LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9841 24.09.2015 Datum des Originals: 23.09.2015/Ausgegeben: 29.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3837 der Abgeordneten Rita Klöpper CDU Drucksache 16/9679 Bau der L 183n Westumgehung für Pulheim-Sinnersdorf, Rhein-Erft-Kreis Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3837 mit Schreiben vom 23. September 2015 namens der Landesregierung beantwortet: Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Ortsteil Sinnersdorf der Stadt Pulheim wird durch die noch fehlende Westumgehung, bedingt durch den sehr starken Durchgangsverkehr zwischen Pulheim und der A57, in erheblichem Maße belastet. Die Bürgerinnen und Bürger warten seit Jahren auf den Bau der Westumgehung. Diese relativ kleine Baumaßnahme würde für die Menschen vor Ort eine sehr große Entlastungswirkung entfalten und deren Lebensqualität erheblich verbessern. Die „L 183 - Ortsumgehung Pulheim-Sinnersdorf (Westumgehung)“ ist im Landesstraßenbedarfsplan vom 12.12.2006 mit Priorisierungsstufe 1 enthalten. Hinzukommen muss jetzt die finanzielle Absicherung durch Aufnahme in das Landesstraßenbauprogramm 2016. Für die „L 183 - Ortsumgehung Pulheim-Sinnersdorf (Westumgehung)“ gibt es seit dem 28.06.2013 eine bestandskräftige Planfeststellung, das heißt mit dem Bau könnte sofort begonnen werden. Nach den Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) wird dieser bestandskräftige Planfeststellungsbeschluss jedoch am 27.06.2018 ungültig. Die Landesregierung hat für 2016 den Landesstraßenneubau wiederum um 5 Millionen Euro gekürzt. Hinzu kommt: Durch die Ausfinanzierung der im Landesstraßenbauprogramm 2015 enthaltenen Maßnahmen sind die voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mittel bereits bis 2017 gebunden. Daher haben die Bürgerinnen und Bürger vor Ort die berechtigte Sorge, dass das Baurecht verfallen und damit ein Bau der „L 183 - Ortsumgehung Pulheim-Sinnersdorf (Westumgehung)“ über Jahrzehnte nicht mehr realisiert werden kann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9841 2 1. Verfolgt die Landesregierung weiterhin den Bau der L 183n und wann ist mit der Realisierung zu rechnen? Die Maßnahme wird in die Dispositionen zur Aufstellung des Landesstraßenbauprogramms 2016 einbezogen. Die Realisierbarkeit ist abhängig von den verfügbaren Mitteln für den Landesstraßenbau, über die der Landtag im Rahmen der Verabschiedung des Landeshaushalts 2016 entscheidet. 2. Sind inzwischen die erforderlichen Grundstücke durch die Landesregierung erworben worden bzw. plant die Landesregierung durch Tätigung von Grunderwerb die Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses über den 27.06.2018 hinaus zu verlängern? Bisher wurden seitens des Landesbetriebs Straßenbau keine Grundstücke für die Maßnahme erworben. Da das Projekt in die Dispositionen zur Aufstellung des Landesstraßenbauprogramms 2016 einbezogen wird (vgl. Antwort zu Frage 1), steht eine Beantragung einer Verlängerung des Planfeststellungsbeschlusses bei der Planfeststellungsbehörde nicht an. 3. Nach Aussage der Landesregierung vom 06.05.2014 belaufen sich die Gesamtkosten für den Neubau der Ortsumgehung Pulheim auf ca. 2,2 Mio. €. Welche Kosten werden heute dafür veranschlagt? Im Rahmen der derzeit laufenden Bauvorbereitungen wird eine Kostenfortschreibung für die Maßnahme aufgestellt. Das Ergebnis hierzu liegt noch nicht vor. 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass abweichend vom Planfeststellungsbeschluss die geplante Führung des Radverkehrs durch den neu entstehenden Kreisverkehr zwischen Sinnersdorf und Pulheim, insbesondere mit Blick auf den zahlreichen Schüler- und Schülerinnenverkehr, fraglich ist? Die Gestaltung des Knotenpunktes wurde im Rahmen der Planfeststellung unter Abwägung aller Belange festgelegt. Hierbei wurde auch der Fußgänger- und Radverkehr berücksichtigt.