LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/979 26.09.2012 Datum des Originals: 25.09.2012/Ausgegeben: 01.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 314 vom 6. August 2012 des Abgeordneten Oliver Bayer PIRATEN Drucksache 16/489 Schnittstellen und Open Data bei Systemen zur Fahrplanauskunft Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 314 mit Schreiben vom 25. September 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde in NRW setzen verschiedene Systeme zur Fahrplanauskunft ein, die über die Kommunikation mit rechnergestützten Betriebsleitsystemen (RBL) zunehmend auch die aktuelle Verkehrslage berücksichtigen. Meist enthalten diese Systeme auch Daten von anderen Unternehmen und Verbünden, die jedoch oft nicht auf dem aktuellsten Stand sind oder zumindest nicht den Echtzeitdaten entsprechen. Die Regierung strebt mit dem ÖPNVG NRW ein integriertes Verkehrsangebot mit einheitlichen Fahrgastinformationssystemen an. Eine mögliche Schnittstelleninkompatibilität der unterschiedlichen Systeme kann diesem Ziel entgegenwirken. Weiterhin hat sich die Regierungskoalition im Koalitionsvertrag für die Prinzipien von Open Data ausgesprochen. Die Anwendung von Open Data kann ein einheitliches Fahrgastinformationssystem gewährleisten. Vorbemerkung der Landesregierung Die Erhebung der eigenen Fahrplandaten und die Beauskunftung der Verbindungen sind originäre Aufgaben der Verkehrsunternehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/979 2 1. Welche verschiedenen Systeme zur Fahrplanauskunft werden von den Unternehmen genutzt, die in NRW im Auftrag der Kommunen oder Zweckverbände Personenverkehrsleistungen anbieten? Im NRW-Nahverkehr werden die drei Fahrplanauskunftssysteme „EFA“, „ASS“ und „Busspur“ eingesetzt. Daneben betreibt die Deutsche Bahn AG bundesweit ihr „Hafas“- System. 2. Welche Daten tauschen diese Systeme untereinander automatisiert aus? Innerhalb von Nordrhein-Westfalen tauschen die Anwender dieser Systeme ihre Fahrplandaten miteinander aus. Siehe Antwort zu Frage 3. 3. In welchem Umfang werden Systeme zur Erfassung und Verarbeitung von Echt- zeitdaten zu Fahrplanabweichungen aus öffentlichen Mitteln gefördert? Zur Verbesserung insbesondere der landesweiten Fahrplanauskunft in Nordrhein-Westfalen ist in der Mitte der 90er Jahre der sog. ÖV-Datenverbund durch das Verkehrsministerium initiiert worden. Die landesweite Integration der Daten übernimmt die beim VRR angesiedelte Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS), in der die Verkehrs- und Tarifdaten der bei den Zweckverbänden und Verkehrsverbünden angesiedelten Regionalen Koordinierungsstellen (RKS) zusammengeführt werden. Die ZKS ist zurzeit beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) eingerichtet. Das Land fördert die ZKS und RKS nach den §§ 12/13 ÖPNVG NRW. Die Fördersätze bewegen sich zwischen 75 % und 100 % der zuwendungsfähigen Kosten. Darüber hinaus werden gds. auch Systeme, die u.a. zur Erfassung der Echtzeitdaten dienen (RBL-Systeme, ABF-Systeme usw.) gefördert. 4. Verfügen diese Systeme über dokumentierte Schnittstellen, die Echtzeitdaten der Öffentlichkeit in maschinenlesbarer Form zur Verfügung stellen? Ja. 5. Welche Maßnahmen unternimmt das Land, um auf die Anwendung der Prinzipien von Open Data bei Fahrgastinformationssystemen hinzuwirken? Das Land setzt sich dafür ein, dass Fahrplanauskünfte auch künftig der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Zudem wächst die Anzahl der Anwendungen, die landesweit abgestimmte Fahrplandaten erfordern: Anwendungen wie der „Sprechende Fahrplan“, „der Tarifberater NRW“ (für verbundübergreifende Fahrten) oder das künftig zum Einsatz kommende „Verkehrsinformationsportal NRW“ greifen bereits heute auf diese Fahrplandaten zurück. Daneben beteiligt sich das Land NRW an der sogenannten „Durchgängigen Elektronischen Fahrplanauskunft – DELFI“ (www.delfi.de). Dort laufen derzeit Aktivitäten zur Kooperation mit europäisch benachbarten Staaten (unter dem Namen „EU-Spirit“).