LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9844 24.09.2015 Datum des Originals: 08.09.2015/Ausgegeben: 29.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3769 vom 10. August 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/9475 Flüchtlings-Notfallunterbringung im Rhein-Erft-Kreis Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3769 mit Schreiben vom 8. September 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit 14 Tagen fordert die Landesregierung Städte im Rhein-Erft-Kreis auf, jeweils Kontingente von 150 Flüchtlingen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit aufzunehmen und innerhalb kürzester Zeit dafür Einrichtungen zu schaffen. Die Städte, die Polizei und die Feuerwehr, die Hilfsorganisationen, Ärzte und alle anderen Helfer erfüllen ihre Pflicht, auch wenn die Aufgabe sie an die Grenzen des Möglichen führt. Die Unruhe und der Frust in der Bevölkerung wächst spürbar von Tag zu Tag. 1. In welchen Städten des Rhein-Erft-Kreises existieren Notfalleinrichtungen mit jeweils wie vielen Menschen? (Bitte mit Datum der Bitte um Amtshilfe durch den Regierungspräsidenten, Datum der Eröffnung, Stadt, Ort/Art der Unterbringung, Anzahl, Herkunft, Alter und Geschlecht der Flüchtlinge auflisten.) In insg. 8 Städten des Rhein-Erft-Kreises wurden kurzfristig Notunterkünfte des Landes von den Kommunen eingerichtet. Die Standortkommunen, Kapazität der Einrichtungen, Belegungszahl , Art der genutzten Liegenschaft und Datum der Aktivierung können zum Stand 24.08.2015 der unten stehenden Tabelle entnommen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9844 2 Kommune Kapazität Belegung Art d. Liegenschaft Aktivierung Frechen 150 159 Turnhalle 03.08.2015 Bergheim 150 149 Turnhalle 27.07.2015 Brühl 150 150 Gartencenter 19.08.2015 Erftstadt 150 147 Turnhalle 08.08.2015 Hürth 150 149 Pfarrzentrum 05.08.2015 Kerpen 130 130 Turnhalle 27.07.2015 Pulheim 104 104 Turnhalle 30.07.2015 Wesseling 150 147 Turnhalle 14.08.2015 Zu Alter, Herkunft und Geschlecht der Bewohner gilt für die Unterkünfte Folgendes: Frechen: Die Bewohner stammen aus folgenden Ländern: Albanien, Syrien, Malta, Marokko, Nigeria, Irak, Libanon, Aserbaidschan, Mazedonien, Kosovo, Mali, Palästina, Guiné Bissau, Israel, Eritrea. Sie sind zwischen wenigen Monaten und 61 Jahren alt. 21 Frauen, 138 Männer . Bergheim: Die Bewohner der Notunterkunft stammen aus folgenden Ländern: Syrien, Serbien , Algerien, Türkei, Guinea, Jemen, Kosovo, Albanien, Marokko, Mali, Iran, China, Afghanistan , Irak, russische Föderation, Ukraine. Sie sind zwischen 1 und 62 Jahre alt. 83 Männer und 45 Frauen. Brühl: Die Bewohner stammen aus folgenden Ländern: Albanien, Algerien, BosnienHerzegowina , China, Eritrea, Irak, Iran, Jemen, Kamerun, Kirgistan, Kosovo, Marokko, Mazedonien , Nigeria, Pakistan, Palästina, Serbien, Syrien. Sie sind zwischen wenigen Monaten und 55 Jahren alt. 44 Frauen, 105 Männer. Erftstadt: Die Bewohner stammen aus folgenden Ländern: Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Bosnien, Herzegowina, Eritrea, Guinea, Irak, Mali, Marokko, Mazedonien, Pakistan, Serbien, Somalia, Syrien, Togo. Sie sind zwischen wenigen Monaten und 65 Jahren alt.103 Männer, 46 Frauen. Hürth: Die Bewohner stammen aus folgenden Ländern: Palästina, Mazedonien, Algerien, Albanien, Syrien, Albanien, Russ. Förd., Eritrea, Ghana, Libanon, Mali, Aserbaidschan, Marokko , Irak, Nigeria, Süd Sudan. Sie sind zwischen einem und 66 Jahren alt. 90 Männer, 53 Frauen. Kerpen: Die Bewohner stammen aus folgenden Ländern: Georgien, Syrien, Ghana, Pakistan , Serbien, Irak, Bangladesch, Guinea, Armenien, Marokko, Nigeria, Mazedonien, Albanien , Kamerun, Indien, Bosnien, Afghanistan, Libanon, Türkei, Algerien, Libyen, Eritrea, Iran. Sie sind zwischen einem und 66 Jahren alt. 98 Männer, 32 Frauen. Pulheim: Die Bewohner stammen aus folgenden Ländern: Marokko, Syrien, Albanien, Irak, Armenien, Algerien, Jemen, Mazedonien, Kosovo, Ägypten, Ghana, Eritrea, BosnienHerzegowina . Sie sind zwischen wenigen Monaten und 64 Jahren alt. 33 Frauen, 71 Männer . Wesseling: Die Bewohner stammen aus folgenden Ländern: Albanien, Algerien, BosnienHerzegowina , Guinea, Myanmar, Ägypten, Eritrea, Irak, Kamerun, Kirgistan, Kosovo, Marok- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9844 3 ko, Mali, Mazedonien, Nigeria, Pakistan, Palästina, Serbien, Syrien, Libyen. Sie sind zwischen einem und 59 Jahre alt. 108 Männer, 40 Frauen. 2. Werden noch weitere Städte im Rhein-Erft-Kreis Notfalleinrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen schaffen müssen oder ist dieses zumindest optional noch möglich? (Wenn ja, bitte auflisten, welche Städte mit welchen Kontingenten in welchem Zeitraum noch zu rechnen haben.) Maßgebend für eine Inanspruchnahme im Wege der Amtshilfe sind die Leistungsfähigkeit der Kommune und ihre Betroffenheit durch bereits vorhandene größere Landeseinrichtungen . Derzeit ist nicht konkret geplant, weitere Städte des Rhein-Erft-Kreises um Amtshilfe zu ersuchen. 3. Wann werden die Notfallunterbringungen wieder geschlossen werden können? (Bitte detailliert auflisten für alle Städte des Rhein-Erft-Kreises.) Die Landesregierung arbeitet mit Nachdruck daran, die eigenen Kapazitäten schnellstmöglich weiter auszubauen und die Verfahrensabläufe zu optimieren. In Anbetracht der aktuellen Situation und des sprunghaften Anstiegs der Flüchtlingszahlen kann eine verlässliche Prognose derzeit nicht getroffen werden, wann Notfallunterbringungskapazitäten generell oder an einzelnen Standorten wieder abgebaut werden können. 4. Wird das Land, wie zugesagt, die Kosten für die Notfallunterbringung zu 100% übernehmen? Die Landesregierung führt zu diesem Thema Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden , um eine Lösung für eine Übernahme der Kosten durch das Land abzustimmen. 5. Wie kontrolliert das Land die korrekte und ordnungsgemäße Unterbringung der Flüchtlinge bzw. die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung? (Bitte auflisten , wann, wo und wer sich vor Ort in den Kommunen die Einrichtungen angeschaut hat, die Umsetzung und den Alltag begleitet.) Die Kommunen erhalten Informationen zum Betrieb der Notunterkünfte für das Land. Hinsichtlich der Sicherheit in den Notunterkünften sind die Kommunen aufgefordert worden, sich an den Standards des „ 8-Punkte-Katalogs“ des Ministeriums für Inneres und Kommunales zu orientieren. Für die Einrichtung von Notunterkünften sind die Bezirksregierungen zuständig . Sie haben Ansprechpartner für die Kommunen benannt und stehen in einem Dialog mit ihnen vor Ort. Eine genauere Statistik zu Ortsterminen wird nicht geführt.