LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/984 26.09.2012 Datum des Originals: 26.09.2012/Ausgegeben: 01.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 353 vom 20. August 2012 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/708 Haftungsfragen beim Clearfield-Produktionssystem Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 353 mit Schreiben vom 26. September 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit dem Clearfield-System werden verschiedene Kulturen u.a. auch Raps mit einer spezifischen Resistenz gegen Herbizide ausgestattet. Durch die Zulassung des Herbizids Clearfield®-Vantiga® im April 2012 (Zulassungsnummer 007021-00) und einer gegen den Wirkstoff resistenten gezüchteten Rapssorte müssen hingegen , anders als bei GVO (gentechnisch veränderten Organismen), keinerlei Auflagen erfüllt werden. Diverse Gutachten sehen dieses Produktionssystem sehr kritisch, da es erhebliche Gefahren birgt und insbesondere Haftungsfragen noch völlig ungeklärt sind. 1. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um entstandene Schä- den, die durch unkontrollierte Ausbreitung oder Verunreinigung durch CL-Raps entstehen, zu regeln? Die Landesregierung wird keine Maßnahmen ergreifen, weil die Regulierung möglicherweise entstandener Schäden durch Ausbreitung oder Verschleppung von CL-Raps im privaten Nachbarrecht des Bügerlichen Gesetzbuches geregelt ist. Hier können einerseits gegenüber Nachbarn Entschädigungsansprüche auf Grund von § 906 Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/984 2 Gesetzbuches (BGB) und andererseits hinsichtlich der Verschleppung mit Ernte- oder Transportmaschinen gegenüber den Eigentümern bzw. Betreibern der Maschinen Beseitigungs - und – bei drohender Wiederholungsgefahr - Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Für Anbauer von CL-Raps entstehen dementsprechend Haftungsrisiken. 2. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass nach dem Verursacherprinzip außer von den CL-Landwirten auch von den CL-Saatgut- und -HerbizidLieferanten die Kosten der entstandenen Schäden getragen werden? Die Landesregierung kann dies im Fall der CL-Saatgut- und –Herbizid-Lieferanten nicht sicherstellen . 3. Wer genau soll einem Landwirt die Kosten ersetzen, die ihm durch Ausfallsaat in seinen Feldern entstehen? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Bei wem genau soll die Beweislast liegen? Die Regelung der Beweislast ergibt sich aus den Gesetzen. 5. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass Landwirte auch zukünftig Her- bizidresistenz-Technologien ablehnen können und sie ihnen nicht durch äußere Einflüsse aufgezwungen werden? Wie in der Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 352 ausgeführt, hält es die Landesregierung für erforderlich, dass auf Bundesebene unverzüglich geprüft werden sollte, ob und ggfs. welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Nicht-Nutzern des Clearfield-Systems bzw. vergleichbarer Systeme künftig einen verbesserten Schutz vor ungewolltem Eintrag problematischer genetischer Eigenschaften auf ihre Ackerflächen zu gewährleisten. Die Landesregierung hat dieses Anliegen in einem ersten Schritt in der Agrarministerkonferenz zur Diskussion gestellt und den Bund gebeten, gemeinsam mit den Ländern aktiv zu werden.