LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9864 28.09.2015 Datum des Originals: 28.09.2015/Ausgegeben: 01.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3783 vom 14. August 2015 der Abgeordneten Susanne Schneider, Dr. Joachim Stamp und Ralf Witzel FDP Drucksache 16/9492 Weitere Entwicklung der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Unna-Massen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3783 mit Schreiben vom 28. September 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die stark gestiegene Zahl der Menschen, die vor Krieg und Verfolgung nach Deutschland fliehen, stellt das Land Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderungen. Die Kapazitäten der verschiedenen Flüchtlingseinrichtungen müssen vermutlich zunächst weiter beständig ausgebaut werden. Der Kreis Unna hat durch Kreistagsbeschluss gegenüber dem Land NRW seine Bereitschaft zur Mitarbeit an einer dauerhaften Bestandssicherung einer Erstaufnahmeeinrichtung bekundet. Infolgedessen konnte am 1. Juli 2015 in der ehemaligen Landesstelle UnnaMassen eine neue Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Betrieb genommen werden. Zukünftig soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zusätzlich in UnnaMassen über die gestellten Asylanträge entscheiden. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) hat als Eigentümer des Grundstücks auf dem Bestandsgelände in Unna-Massen die Erstaufnahmeeinrichtung errichtet und an das Land NRW vermietet. Nach einer Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Kreisstadt Unna dürfen auf dem Gelände der ehemaligen Landesstelle regelmäßig 600 Asylbewerber und Flüchtlinge untergebracht werden. In dringenden Bedarfssituationen darf kurzfristig für einen ununterbrochenen Zeitraum von maximal zwei bis drei Monaten einmalig pro Jahr eine Höchstzahl von 800 Asylbewerbern und Flüchtlingen untergebracht werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9864 2 Vorbemerkung der Landesregierung: Zurzeit wird in Unna-Massen eine Erstaufnahmeeinrichtung des Landes mit einer Regelkapazität von 600 Plätzen betrieben. Grundlage für den Betrieb ist im Wesentlichen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Land Nordrhein-Westfalen, die im vergangenen Jahr geschlossen wurde. Sie regelt u.a. 1. die zehnjährige Nutzung einer Teilfläche der ehemaligen Landesstelle Unna-Massen nebst aufstehender Gebäude für die Unterbringung von i. d. R. 600 Asylbewerbern und Flüchtlingen (ausnahmsweise einmal im Jahr für drei Monate auch bis zu 800 Asylbewerber und Flüchtlinge) sowie 2. den Bau einer noch näher zu definierenden Trennanlage zwischen der Teilfläche und dem Grundstück der Fachhochschule für Angewandtes Management. Vor diesem Hintergrund wurde ein Nutzungskonzept erarbeitet, in dem - unter Berücksichtigung der in der Vereinbarung vorgesehenen Kapazitätsgrenzen - die Nutzung der zur Verfügung stehenden Flächen und Gebäude festgelegt wurde. Hierzu verweise ich auf den beigefügten Lageplan. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist grundsätzlich mit der geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nicht vereinbar. 1. An wie vielen Tagen seit Inbetriebnahme der Erstaufnahmeeinrichtung UnnaMassen am 1. Juli 2015 wurde die regelmäßige Unterbringungszahl von 600 Personen über- schritten? Zwischen dem 1. Juli 2015 und dem 30. August 2015 wurde die regelmäßige Unterbringungszahl von 600 insgesamt an 42 Tagen überschritten. 2. Wie viele Gebäude (bzw. wie viel Gebäudefläche) auf dem Erstaufnahmeeinrichtungsareal im Besitz des BLB stehen derzeit frei? 3. Hat der BLB etwaig freistehende Flächen schon aktiv dem Land NRW oder der Bezirksregierung Arnsberg zur (vorübergehenden) Nutzung (in Engpasssituationen) an- geboten? Derzeit stehen auf dem Landesgrundstück 13 Gebäude mit einer Gesamtmietfläche von circa 7.700m² leer. Sechs dieser 13 Gebäude mit einer Mietfläche von circa 4.320m² sind für Nutzungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung vorgesehen. Hiervon sollen zwei Gebäude (53/55 auf dem beiliegenden Lageplan) für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ein Gebäude für das Deutsche Rote Kreuz und drei Gebäude als Unterkunftsgebäude (als Ersatz für abzubrechende Gebäude durch die Neubaumaßnahmen der Erstaufnahmeeinrichtung und Mensa) hergerichtet werden. Diese sind auf dem beiliegenden Lageplan bereits mit ihrer zukünftigen Nutzung gekennzeichnet. Die Nutzung weiterer Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen ist im Rahmen der bestehenden öffentlichen Vereinbarung, die zwischen der Stadt Unna und dem Land Nordrhein-Westfalen zur Nutzung des Geländes geschlossen worden ist, nicht möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9864 3 Deshalb dürfen keine weiteren Gebäude für die Flüchtlingsunterbringung genutzt werden, obwohl der BLB NRW diese angeboten hatte. Freie Gebäude zur die Flüchtlingsunterbringung stehen mithin nicht zur Verfügung. 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, derzeit freistehende Flächen für die geplante Außenstelle des BAMF zur Verfügung zu stellen, falls sich die Fertigstellung des u.a. dafür vorgesehenen Neubaus auf dem Gelände verzögert? Für das BAMF sollen auf dem landeseigenen Grundstück zwei Bestandsgebäude (53/55 auf dem anliegenden Lageplan) als Entscheiderzentrum und zur Aktenanlage (AsylAntragsstellung , erkennungsdienstliche Behandlung, Anhörung der Asylbewerber, Entscheidung über Asylanträge) hergerichtet werden (siehe auch Antwort zu Frage 2). Die Fertigstellung wird für Mitte 2016 angestrebt. Damit das BAMF bereits zeitnah die Arbeit vor Ort aufnehmen kann, wird das Gebäude 37 kurzfristig als Interimslösung zur Verfügung stehen. Zudem wird das BAMF übergangsweise auf dem angrenzenden Bundesgrundstück in den Gebäuden 42/44 und 48/50 ein Entscheiderzentrum für Altfälle (ohne Publikumsverkehr) einrichten. 5. Welche Kosten entstehen dem Land NRW derzeit zusätzlich durch die vorgeschriebenen individuellen Röntgenuntersuchungen aufgrund der Tatsache, dass bisher nicht auf dem Erstaufnahmeeinrichtungsgelände geröntgt werden kann, sondern externe Kapazitäten genutzt werden müssen? Da die Kosten für die Durchführung der individuellen Röntgenuntersuchungen nicht einzeln statistisch erfasst werden, ist hierzu eine Aussage nicht möglich. Gleiches gilt für etwaige zusätzliche Transferkosten für die Fahrten zu den jeweiligen Röntgeneinrichtungen, soweit eine Röntgenuntersuchung vor Ort nicht möglich ist. Um das Röntgen auf dem EAE Gelände sicherzustellen werden derzeit Interimslösungen erarbeitet. 47 56 57 58 59 60 61 63 65 ???? ????? ???? ???? ????? ???? ? ????????????? Bus Park- und Wendeplatz ????????????? ?? ??? ?? ?? ?? ?? ??? ??? ??? ??? ??? ??? ?? Entso rgung ???? Anlie ferun g Kant ine Kinde rspie lplat z ?????????????? ???? ????? ????? ???? ????? ????? ? ???? ????? ???? ???? ????? ???? Tor Tor Tor Tor Tor 66 68 64 67 Kantine EAE BAMF WE1998_ehem. Landesstelle Unna-Massen Gemarkung Massen Flur 9 ????????? 128, 134, 168, 169, 177 Legende BLB Eigentum ??????????? Kantine Hochschule Versorgung / Betreuung Verwaltung Betreuungsunternehmen, Security, Info Point ??????????????? Vermietung durch BLB an Private Leerstand Garagen Asylbewerber-Einrichtung 58 ?????????????????? (Stand: 02.06.2015) ?????????????????????????????????? Leitung der Entwurfsarbeiten ??????????????????? 9864 01.10.pdf 9864 Anlage