LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9782 22.09.2015 Datum des Originals: 22.09.2015/Ausgegeben: 25.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3804 vom 20. August 2015 der Abgeordneten Ursula Doppmeier CDU Drucksache 16/9558 Wie stellt die Landesregierung eine flächendeckende Täterarbeit beim Thema häusliche Gewalt sicher? Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 3804 mit Schreiben vom 22. September 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das weit verbreitete Problem der häuslichen Gewalt ist häufig immer noch ein Tabuthema. Die gezielte Förderung der Täterarbeit als Mittel der Gewaltprävention behandelt die Landesregierung bis dato nur stiefmütterlich. Die Landesregierung unterstützt finanziell derzeit das Projekt „Förderung der Täterarbeit als Mittel der Gewaltprävention und der Haftvermeidung“ an fünf Standorten in Nordrhein-Westfalen. Eine Ausweitung des Projekts, um eine flächendeckende Präventionsarbeit sicherzustellen, ist laut Justizministerium nicht vorgesehen. Lediglich die Aufrechterhaltung der aktuellen Standorte wird befürwortet. Da die Problematik das Angebot weit übersteigt hat sich in meinem Wahlkreis Gütersloh ein „Runder Tisch gegen häusliche Gewalt im Kreis Gütersloh“ gebildet, der mit dem europäischen Fachverband Gewaltberatung/Tätertherapie (Eupax) eine Täterberatung auf den Weg gebracht hat. Die Zahl der Anzeigen wegen häuslicher Gewalt ist in den letzten Jahren im Kreis Gütersloh auf rund 500 pro Jahr gestiegen und hat sich mehr als verdoppelt. Zudem ist die Zahl der Wegweisungen nach dem Gewaltschutzgesetz kontinuierlich gestiegen. Auch die seit 2007 geführte Statistik von Anzeigen wegen Nachstellung/Stalking zeigt eine Zunahme. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9782 2 1. Welche Kriterien legt die Landesregierung bei der Vergabe der Standorte und Fördermittel bei dem Projekt „Förderung der Täterarbeit als Mittel der Gewaltprävention und der Haftvermeidung“ zu Grunde? Die Kriterien für die Auswahl der Zuwendungsempfänger ergeben sich aus Ziffer 3 der für den Förderbereich erlassenen Bewirtschaftungsgrundsätze. Diese lauten auszugsweise: „3. Zuwendungsempfänger 3.1 Zuwendungsempfänger sind die Freien Träger der Wohlfahrtspflege, die Maßnahmen der Täterarbeit anbieten. 3.2 Zuwendungsempfänger können auch juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Ausnahme von Gebietskörperschaften sein, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung und ihrer Erfahrung zur Durchführung der Maßnahmen geeignet erscheinen.“ Im Übrigen gelten die sich aus den Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung ergebenden Kriterien (Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit). Alle zu Beginn des Förderprogramms in den Jahren 2011 und 2012 interessierten Projekte konnten hiernach berücksichtigt werden, sodass derzeit landesweit 18 Träger an 16 Standorten in den Genuss der Förderung kommen. Die Mittelverteilung erfolgt in Abstimmung mit den bestehenden Trägern unter Berücksichtigung der Fallzahlentwicklung. Da die Fördermittel insbesondere der Sicherung der Personalkosten dienen, die den überwiegenden Teil der Ausgaben ausmachen, ist eine Anschubfinanzierung zum Aufbau von Beratungsstellen gerade nicht ausreichend. Vielmehr dient die Förderung durch das Landesprogramm der dauerhaften Sicherung von nach den Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt (BAG TäHG) arbeitenden Projekten . Die Berücksichtigung weiterer Beratungsstellen würde mangels freier Haushaltsmittel zu Lasten der bestehenden Projekte gehen und ist daher derzeit nicht möglich. 2. Plant die Landesregierung in Zukunft eine flächendeckende Täterarbeit zu initiieren ? Ziel des Förderprogramms ist gerade der Aufbau eines möglichst flächendeckenden Angebots von Maßnahmen der Täterarbeit nach den Standards und Empfehlungen der BAG TäHG. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und unter dem Vorbehalt eines bestehenden (zusätzlichen) Bedarfs im jeweiligen Landgerichtsbezirk hält die Landesregierung an diesem Ziel fest. 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dass der Kreis Gütersloh als Standort in der Täterarbeit gefördert wird? Der Kreis Gütersloh selbst ist als Gebietskörperschaft bereits nach den oben zitierten Bewirtschaftungsgrundsätzen als Empfänger von Fördermitteln ausgeschlossen. Darüber hinaus dürfen nach Nr. 1.3 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Zuwendungen zur Projektförderung grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9782 3 4. Wie hoch sind die Mittel, die im Landeshaushalt 2015 und im Jahr 2016 für Zuwendungen an freie Träger zur Förderung der Täterarbeit veranschlagt sind? Ansatz 2015: 349.600 € Ansatz 2016 (Entwurf): 349.600 € 5. Wie verteilen sich die Haushaltsmittel aus dem Landeshaushalt 2015 auf die einzelnen geförderten Beratungsstellen? Die Verteilung der Fördermittel auf die Zuwendungsempfänger stellt sich wie folgt dar: Zuwendungsempfänger Zuwendung in Euro AWO Düsseldorf 19.114 Diakonie Düsseldorf 19.114 Diakonisches Werk Wesel 16.543 SKM Neuss 15.153 SKM Krefeld 24.167 Caritas Mettmann 13.341 Zukunft ohne Zoff e. V. Kleve 9.000 Caritas Duisburg 16.564 SKFM Heinsberg 19.181 Komm-an Wuppertal 13.471 man-o-mann Bielefeld 23.512 Mann oG Gelsenkirchen Brücke Dortmund (früher Basis e. V. Recklinghausen) 31.276 Chance e.V. Münster 14.324 KIM Paderborn 26.691 Frauenberatung EN Schwelm 12.163 Caritas Münster (zuvor SKM Münster) 22.042 AWO Köln 32.380 ASB Erft/Düren e. V. 21.564 Summe: 349.600