LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9826 23.09.2015 Datum des Originals: 23.09.2015/Ausgegeben: 28.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3865 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/9720 Wird die Registrierung von Flüchtlingen durch Beamte der Bereitschaftspolizeihundertschaften zur Farce? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3865 mit Schreiben vom 23. September 2015 namens der Landesregierung beantwortet: Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach mir vorliegenden Informationen wurden letzte Woche Beamte der Bereitschaftspolizeihundertschaft (BPH) Essen für mindestens einen Tag damit beauftragt, in Lippstadt die Registrierung von Flüchtlingen durchzuführen. Der Einsatz habe mit Dienstbeginn und entsprechenden Vorbereitungen in Essen begonnen. Hin- und Rückfahrt nach Lippstadt hätten dann nochmal jeweils 2 Stunden in Anspruch genommen. Vor Ort in Lippstadt habe man dann noch Zeit für Auspacken, Aufbau und später Abbau und Einpacken benötigt. Somit habe die tatsächlich für die Registrierung von Flüchtlingen verwendete Zeit vor Ort nur rund zwei Stunden betragen. Denn Mehrarbeitsstunden seien laut Erlass von Innenminister Jäger zu vermeiden. Eine besondere Verpflegung der Beamten vor Ort habe es nicht gegeben. 1. Wie viele Einsätze mit welcher Anzahl von Beamten welcher Bereitschaftspolizeihundertschaft hat es bis heute in NRW zur Registrierung von Flüchtlingen gegeben (bitte für jeden Einsatz getrennt ausgewiesen unter Nennung von Datum, Standort der Hundertschaft, Einsatzort Registrierung, Dienstbeginn und Dienstende, Zahl der eingesetzten Beamten und aufgewandten Dienststunden)? Der nach wie vor hohe Zugang von Asylbewerberinnen und -bewerbern stellt die öffentliche Verwaltung auf allen Ebenen vor große Herausforderungen. Es bedarf der Mobilisierung vieler Kräfte, um in dieser Ausnahmesituation schnelle und effiziente Maßnahmen ergreifen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9826 2 zu können. Als ein wichtiger Teil der Landesverwaltung kann und muss hierzu auch die Polizei beitragen, ohne hierbei ihre originären Aufgaben zu vernachlässigen. Die Unterstützung der Bezirksregierung Arnsberg durch Polizeivollzugsbeamtinnen und - beamte der Bereitschaftspolizei begann am 01.09.2015 und soll, sobald andere Kräfte zur Verfügung stehen, enden. Es stehen zur Registrierung jeweils 6 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte aus allen 18 Bereitschaftspolizeihundertschaften des Landes NordrheinWestfalen zur Verfügung. Die Beschulungsmaßnahmen erfolgten bis zum 04.09.2015. Seit dem 07.09.2015 werden alle Teams für Registrierungsmaßnahmen eingesetzt. Da die Unterstützung im Rahmen der Registrierung in vollem Umfang erst ab 07.09.2015 begonnen hat, lassen sich die aufgeführten Fragestellungen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beantworten. Eine entsprechende Beantwortung wäre erst nach Abschluss der Unterstützungsleistung möglich. 2. Wie viele Dienststunden konnten dabei jeweils durch die eingesetzten Polizeibeamten rein für die Registrierung von Flüchtlingen vor Ort verwendet werden (bitte für jeden Einsatz getrennt ausgewiesen unter Nennung von Datum, Standort der Hundertschaft, Einsatzort Registrierung, Dienstbeginn und Dienstende, Zahl der eingesetzten Beamten, Zahl der für die Registrierung sowie für sonstige Tätigkeiten wie An- und Abreise, Auf- und Abbau, etc. aufgewandten Dienststunden, Zahl der von den Beamten jeweils registrierten Flüchtlinge)? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Welche Kosten sind für die Einsätze einschließlich Sachkosten jeweils zu beziffern? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Wie viele Straftaten, insbesondere Einbrüche, sind an den jeweiligen Einsatztagen der jeweiligen Hundertschaften zur Registrierung von Flüchtlingen auf dem Gebiet der eigenen Kreispolizeibehörde, etwa im genannten Fall in Essen, begangen bzw. angezeigt worden? Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Hält die Landesregierung solche Einsätze angesichts der für die Registrierung aufgewandten nur sehr überschaubaren Dienststunden und andererseits hoher Kriminalität in den NRW-Städten, u.a. auch in Essen, und dringend notwendiger vermehrter Schwerpunkteinsätze dagegen für sachgerecht? Siehe Antwort zu Frage 1.