LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9865 28.09.2015 Datum des Originals: 28.09.2015/Ausgegeben: 01.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3858 vom 7. September 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/9710 Polizeigroßeinsatz bei Verfolgungsjagd. Verdächtige entkommen nach zwei Stunden. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3858 mit Schreiben vom 28. September 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Düsseldorf wollte eine Polizeistreife eine allgemeine Verkehrskontrolle an einem Fahrzeug vornehmen. Anstatt sich kontrollieren zu lassen, flüchteten der Fahrer und die Insassen des PKW jedoch. Die anschließende Verfolgung führte über die Autobahnen 44, 57,46, 43, 40, 52, und 61 bis sie auf der A73 in den Niederlanden ergebnislos endete. Der Kölner Stadt Anzeiger berichtet, man habe „den Sichtkontakt“ verloren. Übereinstimmenden Medienberichten zur Folge waren mindestens 21 Streifenwagen und ein Polizeihubschrauber an der Verfolgung beteiligt. Auch die niederländische Polizei war am Einsatz beteiligt. Kurios: Wie die BILD-Zeitung berichtet, sollen die Flüchtenden sogar zweimal zum Nachfüllen des Tanks angehalten haben. Das erste Mal stoppten sie demnach bei Kemnade, das zweite Mal hinter der holländischen Grenze bei Roermond. Die Polizei fand dort offenbar leere Kanister. Dies bedeutet, dass die Flüchtenden, aus unbekannten Gründen gut vorbereitet waren und Benzin mitführten. Im WDR Hörfunk wurde die Vermutung geäußert, mehrere Personen hätten maskiert im Fahrzeug gesessen. Mehrere Online-Medien berichten, dass das Fluchtauto mehrmals gewendet habe. Der Fahrer muss sich sehr gut ausgekannt haben. Die Kennzeichen des Wagens sind als gestohlen gemeldet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9865 2 1. Wie war der genaue Einsatzablauf (Zeitablauf, involvierte Einheiten, KPB, Anzahl der Polizisten, Anzahl der Verdächtigen, Einsatzmittel, etc.)? Am 04. September 2015, um 01:16 Uhr, fiel der Besatzung eines Funkstreifenkraftwagens (Fustkw) ein schwarzer Audi Kombi auf, der in Düsseldorf ein kurzes Teilstück des Nördlichen Zubringers auf die Bundes-autobahn (BAB) 52 entgegen der Fahrtrichtung befuhr. Als der PKW, der nach jetzigem Erkenntnisstand mit 4 Personen besetzt war, kontrolliert werden sollte, ergriffen die Insassen unter Nutzung des PKW die Flucht und entfernten sich mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit. Schon nach ca. vier Minuten verloren die Einsatzkräfte im verfolgenden Fustkw aufgrund der hohen Geschwindigkeit des flüchtenden Fahrzeugs den Sichtkontakt. Die nächsten Sichtkontakte durch Polizeikräfte am Boden ergaben sich erst wieder von 01:26 Uhr bis 01:33 Uhr auf der BAB 46 bzw. von 02:19 Uhr bis ca. 02:22 Uhr auf der BAB 52. Die Sichtkontakte konnten hierbei nur auf großer Distanz gehalten werden. Während der gesamten Flucht konnte ansonsten keine FustkwBesatzung Sichtkontakt zu dem flüchtenden PKW herstellen. Lediglich der unmittelbar alarmierte Hubschrauber der Polizeifliegerstaffel NRW konnte die Verfolgung aus der Luft aufrechterhalten. Bereits unmittelbar nach Beginn der Verfolgungsfahrt wurde durch die Landesleitstelle die Einbindung aller möglicherweise in Betracht kommenden Kreispolizeibehörden (KPB) in die Digitalfunkgruppe veranlasst, um den Behörden das Heranführen der eigenen Einsatzmittel in den Fluchtbereich zu ermöglichen. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit und des mehrfachen Richtungswechsels der Flüchtigen war der Fluchtbereich jedoch nicht konkret vorhersehbar und die beteiligten KPB hatten lediglich die Möglichkeit, ihre Einsatzkräfte in den Nahbereich des Fluchtweges zu bringen. Alle in Betracht kommenden und „mithörenden“ KPB blieben mit ihren Einsatzmitteln im Einsatz, um frühzeitig bei Richtungsänderung oder Wechsel entsprechende Maßnahmen (Fluchtwegkanalisierung, Einrichten von Sperren, Zugriff bei günstiger Gelegenheit) einleiten zu können. Insgesamt waren 21 KPB an dem Einsatz beteiligt. Gegen 02:30 Uhr erfolgte durch die Flüchtigen über die BAB 52 der Grenzübertritt in die Niederlande. Die Überflugerlaubnis für den Hubschrauber wurde durch die niederländischen Behörden erteilt, ebenso wurden sie über die Nacheile der nordrhein-westfälischen Einsatzkräfte auf niederländischem Staatsgebiet im Rahmen des Schengen-Abkommens informiert. In den Niederlanden kam es dann aufgrund der extrem hohen Geschwindigkeit des flüchtenden Fahrzeugs zum Kontaktverlust durch den Hubschrauber. Im Anschluss brachen alle eingesetzten Kräfte (deutsche und niederländische) die Verfolgung ab. Der Einsatz wurde in eine Fahndungslage überführt und notwendige Ermittlungen bzw. Beweissicherungsmaßnahmen eingeleitet. 2. Warum wollten die Polizeibeamten in Düsseldorf den Wagen überhaupt kontrollieren? Siehe Antwort zur Frage 1. 3. Warum ist die Verfolgung gescheitert, bzw. warum haben die Polizeibeamten trotz zahlreicher Einsatzwagen und einem Polizeihubschrauber den Sichtkontakt verloren? Siehe Antwort zur Frage 1. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9865 3 4. Kann man durch das professionelle Vorgehen der Täter darauf schließen, dass diese zu einer schwerkriminellen Bande oder einer terroristischen Vereinigung gehören und eine Flucht vorausschauend geplant war? Konkrete Hinweise auf die Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung liegen nicht vor. Inwieweit die Täter zu einer schwerkriminellen Bande gehören bzw. eine Flucht vorausschauend geplant war, ist Gegenstand der Ermittlungen. 5. Gibt es Hinweise darauf, was die Personen im Fahrzeug ursprünglich geplant haben bzw. haben die Personen mutmaßlich eine Straftat im Vorfeld der Flucht begangen? Die Identifizierung der Fahrzeuginsassen, Hinweise auf von ihnen ggf. begangene Straftaten im Vorfeld der Flucht bzw. deren Planung sind Gegenstand der Ermittlungen.