LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9839 24.09.2015 Datum des Originals: 23.09.2015/Ausgegeben: 29.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3809 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/9575 Wann wird der Bahnhof in Brühl barrierefrei? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3809 mit Schreiben vom 23. September 2015 namens der Landesregierung beantwortet: Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Schon lange wird in Brühl eine barrierefreie Gestaltung des Bahnhofs an Schloss Augustusburg gefordert, sowohl von den Bürgern als auch von der Politik. Unter anderem sind der frühere Brühler Bürgermeister und heutige Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Michael Kreuzberg, und ich selbst deswegen vielfältig vorstellig und aktiv geworden. Bisher wurden jedoch nur die Sanierung und der Umbau des Bahnhofsgebäudes vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert und umgesetzt. Aufzüge und Blindenleitsysteme fehlen nach wie vor, es gibt lediglich Treppenlifte. Diese sind aber nicht barrierefrei: Personen mit eingeschränkter Mobilität müssen einen Mitarbeiter der benachbarten Radstation rufen, der die Lifte bedient. Daher lassen sie sich nicht rund um die Uhr nutzen, und der Transport von motorisierten Rollstühlen oder Kinderwagen ist ebenfalls nicht möglich. Die Stadtverwaltung Brühl hat deshalb in den vergangenen Jahren mehrmals Förderanträge für den Bahnhof Brühl gestellt, wie aus der Niederschrift der Ratssitzung vom 22.06.2015 hervorgeht. Die Anträge beinhalteten auch den Bau von drei neuen Senkrechtaufzügen, hatten allerdings keinen Erfolg. Mehrere Anfragen an das NRW-Verkehrsministerium und an die Deutsche Bahn mit der Bitte um Unterstützung des Projektes wurden bei der Verteilung der Mittel für die NRW-Bahnhöfe leider nicht berücksichtigt. Wie aus der Niederschrift auch hervorgeht, wurde der Bahnhof Brühl inzwischen von der Deutschen Bahn in das Rhein-Ruhr-Express-Projekt aufgenommen, der Einbau der Aufzüge soll dabei offenbar mit eingebunden werden. Jedoch ist laut einer Mitteilung des Zweckverbands Nahverkehr Rheinland an die Stadtverwaltung Brühl eine Inbetriebnahme LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9839 2 erst im Sommer 2019 vorgesehen. Dies ist viel zu spät. Der Einbau der Aufzüge ist bereits jetzt dringend notwendig, denn nicht nur die Zahl der Pendler nimmt stetig zu, sondern auch die der Touristen, wie die Brühler Ratsfraktionen von CDU und Grünen in einem gemeinsamen Antrag vom 15.05.2015 feststellen. Das Projekt sollte daher so schnell wie möglich realisiert werden. Vorbemerkung der Landesregierung Es ist grundsätzlich anzumerken, dass nach Artikel 87e Abs. 3 des Grundgesetztes die Eisenbahnen des Bundes als Wirtschaftsunternehmen in privat-rechtlicher Form geführt werden und – soweit die Tätigkeit des Wirtschaftsunternehmens den Bau, die Unterhaltung und das Betreiben von Schienenwegen umfasst – im Eigentum des Bundes stehen. Die Modernisierung und die Instandhaltung der Schieneninfrastruktur liegen in der Verantwortung der Deutschen Bahn AG (DB AG). Für die Bahnhöfe und Stationen obliegt dies der DB Station&Service AG. Der Bahnhof Brühl ist Bestandteil der sogenannten RRX-Außenäste. Beim Ausbau der Stationen an den RRX-Außenästen geht es vorrangig darum, die ab Dezember 2018 von den zukünftigen RRX-Fahrzeugen angefahrenen Bahnsteige auf die erforderliche Nutzlänge (215 m) und Höhe (76 cm) auszubauen. In einem weiteren Schritt soll an allen vom RRX angefahrenen Bahnsteigen die Barrierefreiheit auf dem Bahnsteig sowie der barrierefreie Zugang zum Bahnsteig hergestellt werden. Brühl besitzt bereits die erforderlichen Längen und Höhen, so dass dort neben weiteren baulichen Maßnahmen nur noch die barrierefreie Erschließung erforderlich wird. Die stufenfreie Erschließung erfolgt derzeit über personalbediente Treppenlifte, so dass zumindest die Erreichbarkeit der Bahnsteige für Rollstuhlfahrer mit Begleitperson möglich ist. In einem ersten Schritt wurde zur Realisierung der Stationen an den RRX-Außenästen eine Planungsvereinbarung für die Leistungsphasen 1+2 nach HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung) im Dezember 2014 zwischen der DB Station&Service AG (als Vorhabenträger), den Zweckverbänden Nahverkehr Rheinland und Westfalen-Lippe, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR und dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) unterzeichnet. Zum Abschluss einer Planungsvereinbarung der Leistungsphase 3+4 nach HOAI (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) befinden sich die o. g. Vertragspartner derzeit in Verhandlungsgesprächen. Diese baut auf den Ergebnissen der Planungsvereinbarung zur Leistungsphase 1+2 nach HOAI auf. Die Planungshoheit liegt ausschließlich bei der DB Station&Service AG. 1. Welche Möglichkeiten sieht das Verkehrsministerium, um die barrierefreie Umgestaltung des Brühler Bahnhofs schnellstmöglich zu realisieren? Mit dem Abschluss der Planungsvereinbarung für die Leistungsphasen (Lph.) 1+2 nach HOAI im Jahr 2014 und dem geplanten Abschluss einer Planungsvereinbarung für die Lph. 3+4 nach HOAI in diesem Jahr werden aus Sicht der Landesregierung bereits alle Möglichkeiten für eine schnellstmögliche Realisierung der barrierefreien Erschließung des Bahnhofes Brühl aber auch der weiteren Stationen an den RRX-Außenästen geschaffen. Belastbare Auskünfte, wann mit einer Umsetzung der Maßnahmen am Bahnhof Brühl zu rechnen ist, können erst mit Vorliegen der Ergebnisse aus der Planungsvereinbarung der Lph. 3+4 nach HOAI (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) gegeben werden. Mit einer Realisierung ist allerdings nicht vor dem Jahr 2019 zu rechnen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9839 3 Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Liegen aktuell Förderanträge für den Einbau von drei Senkrechtaufzügen im Bahnhof Brühl vor? Nein. 3. Wann ist mit dem Beginn des barrierefreien Umbaus sowie mit der Fertigstellung zu rechnen? Hierzu wird auf die Antwort zur Frage 1 und auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für die barrierefreie Umgestaltung des Bahnhofs Brühl? Die Planungsvereinbarung zur Lph. 1+2 nach HOAI sieht für den Einbau von 3 Aufzügen gemäß Kostenprognose einen Finanzbedarf von rd. 2,4 Mio. € vor. Für alle durchzuführenden Maßnahmen am Bf. Brühl sind laut Kostenprognose rd. 4,0 Mio. € erforderlich. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass eine überregional bedeutende Kulturstadt wie Brühl keinen barrierefreien Zentralbahnhof hat? Die Landesregierung bedauert, dass der Bahnhof Brühl aber auch viele andere Bahnhöfe in NRW für mobilitätseingeschränkte Personen nicht barrierefrei erreichbar sind. Eine selbstbestimmte Nutzung des ÖPNV für alle Mitbürger ist eines der Ziele dieser Landesregierung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.