LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9825 23.09.2015 Datum des Originals: 23.09.2015/Ausgegeben: 28.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3784 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/9499 Praktizierte Maßnahmen zur Abmilderung der Streikfolgen in den Essener Kitas – Welche Kompensation bietet die Landesregierung konkret für die betroffenen Familien sowie öffentlichen Beschäftigten in der noch weiter fortdauernden Problemlage an? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 3784 mit Schreiben vom 23. September 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet: Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Unverändert sind die Streiks in städtischen Kindertagesstätten nicht beendet, auch wenn sie seit Mitte Juni 2015 zunächst ausgesetzt worden sind. Die ergebnisoffenen Verhandlungen zwischen Verdi und den kommunalen Arbeitgebern haben bislang auch im August 2015 noch nicht zu einer Einigung geführt. Im Gegenteil: Verdi hat neue unberechenbare Streiks angekündigt. Niemand kann angesichts dieser Lage zum jetzigen Zeitpunkt absehen, welche neuen Herausforderungen Familien mit Kleinkindern, die kommunale Kindertagesstätten besuchen, in der zweiten Jahreshälfte noch meistern müssen, um die Betreuung während der Ausübung der Berufstätigkeit von Mutter und Vater sicherzustellen. Dabei sind zahlreiche Familien in Essen in diesem Frühsommer bereits deutlich über Gebühr strapaziert worden, nachdem in der Stadt fast vier Wochen die Türen zahlreicher öffentlicher Kindertagesstätten aufgrund des Erzieherstreiks geschlossen geblieben sind. Ungefähr 500 Beschäftigte haben sich im Ausstand befunden, rund drei Viertel der Einrichtungen waren in der Folge vollständig geschlossen. 34 von 48 städtischen Kindertagesstätten haben keinerlei Dienstleistungen angeboten, und einzelne notdürftig organisierte Auffanggruppen konnten nicht ansatzweise auch nur die größten Engpässe für die betroffenen Familien vermeiden helfen. Gelang es in den ersten Streiktagen noch, mittels unfreiwillig eingereichten Urlaubstagen, einem Entgegenkommen von Arbeitgebern, Großeltern, Verwandten, Tagesmüttern, privater LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9825 2 Einrichtungen, Freunden oder im Zusammenschluss mit anderen leidtragenden Familien den plötzlichen Betreuungsausfall zu kompensieren, hat sich dies über die lange Streikdauer hinweg zunehmend schwieriger gestaltet. Auch die von der Stadt organisierten Notfallplätze waren nicht mehr als der berühmte „Tropfen auf den heißen Stein“. Viele der praktizierten Notlösungen waren auch aus pädagogischer Hinsicht eher zweifelhaft, wenn Kleinkinder ohne Qualitätsstandards von zumeist fremden Personen in ungewohnter Umgebung bloß beaufsichtigt werden konnten, damit die Eltern zumindest stundenweise noch der eigenen Berufstätigkeit nachgehen konnten. Vor diesem Hintergrund und der hohen Flexibilität, Kreativität und Geduld der betroffenen Familien gebührt diesen Dank und Anerkennung in großem Maße – auch und insbesondere durch das Land, das offensichtlich seine finanzielle Prioritätensetzung nicht so vornimmt, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden, den Angestellten in Kindertagesstätten und sozialen Einrichtungen bessere Perspektiven anzubieten. Essen als die bundesweit am höchsten verschuldete Kommune, die von Land und Bund immer mehr teure Aufgaben wie beispielsweise bei der Flüchtlingshilfe oder durch Inklusion auferlegt bekommen hat, kann die Erfüllung berechtigter Wünsche und Erwartungen jedenfalls nicht problemlos allein aus eigener Kraft stemmen. Um so unbefriedigender und enttäuschender ist daher die Haltung des Landes, wenn es um die Rückerstattung von Kita-Beiträgen aufgrund der nicht erbrachten Betreuungsleistung in Nothaushalts- oder Stärkungspaktkommunen geht. Hier herrscht nach den schwammigen Aussagen weiterhin eine Rechtsunsicherheit, ob Rückzahlungen seitens der Stadt Essen vorgenommen werden dürfen oder nicht. Diese werden auch nicht durch die Ausführungen der Landesregierung in LT-DS 16/9353 ausgeräumt, in der die Rückzahlung zur Ermessensentscheidung gemacht wird, bei der die jeweils betroffenen Gemeinden die Umstände des Einzelfalls unter Beachtung verschiedener Parameter wie des Satzungsrechts, der Dauer des Streiks oder der Höhe der eingesparten Mittel zu berücksichtigen haben. Zumal ohnehin Voraussetzung ist, dass die Haushaltssatzung der Gemeinde bekannt gemacht ist und sie sich nicht in der vorläufigen Haushaltsführung befindet. Dieses formale Vorgehen trotz eines eindeutigen Ratsbeschlusses pro Rückzahlung irritiert betroffene Familien, da der Stadt Essen durch den Kita-Streik bereits enorme Einsparungen erwachsen sind – während für viele Eltern der bezahlte Betreuungsausfall auch zu einer handfesten finanziellen Belastung wurde; sie haben schließlich neben Beitragsentrichtungen für geschlossene Kitas oft zusätzlich noch für eine selbstorganisierte Ersatzbetreuung und Mittagsverpflegung zahlen müssen. Ausweislich aktueller lokaler Medienberichte der ersten Augusthälfte hat die Stadt Essen angeblich durch den Streik allein Personalkosten in Höhe von rund 500.000 Euro eingespart. Sachkostenersparnisse kommen noch hinzu. Dass die Stadt Essen im Juli 2015 – also mehrere Wochen nach Aussetzung des Streikes – nicht nachvollziehen konnte, wie viele Kinder in Essener Einrichtungen infolge des Streiks nicht wie gebucht betreut werden konnten, und auch die finanziellen Auswirkungen gemäß LT-DS 16/9353 erst im August 2015 bekannt gemacht werden können, verwundert. Insofern ist es notwendig, die nun verfügbaren Daten transparent offenzulegen und unverändert neue Lösungswege zur Abminderung des drohenden fortgesetzten Streiks in den Essener Kitas aufzuzeigen. Ausweislich der Ankündigungen in LT-DS 16/9353 dürften inzwischen relevante Daten und Erkenntnisse vorliegen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9825 3 Vorbemerkung der Landesregierung In seiner umfänglichen Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage 3784 hat der Fragesteller wichtige Informationen zum Thema Elternbeiträge sowie zu den Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen unerwähnt gelassen, die im Kontext der Beantwortung der Frage aber von erheblicher Bedeutung sind. Der Vollständigkeit halber werden sie deshalb an dieser Stelle ergänzt. Die damalige Landesregierung, die u.a. von der Fraktion der FDP getragen wurde, hat im Jahr 2006 die bis dahin landeseinheitlich geltenden Elternbeiträge aufgegeben. Hintergrund war eine jährliche Einsparung zu Lasten der Kommunen von damals im Haushalt vorgesehenen 80 Mio. Euro. Ebenfalls hat die damalige Landesregierung im Jahr 2007 das KiBiz mit seinen damaligen finanziellen Rahmenbedingungen verabschiedet, an dem von Beginn an heftige Kritik geleistet worden ist. Seit 2010 hat deshalb diese Landesregierung in einer stufenweisen Revision die Rahmenbedingungen wieder verbessert. So werden allein für den Einsatz zusätzlichen Personals aus Landesmitteln insgesamt über 260 Mio Euro zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden seit dem Kindergartenjahr 2011/2012 Familien mit kleinen Kindern in Nordrhein-Westfalen entlastet, denn im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung ist der Besuch einer Kindertageseinrichtung beitragsfrei und die Kommunen erhalten hierfür vom Land einen entsprechenden Belastungsausgleich. Diesem für Familien enorm wichtigen Entschluss steht die Fraktion der FDP kritisch gegenüber. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass eine vollumfängliche Beantwortung der Fragen mit allen Facetten gerade in den Kindertageseinrichtungen in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. 1. Wie viele Kinder konnten in Essener Einrichtungen infolge des Streiks nicht wie gebucht betreut werden? (differenzierte Antwort unter Angabe von Alter, Betreuungsart und Dauer der Nichtbetreuung erbeten) Nach Angaben des Jugendamtes Essen werden rd. 3.500 Kinder durch rd. 800 Beschäftigte in 48 städtischen Kindertageseinrichtungen betreut. Das Jugendamt Essen berichtet, dass nachweislich der Streiklisten vom 11.05. – 05.06.2015 an insgesamt 17 Tagen gestreikt wurde. Betroffen waren mit unterschiedlicher Ausprägung 43 Kindertageseinrichtungen, dies habe zum Ausfall von 4.759 Personalarbeitstagen geführt. Die Einrichtungen haben, so die Auskunft des Jugendamtes Essen, trotz Streik teilweise Gruppen geöffnet oder Notfallplätze angeboten. Die Daten der während des Streiks betreuten Kinder liegen nach dem Bericht des Jugendamtes bisher lediglich in den Einrichtungen vor. Eine zentrale Zusammenführung dieser Daten, manuelle Auswertungen im Abgleich zu bestehenden Betreuungsverträgen und Abmeldungen von Kindern aufgrund von Urlaub oder Erkrankung während der Streiktage sowie daraus zu ermittelnde Daten kann die Stadt Essen aufgrund des damit verbundenen Aufwandes zum jetzigen Zeitpunkt nicht leisten. Da den Eltern, die ihre Kinder nicht in „Notgruppen“ untergebracht haben, die Elternbeiträge für die streikbedingt ausgefallenen Betreuungstage anteilig erstattet werden sollen, werden zu gegebener Zeit Rückschlüsse über die ElternbeitragsErstattungsansprüche gezogen werden können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9825 4 2. Welche finanziellen Auswirkungen haben sich durch den Streik städtischer Angestellter in Kindertagesstätten und weiteren sozialen Einrichtungen netto für die Stadt Essen im Einzelnen ergeben, wenn allein die KiTaPersonalkostenersparnis wohl 500.000 Euro beträgt? (bitte genaue Berechnung dieser Personalkostenersparnis und Einspareffekte bei den Betriebskosten darlegen sowie den Einnahmen durch die Elternbeiträge und Landeszuweisungen in einer Nettorechnung gegenüberstellen) Eine ressourcenintensive und umfangreiche Ermittlung der Streikdaten der Beschäftigten und die Erfassung für die Entgeltabrechnung hat die Stadt Essen nach eigener Auskunft weitestgehend abgeschlossen. In Einzelfällen werden noch Streiktage nacherfasst bzw. korrigiert. Nach Angaben des Jugendamtes kann eine Ermittlung der eingesparten Personalkosten gleichwohl auch deshalb nur annäherungsweise erfolgen, da Entgeltänderungen während des Streikzeitraums unberücksichtigt bleiben. Hiernach wurden im Personalbereich der städtischen Einrichtungen Bruttobezüge von ca. 694.775,44 € durch den Streik eingespart. Zuzüglich eines 25 %-igen Aufschlages für den eingesparten Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen und zur Zusatzversorgung ergebe sich für den Kita-Bereich eine Personalkostenersparnis von ca. 868.469,30 €. Insgesamt ergeben sich für alle Streikteilnehmenden des Sozial- und Erziehungsdienstes im Bereich des Jugendamtes Essen eingesparte Bruttobezüge von ca. 946.791,53 € bzw. eine Personalkostenersparnis von ca. 1.183.489,41 €. Eine tragfähige Angabe zu ersparten Betriebskosten sei nicht möglich, auch wegen des weiter erfolgten Teilbetriebs. 3. In wie vielen Fällen, in denen während der Streikphase ein Notfallplatz bei der Stadt Essen nachgefragt wurde, ist dieser dann auch tatsächlich angeboten worden? Nach Auskunft des Jugendamtes Essen erfolgten Anfragen durch die Eltern unmittelbar bei den geöffneten Einrichtungen vor Ort, bei Kitas freier Träger und Tagespflegestellen sowie über die Hotline des Jugendamtes. Das Jugendamt hat keine Informationen über die Anzahl der Anfragen und der sich daraus ergebenen tatsächlich angebotenen Plätze. 4. Welche Vorkehrungen sind seitens des Landes und der Stadt Essen bislang getroffen worden, um bei der angekündigten Fortsetzung des Kita-Streiks ab Mitte August die Auswirkungen für die Familien im Rahmen des gesetzlichen Auftrags von vorneherein abzumildern, beispielsweise durch zusätzliche Notfallplätze? Sollte es künftig zu Streiks kommen, werden in Essen nach Angaben des Jugendamtes Notfallplätze in der Größenordnung angeboten werden, in der zu diesem Zeitpunkt nicht streikendes Personal zur Verfügung steht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9825 5 5. Ist die Stadt Essen nach Maßgabe des Landes im konkret vorliegenden Fall überhaupt berechtigt, die KiTa-Gebühren für die streikbedingt über einen längeren Zeitraum nicht erbrachten Leistungen nach einer erfolgten Genehmigung des städtischen Haushalts zurückzuerstatten: Ja oder nein? Zur Beantwortung der Frage wird auf die in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3454 zur "Rückerstattung von Kita-Gebühren", Drucksache 16/9103, genannten Maßstäbe verwiesen: Wenn der Haushalt der Stadt Essen veröffentlicht werden kann, steht die Rückzahlung der Elternbeiträge im Ermessen der Stadt. Der Rat der Stadt Essen hat in seiner Sitzung am 24.06.2015 zur Erstattung der Elternbeiträge einen entsprechenden Beschluss gefasst.