LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/982 26.09.2012 Datum des Originals: 26.09.2012/Ausgegeben: 01.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 345 vom 20. August 2012 der Abgeordneten Kai Abruszat und Henning Höne FDP Drucksache 16/646 Hält die Landesregierung einen Stopp weiterer Planungen bei der Dichtheitsprüfung nicht doch für angemessen? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 345 mit Schreiben vom 26. September 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen, aber auch die Kommunen brauchen im Hinblick auf die sogenannte Dichtheitsprüfung Planungssicherheit. Bereits in der vergangenen Wahlperiode haben die Fraktionen von FDP und CDU daher einen Gesetzentwurf vorgelegt , der aktuell erneut Gegenstand der Beratungen im Landtag ist. Unklar sind derzeit hingegen die Absichten der Landesregierung: So wurde Ministerpräsidentin Hannelore Kraft am 08. Mai 2012 in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung mit den Worten zitiert, man werde in der kommenden Wahlperiode eine bürgerfreundliche Lösung erarbeiten. Zugleich wurden, so der Pressebericht weiter, Ausnahmeregelungen zumindest für Ein- und Zweifamilienhäuser außerhalb von Wasserschutzgebieten in Aussicht gestellt. Im Koalitionsvertrag findet sich dieses Vorhaben nicht wieder. Dafür erklärt die Landesregierung hier ihre Absicht, auf eine bundeseinheitliche Lösung zu drängen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/982 2 1. Überlegt die Landesregierung vor dem Hintergrund der von ihr angestrebten bundeseinheitlichen Lösung bei der sogenannten Dichtheitsprüfung die derzeit in Nordrhein-Westfalen bestehende Pflicht zur Überprüfung privater Abwasserleitungen bis zu einem Zeitpunkt nach der Bundestagswahl im Jahr 2013 zweckmäßigerweise auszusetzen? Nein, das Aussetzen von Gesetzen auf der Vollzugsebene widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen. 2. Beabsichtigt die Landesregierung an einer generellen Prüfpflicht auf NRW-Ebene auch dann festzuhalten, wenn es auch nach der Bundestagswahl 2013 nicht zu einer bundeseinheitlichen Lösung kommt? Die Notwendigkeit, Abwasserleitungen funktionsfähig und in einwandfreiem Zustand zu halten , folgt aus bundesrechtlichen Vorgaben (§ 61 Wasserhaushaltsgesetz). Somit besteht bereits heute eine bundesweite generelle Prüfpflicht. 3. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung gerichtliche Verfahren in Nordrhein- Westfalen, die im Zusammenhang mit der Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle stehen? Der Landesregierung sind keine gerichtlichen Verfahren bekannt, jedoch besteht keine Meldepflicht . 4. Wie viele Resolutionen kommunaler Vertretungen gegen die Dichtheitsprüfung in der bislang bestehenden Form liegen der Landesregierung vor (bitte nach einzelnen Kommunen aufschlüsseln)? Der Landesregierung sind 57 Resolutionen (Stand 20.09.2012) bekannt, die sich an den Landtag, Frau Ministerpräsidentin und/oder an das MKULNV richten (s. Anlage ).Überwiegend wird in den Resolutionen die Aussetzung des § 61a LWG und der Erlass einer bundesweiten Verordnung gefordert (s. dazu Antwort zu Frage 2). Bundesminister Altmaier hat mit Schreiben vom 21. August 2012 allerdings klargestellt, dass die Bundesregierung nicht beabsichtigt, eine Verordnung mit Regelungen zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen nach § 61 Abs. 3 WHG zu erlassen (vgl. Vorlage 16/158 vom 14.09.2012). Anlage Kleine Anfrage 345 Drs.16/646, Aufzählung der Kommunen Anröchte Augustdorf Bad Oeynhausen Bad Salzuflen Barntrup Beckum Bestwig Bünde Detmold Ennigerloh Espelkamp Gronau Gütersloh Havixbeck Herford Herzebrock-Clarholz Hiddenhausen Hilchenbach Hille Hörstel Jülich Kierspe Kirchlengern Laer Lage Langenberg Legden Lippstadt Lohmar Löhne Lübbecke Marsberg Medebach Neunkirchen Nideggen Nordwalde Nottuln Ochtrup Olfen Olsberg Petershagen Plettenberg Porta Westfalica Radevormwald Rheine Rödinghausen Rüthen Schöppingen Spenge Stadtlohn Steinfurt Telgte Wadersloh Waldbröl Wettringen Wiehl Wipperfürth