LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/980 26.09.2012 Datum des Originals: 25.09.2012/Ausgegeben: 01.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 393 vom 30. August 2012 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/788 Kommunale Verkehrssicherheit – wie steht die Landesregierung zur Nachtabschaltung von Ampelanlagen? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 393 mit Schreiben vom 25. September 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Immer wieder wird vor Ort, auch in den kommunalen Vertretungskörperschaften, die Nach- tabschaltung von Ampelanlagen diskutiert. Dabei geht es nicht zuletzt um die Einsparung von Strom- und Betriebskosten, aber auch um einen flüssigeren Ablauf des Verkehrsflusses. Zum Teil wird auch angeführt, eine Nachtabschaltung von Ampelanlagen würde dazu beitra- gen, Lärmemissionen zu minimieren und die Belastung mit Schadstoffen einzudämmen. Nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen sollen diese ununterbrochen in Betrieb gehalten werden, da bei Nachtabschaltungen eine erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit bestehe. Zugleich ergibt sich aus den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung die Empfehlung für besondere Signalprogramme in Nachtzeiten. Ebenso soll hiernach nur in begründeten Ausnahmefällen eine Abschaltung vorgenommen werden. Der Verkehrsteil- nehmer hat für eine langandauernde „rote Ampel“ in Nachtzeiten oftmals nur wenig Ver- ständnis, ungeachtet etwaiger verkehrsabhängiger Steuerungen der Signalanlagen. Insofern gibt es bei der Thematik „Nachtabschaltung von Lichtsignalanlagen“ ein Spannungsverhält- nis zwischen Betriebskosteneinsparung, Fahrzeitgewinnen und Emissionsreduzierungen einerseits und der Verkehrssicherheit andererseits. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/980 2 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung im Hinblick auf die Unfallhäufigkeit bei Ampeln mit Dauerbetrieb im Verhältnis zu Ampeln mit Nachtabschaltung ? Eine flächendeckende Auswertung der Unfallhäufigkeiten von Ampeln mit und ohne Nachtabschaltung ist nicht verfügbar. Eine besondere Gefährdungslage ergibt sich einerseits aus höheren Durchschnittsgeschwindigkeiten , die bei Abschaltung von Ampeln auf den vorfahrtsberechtigten Straßen häufig festzustellen sind und andererseits aus den häufigen Vorfahrtsverletzungen, vornehmlich beim Einbiegen und Kreuzen. Im Rahmen einer Untersuchung der Stadt Duisburg zur Nachtabschaltung von 420 Ampelanlagen im Jahr 2006 konnte nachgewiesen werden, dass ein direkter Zusammenhang zwischen Unfallschwere und überhöhter, nicht angepasster Geschwindigkeiten im Zeitraum der Nachtabschaltung besteht. Insbesondere hat sich infolge der Nachtabschaltung eine Verlagerung der Unfälle mit Sachschäden zu Unfällen mit Personenschäden ergeben. Auch eine Studie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) für die Unfallforschung der Verkehrssicherer (UDV) aus dem Jahr 2008 bestätigt, dass sich das Risiko eines schweren Unfalls bei Kreuzungen mit ausgeschalteter Ampel um 25% erhöht . 2. Wie hoch beziffert die Landesregierung die Betriebskosteneinsparungen bei Nachtabschaltungen pro Signalanlage per anno? Nach einer vom Landesbetrieb Straßenbau NRW im Jahr 2011 für den Zuständigkeitsbereich einer Regionalniederlassung vorgenommenen exemplarischen Untersuchung lassen sich durch das Abschalten von Lichtsignalanlagen in den Nachtstunden jährliche Stromkosteneinsparungen in Höhe von ca. 330 € bei Kreuzungsanlagen und von ca. 155 € bei Fußgängerlichtsignalanlagen erzielen. Allerdings bleiben die durch die ggf. notwendige Umstellung der Gerätetechnik einmalig anfallenden Kosten (Anpassung der Steuerung, Funkgerätenachrüstung bzw. neue Steuergeräte bei Altanlagen) gegen zu rechnen. 3. Welche sinnvollen Alternativen zur Nachtabschaltung von Ampelanlagen wendet die Landesregierung bei einem etwaigen Umbau oder Neubau von Straßen an? Im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes Straßenbau NRW werden bei Neu- und Umbaumaßnahmen von Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen standardmäßig verkehrsabhängige Steuerungsverfahren eingesetzt. Sofern es aus verkehrlichen und wirtschaftlichen Aspekten sinnvoll erscheint, wird auch der Bau eines Kreisverkehrsplatzes als in Einzelfällen vergleichbar wirkungsvolle Alternative zur Lichtsignalsteuerung in Erwägung gezogen. 4. Wie unterstützt die Landesregierung die Kommunen zur Senkung kommunaler Betriebskosten bei der Umrüstung von Ampelanlagen auf zum Beispiel LEDTechnik ? Eine spezielle Förderung für die Umrüstung bestehender Anlagen auf energieeffiziente und kostensparende Technik ist nicht vorgesehen. Insgesamt ist festzustellen, dass in NordrheinWestfalen bereits ein recht hoher Auslastungsstand beim Einsatz verbrauchsarmer Lichtsignalgebertechniken gegeben ist. Allein in der Stadt Köln werden rund 80% aller Lichtsignalanlagen mit der energieeffizienten und kostensparenden LED- bzw. 10 Volt-Technik betrieben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/980 3 5. Hält es die Landesregierung für sinnvoll und geboten, im Zusammenhang vermehrter Forderungen umfassender Bürgerbeteiligung, ein landesweites Portal im Internet einzurichten, auf welcher Kommunen, Bürgerinnen und Bürger und insbesondere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Vorschläge unterbreiten können, Nachtabschaltungen von Lichtsignalanlagen an bestimmten Kreuzungen und Knotenpunkten zu untersuchen? Unter Hinweis auf die Bestimmungen der VwV-StVO zum möglichst durchgängigen Betrieb von Lichtsignalanlagen, aber auch auf Grund der nachgewiesenermaßen besonderen Gefährdungslage durch nachts abgeschaltete Lichtsignalanlagen erscheint die Einrichtung eines landesweiten Internetportals, die den Bürgerinnen und Bürgern eine staatlicherseits gewünschte Forcierung der Abschaltmöglichkeiten suggeriert, im Interesse der Verkehrssicherheit eher kontraproduktiv. Ungeachtet dessen betreiben bereits viele Kommunen wie z. B. die Stadt Köln eine sog. Ampel-Hotline, die auch dazu geeignet sein mag, etwaige Vorschläge auf Nachtabschaltungen von Lichtsignalanlagen durch die unmittelbar verantwortlichen Betreiber entgegen zunehmen.