LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9846 24.09.2015 Datum des Originals: 24.09.2015/Ausgegeben: 29.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3843 vom 2. September 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/9685 Nun auch noch Registrierung von Flüchtlingen - Was soll die Polizei denn noch alles ausbaden? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3843 mit Schreiben vom 24. September 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Innenminister beabsichtigt offenbar auch Polizisten zur Registrierung von Asylsuchenden zu verpflichten. Rund 100 Bereitschaftspolizisten sollen die Anmeldung in Notfallunterkünften unterstützen. Im Kölner Stadt Anzeiger vom 28.08.2015 wird Minister Jäger zitiert: „Wir sind in einer Ausnahmesituation. Deshalb brauchen wir schnelle und effektive Maßnahmen .“ Grund für die Initiative des Ministers ist offenbar, dass städtische Mitarbeiter „die Flüchtlinge eher notdürftig registriert“ hatten, wird im Artikel des Kölner Stadt Anzeigers berichtet. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisiert die Pläne des Ministers und sieht die Polizei an ihrer Leistungsgrenze. 1. Warum werden aus dem riesigen Personalbestand des Landes ausgerechnet Polizisten zur Registrierung von Asylsuchenden herangezogen? 2. Hat die Polizei die personellen Ressourcen, um diese zusätzliche Aufgabe der Registrierung in Notunterkünften über Monate oder gar Jahre hinweg durchzuführen ? (Bitte auch genau auflisten in welchen Zeiträumen, aus welchen Einheiten , wie viele Beamte abgezogen werden.) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9846 2 3. Wie ersetzt bzw. kompensiert der Innenminister die in diesen Einheiten fehlenden Beamten? 4. Wie will der Minister die Innere Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten, wenn er die Polizei immer weiter be- und überlastet? Der nach wie vor hohe Zugang von Asylbewerberinnen und -bewerbern stellt die öffentliche Verwaltung auf allen Ebenen vor große Herausforderungen. Es bedarf der Mobilisierung vieler Kräfte, um in dieser Ausnahmesituation schnelle und effiziente Maßnahmen ergreifen zu können. Als ein wichtiger Teil der Landesverwaltung kann und muss hierzu auch die Polizei beitragen, ohne hierbei ihre originären Aufgaben zu vernachlässigen. Die Unterstützung der Bezirksregierung Arnsberg durch Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der Bereitschaftspolizei begann am 1.9.2015 und soll, sobald andere Kräfte zur Verfügung stehen, enden. Es stehen zur Registrierung jeweils 6 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte aus allen 18 Bereitschaftspolizeihundertschaften des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Die Schulungsmaßnahmen erfolgten bis zum 04.09.2015. Seit dem 07.09.2015 werden alle Teams für Registrierungsmaßnahmen eingesetzt. Die Landesregierung verkennt nicht die besonderen Belastungen, die die Flüchtlingsproblematik für alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung inklusive der Polizei mit sich bringt. Die Landesregierung hat gleichwohl keine Bedenken, dass diese Belastungen die Innere Sicherheit und Ordnung gefährden könnten. 5. Warum stellt die Landesregierung den Kommunen keine konkreten Vorlagen, Dokumente und Formblätter zur Registrierung zur Verfügung, damit die Kommunen mit der Organisation der Registrierung nicht völlig auf sich alleine gestellt sind? Es ist nicht Aufgabe der Standortkommunen von Notunterkünften, die in ihrer Einrichtung untergebrachten Flüchtlinge zu registrieren. Diese Aufgabe wird von den Erstaufnahmeeinrichtungen wahrgenommen.