LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9847 24.09.2015 Datum des Originals: 14.09.2015/Ausgegeben: 29.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3794 vom 12. August 2015 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/9530 Gewalt gegen Rettungskräfte in Nordrhein-Westfalen Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 3794 mit Schreiben vom 14. September 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den Medien sind immer öfter Meldungen über Angriffe auf Rettungskräfte zu lesen, vgl. etwa den Bericht „Bayreuther sticht mit Messer auf Notärztin und Sanitäter ein“ vom 10. August 2015 (http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/bayreuther-sticht-mit-messerauf -notzaerztin-und). 1. In wie vielen Fällen sind Rettungskräfte in Nordrhein-Westfalen seit 2010 während eines Einsatzes Opfer einer Straftat geworden? (Bitte jeweils nach Jahren getrennt auflisten.) Datenquelle für die Beantwortung der Frage ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die Erfassung von Delikten erfolgt in der PKS nach bundeseinheitlichen, jährlich mit den beteiligten Gremien abgestimmten Richtlinien. Damit sind auch die Delikte definiert, zu denen Daten von Opfern erfasst werden. In der PKS werden im konkreten Kontext seit 2011 „Polizeivollzugsbeamte“, „Feuerwehr“ und „sonstige Rettungsdienste“ als Opfer unterschieden. Auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3352 „Gewalt gegen Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen“ (LT-Drs. 16/8781), die auch die Daten für die Rettungsdienste umfasst, wird in diesem Zusammenhang verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9847 2 Statistische Daten des Jahres 2010 liegen für Rettungskräfte nicht vor, da die PKS für dieses Jahr Rettungskräfte als Opfer noch nicht gesondert, sondern diese unter „sonstige Berufe /Tätigkeiten“ ausweist. 2. Um welche Straftatbestände handelte es sich dabei im Einzelnen? (Bitte jeweils nach Straftatbeständen und Jahren getrennt auflisten.) S iehe Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3352. 3. Hält die Landesregierung den tatsächlichen Schutz von Rettungskräften für ausreichend ? Ja. 4. Hält die Landesregierung den strafrechtlichen Schutz von Rettungskräften für ausreichend? Ja. 5. Welche konkreten Maßnahmen hat die amtierende Landesregierung seit 2010 ergriffen, um Rettungskräfte in Nordrhein-Westfalen besser vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen? Die Themen „Deeskalation, Konfliktmanagement und Selbstverteidigung“ – auch verbaler Art – sollen vertieft in den Rettungsdienstfortbildungen behandelt werden. Ein Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW aus dem Jahre 2012 stellt heraus, dass diese präventiven Maßnahmen zur Vermeidung von Gewalt im Einsatz in die Fortbildungsveranstaltungen zu integrieren sind.