LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9850 24.09.2015 Datum des Originals: 16.09.2015/Ausgegeben: 29.09.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3765 vom 10. August 2015 der Abgeordneten André Kuper und Ursula Doppmeier CDU Drucksache 16/9471 Notunterkünfte für Flüchtlinge in Friedrichsdorf und Spexard Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3765 mit Schreiben vom 16. September 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aufgrund der mangelhaften Vorsorgepolitik des Landes bei der Schaffung ausreichender Regelunterkünfte sowie der rasant steigenden Flüchtlingszahlen werden immer mehr Flüchtlinge in Turn- und Sporthallen einquartiert. Das ist natürlich zum Nachteil vieler Schülerinnen und Schüler sowie der Mitglieder der Sportvereine und Nutzergemeinschaften. So werden derzeit auch die beiden Gütersloher Sporthallen in Friedrichsdorf und Spexard als Notunterkünfte für insgesamt 400 Flüchtlinge per Anordnung durch die Bezirksregierung Detmold genutzt. Betroffen von dieser Maßnahme sind allein rund 5.000 Vereinsmitglieder der sporttreibenden Vereine, die nach der weiteren Zukunft, etwaigen weiteren Einschränkungen und den weiteren Nutzungsmöglichkeiten fragen. Vorbemerkung der Landesregierung Auf die Vorbemerkung der Landesregierung im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3708 (LT-Drs. 16/9716) wird verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9850 2 1. Wann werden die beiden Einrichtungen wieder verbindlich dem Vereinssport und Schulen zur Verfügung stehen? Ziel ist es, die Nutzung der Sporthallen sobald wie möglich durch Regelunterbringungen und durch die Unterbringung in Leichtbauhallen abzulösen. Die Landesregierung arbeitet mit Nachdruck daran, die Kapazitäten schnellstmöglich weiter auszubauen und die Verfahrensabläufe zu optimieren. In Anbetracht der derzeit weiter steigenden Flüchtlingszahlen ist es jedoch nicht auszuschließen, dass auch bis auf Weiteres Sporthallen als Notunterkünfte genutzt werden müssen. Der genaue Zeitpunkt, wann die Gütersloher Sporthallen den Vereinen zur alleinigen Nutzung wieder zur Verfügung stehen, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzusehen. Beide in Rede stehenden Sporthallen werden nicht aktiv für den Schulsport genutzt . 2. Wie wird mit etwaigen Beschädigungen durch die Nutzung als Notunterkunft umgegangen? 3. Wer bezahlt etwaige Beschädigungen bei der Nutzung als Notunterkunft? Auslagen der Kommunen, die wegen der Beseitigung von Schäden infolge der Nutzung eines Gebäudes als Notunterkunft anfallen, werden vom Land erstattet. 4. Werden die Sporttreibenden Vereine durch den Nutzungsausfall entschädigt? Aufgrund der erheblichen Flüchtlingszahlen sind zur Vermeidung von Obdachlosigkeit vorübergehende Einschränkungen anderer Bedarfsträger nicht zu vermeiden. Der Landesregierung ist durchaus bewusst, dass auch die Sportvereine in diesen Tagen näher zusammen rücken und betroffene Sportvereine auf die Mitnutzung anderer Hallen ausweichen müssen. Dafür, dass die Vereine diese Einschränkungen hinnehmen und dadurch einen Beitrag zur Aufnahme der Flüchtlinge in NRW leisten, gilt ihnen der Dank der Landesregierung. 5. Wie wird die Stadt für die Nutzung dieser beiden Einrichtungen entschädigt? Für die Unterbringung in den beiden Einrichtungen trägt das Land die damit verbundenen Kosten. Die Flüchtlinge werden außerdem auf die kommunale Aufnahmequote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW angerechnet, so dass die Stadt insoweit eigene Aufwendungen erspart.