LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9866 28.09.2015 Datum des Originals:28.09.2015/Ausgegeben: 01.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3818 vom 26. August 2015 des Abgeordneten Hubertus Fehring CDU Drucksache 16/9622 Warum stockt die Umsetzung des LEADER-Prozesses in den Regionen? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 3818 mit Schreiben vom 28. September 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 21.05.2015 verkündete das MKULNV, dass die Regionen für das Programm LEADER 2015 ausgewählt wurden. Seitdem sind über drei Monate ins Land gegangen, doch in den Regionen stockt die Umsetzung des LEADER-Prozesses, weil landesseitig keine konkreten Informationen zur weiteren Umsetzung gegeben werden. 1. Im Schreiben von Minister Remmel an die ausgewählten LEADER-Regionen in NRW vom 21.05.2015 wird ausgeführt, dass die Regionen „demnächst einen ergänzenden Erlass […] mit Auflagen und Hinweisen erhalten werden“ – wann ist damit zu rechnen? Im Rahmen des LEADER-Auswahlverfahrens ist seitens des beteiligten Fachgutachters festgestellt worden, dass nahezu alle vorgelegten Entwicklungsstrategien einer qualitativen Nachbearbeitung in bestimmten Punkten bedürfen, um die Anforderungen des NRWProgramms Ländlicher Raum 2014-2020 vollumfänglich zu erfüllen. Zur Konkretisierung dieser Nachbesserungsbedarfe war im Anschluss an die Auswahl der LEADER-Regionen ein zusätzlicher Bearbeitungsschritt des Fachgutachters notwendig. Die hierbei identifizierten Nachbesserungsbedarfe sind den zuständigen Bezirksregierungen mit Datum 07.08.2015 mitgeteilt worden; mit gleichem Schreiben erfolgte die Aufforderung, die betroffenen Regionen entsprechend zu unterrichten und beratend die Prozesse vor Ort im Lichte der Nachbesserungsbedarfe voranzutreiben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9866 2 Da auf diesem Wege die Regionen materiell über die Inhalte künftiger Auflagen zur Zulassung der LAG informiert sind, ist die Erstellung entsprechender formeller Erlasse bislang zu Gunsten der prioritären Bearbeitung der förderrechtlichen Grundlagen für die LEADER-Förderung zurückgestellt worden. 2. Welche Maßnahmen sollen getroffen werden, um die bislang aufgetretenen Zeitverzögerungen der aktuellen LEADER-Förderphase wieder aufzuholen? Die Erfahrungen der zurückliegenden Förderperioden haben gezeigt, dass die Einrichtung und Konsolidierung der lokalen Aktionsgruppen (LAG) in der Regel einen mehrmonatigen Prozess darstellen. Zudem erfordert die Beratung in den Gremien der LAG oft noch zusätzliche Zeit bis tatsächlich die ersten Förderanträge eine entsprechende Antragsreife erreichen. Der derzeitige Umsetzungsstand von LEADER weist aus hiesiger Sicht daher bislang keine signifikanten Verzögerungen gegenüber dem zu erwartenden Zeit- und Verfahrensablauf auf. 3. Welche Maßnahmen werden durch das Ministerium ergriffen, um die Regionen bei der Mittelbindung am Ende der Förderphase (ab 2020 mit 2 Jahren der Ausfinanzierung bis 2022) zu unterstützen? Die Ausfinanzierung der LEADER-Maßnahmen wird nach derzeitigen Planungen ein Jahr länger als in der vorangegangenen Förderperiode möglich sein und damit bis 2023 reichen. Selbst dann, wenn Erstbewilligungen eventuell erst Anfang des Jahres 2016 erfolgen sollten, stünden den Regionen damit noch insgesamt 8 Jahre zur Verfügung um ihre LEADERBewirtschaftungsrahmen von bis zu 3,1 Mio. € vollumfänglich zu verausgaben. 4. Wann erhalten die LEADER-Regionen in NRW verbindliche Auskünfte in Bezug auf förderrechtliche Fragen, um evtl. einen vorgezogenen Maßnahmebeginn zu verhindern (insbesondere zur Ausschreibung des Regionalmanagements)? Mit Schreiben vom 01.09.2015 ist den Bezirksregierungen die Möglichkeit zur Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns für die Teilmaßnahme 19.4 (Laufende Kosten der LAG und Kosten für Sensibilisierung) des NRW-Programms Ländlicher Raum (2014-2020) eröffnet worden. Damit besteht für die Regionen auf Antrag die Möglichkeit, förderunschädlich Lieferungsoder Leistungsverträge etwa für die Einrichtung des Regionalmanagements abzuschließen.