausener Finanzämter geplant sei. Aktuell steht nun die Zusammenlegung der Finanzämter Oberhausen -Nord und Oberhausen-Süd zum Finanzamt Oberhausen an. 1. Wie sieht die Planung des Finanzministeriums für die Fusion der Oberhausener Finanzämter aus? Das Finanzministerium hält an den Fusionsüberlegungen der beiden Oberhausener Finanzämter fest. 2. Welcher Standort wird favorisiert? 3. Wie erfolgt die Standortauswahl? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9780 2 4. Welche baulichen Maßnahmen werden derzeit im Zusammenhang damit geplant? Es gibt keine Vorabfestlegung auf einen Standort. Erst nach Gegenüberstellung und Prüfung aller Entscheidungskriterien kann eine Standortentscheidung getroffen werden. Die Entscheidung, ob ein Neu-/Anbau oder die Anmietung einer bestehenden Immobilie erfolgt , ist an die Erfüllung bestimmter Bedingungen (wie z.B. grundsätzliche Eignung als Finanzamtsgebäude , Raumkapazität, Parkplätze etc.) geknüpft und hängt am Ende davon ab, ob sie wirtschaftlich darstellbar ist, d.h. dass die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 7 LHO beachtet wurden. Aufgrund dessen werden derzeit keine konkreten baulichen Maßnahmen geplant. 5. Inwiefern ist die Stadt Oberhausen in diese Überlegungen miteinbezogen? Auf Bitte der Stadt Oberhausen vom 29.01.2015 wurde eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung der Finanzamtsstandorte und der ehemaligen Justizvollzugsanstalt zusammen mit dem Finanzministerium , dem BLB NRW und dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr eingerichtet. Die Interessen der Stadt Oberhausen werden im weiteren Entscheidungsprozess hierbei berücksichtigt.