LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9863 28.09.2015 Datum des Originals: 28.09.2015/Ausgegeben: 01.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3874 vom 11. September 2015 des Abgeordneten Dr. Björn Kerbein FDP Drucksache 16/9736 Ehre wem Ehre gebührt – Wie bewertet die Landesregierung die Situation von aufgrund von Dopingmissbrauchs um Medaillen betrogener Athleten? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 3874 mit Schreiben vom 28. September 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Sportler wegen des unerlaubten Gebrauchs leistungssteigender Mittel durch andere Athleten um ihre Medaillen gebracht werden. So betrogene Sportler rücken teils viele Jahre nach den Wettkämpfen auf ihre eigentlich verdienten Medaillenplätze vor. Teilweise haben die Sportler ihre aktiven Karrieren zu diesen Zeitpunkten schon beendet. Ihnen entgehen der gebührende Ruhm, der feierliche Moment der Medaillenzeremonie aber auch Prämien und sich eventuell ergebende lukrative Sponsorenverträge. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete beispielsweise über die späte Ehrung eines Hammerwerfers. Der Deutsche Leichtathletik-Verband ehrte jetzt den Athleten mit einer Zeremonie und der Übergabe einer Bronzemedaille der Europameisterschaften 2006 von Göteborg . Im eigentlichen Wettkampf errang der Leverkusener Athlet den vierten Platz. Weltmeister wurde damals ein Weißrusse, der 2012 des Dopings überführt wurde und dem in der Folge dessen Leistungen zwischen August 2004 und August 2006 annulliert wurden. Hierbei handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Der ideelle und materielle Schaden, der den so betrogenen Athleten entsteht, ist nicht messbar. Eine Widergutmachung des entstanden Unrechts ist kaum möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9863 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung bekennt sich zum dopingfreien Leistungssport. Gute Platzierungen und Medaillen bei Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften sind nicht nur für die Athletinnen und Athleten, sondern auch für das Sportland NRW von großer Bedeutung. Immer wieder gibt es nach rechtsgültigen Dopingsperren Berichte über offiziell korrigierte Ergebnislisten und die nachträgliche Vergabe von Medaillen. Diese Anerkennung ist jedoch für die Athletinnen und Athleten ein schwacher Trost, insbesondere der ideelle und materielle Schaden ist kaum messbar. 1. Wie viele Fälle sind der Landesregierung bekannt, in denen nordrheinwestfälische Athleten aufgrund des unerlaubten Gebrauchs leistungssteigernder Mittel anderer Athleten um Medaillen bei nationalen oder internationalen Wettkämpfen gebracht worden sind? Der Landesregierung sind nur vereinzelte Fälle bekannt. Neben dem o.g. Athleten Markus Esser ist beispielsweise auch ein weiterer Fall der Schwimmerin Caroline Ruhnau (SG Essen ) bekannt. Die deutsche Mixed-Staffel hatte bei der Kurzbahn-EM im Dezember 2013 über die 4 x 50 m Lagen zunächst Silber gewonnen, rückte nach der Doping-Sperre gegen die Russin Julija Jefimowa später jedoch auf Platz eins. Eine eigene Erhebung über derartige Fälle wird von der Landesregierung nicht geführt. 2. Welche Sportarten sind der Landesregierung bekannt, in denen nordrheinwestfälische Athleten aufgrund des unerlaubten Gebrauchs leistungssteigernder Mittel durch Mitbewerber/innen um Medaillen bei nationalen oder internationalen Wettkämpfen gebracht worden sind? Die in der Antwort auf Frage 1 geschilderten Fälle beziehen sich auf die Sportarten Leichtathletik und Schwimmen. Da eine eigene Erhebung nicht geführt wird, sind keine weiteren Sportarten bekannt. 3. Wie bewertet die Landesregierung die nachträgliche Ehrung von so um Medaillen gebrachten Sportlern durch die nationalen oder internationalen Sportfachverbände ? Eine nachträgliche Ehrung der um Medaillen gebrachten Sportlerinnen und Sportler durch die Sportfachverbände ist für die Betroffenen sicherlich nur ein schwacher Trost. Der ideelle und materielle Schaden ist so nicht wieder gut zu machen. Die Sportfachverbände handeln dabei nach ihren Bestimmungen und Statuten. Im o.g. Fall des Hammerwerfers Markus Esser hat zudem der Gutachterausschuss der Deutschen Sporthilfe nachträglich WM-Medaillenprämien zuerkannt. 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung selbst zur Ehrung von so um Medaillen gebrachten nordrhein-westfälischen Sportlern? Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2005 die Sportehrenmedaille zur Anerkennung besonderer Erfolge bei herausragenden Sportwettbewerben gestiftet. Die Sport- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9863 3 ehrenmedaille wird an Sportlerinnen und Sportler aus NRW verliehen, die folgende Erfolge erzielt haben: 1. Plätze 1-3 bei Olympischen Spielen 2. Plätze 1-3 bei Weltmeisterschaften 3. Platz 1 bei Europameisterschaften Diese Ehrung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.