LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9867 28.09.2015 Datum des Originals: 28.09.2015/Ausgegeben: 01.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3823 vom 31. August 2015 des Abgeordneten Dr. Björn Kerbein FDP Drucksache 16/9638 Rechtsextremismus im nordrhein-westfälischen Amateursport? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3823 mit Schreiben vom 28. September 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Medien berichteten über einen in der Kritik stehenden Kreisligaverein aus Sachsen-Anhalt. Seit Jahresbeginn sei der Verein immer wieder durch gewalttätige und rassistische Übergriffe aufgefallen. Bei einer Schlägerei auf dem Spielfeld habe es Verletzte gegeben. Es wurden brutale Fouls und Beleidigungen der Schiedsrichter beklagt. Der Verfassungsschutz zählt 15 von 18 Spielern zur rechtsextremen Szene. Viele Vereinsmitglieder fallen seit Jahren mit Delikten wie Körperverletzungen, Beleidigungen oder Volksverhetzung auf. Für die neue Saison haben 59 von 65 Schiedsrichtern im zuständigen Fußballkreis angekündigt, beim betroffenen Verein nicht mehr zu pfeifen. Auch mehrere Mannschaften weigerten sich, gegen den Verein anzutreten. Der Fußballverband von Sachsen-Anhalt erwägt den Ausschluss des rechtsextremen Klubs vom Verbandsbetrieb. 1. Welche Gewaltdelikte werden im Zusammenhang mit Amateursportveranstaltungen in Nordrhein-Westfalen zur Anzeige gebracht (bitte Aufschlüsselung nach einzelnen Sportarten)? Daten zu Gewaltdelikten im Zusammenhang mit Amateursportveranstaltungen werden in den polizeilichen Informationssystemen nicht recherchefähig vorgehalten. Eine LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9867 2 entsprechende Einzelauswertung aller bekanntgewordenen Gewaltdelikte ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. 2. Wie hoch ist die Zahl von rechtsextrem motivierten Straftaten im Zusammenhang mit Amateursportveranstaltungen in Nordrhein-Westfalen (bitte Aufschlüsselung nach einzelnen Sportarten)? Seit Jahresbeginn wurden zwei rechtsextrem motivierte Straftaten im Zusammenhang mit Amateursportveranstaltungen bekannt. Beide Straftaten ereigneten sich im Rahmen von Fußballspielen. Darüber hinaus wurden 19 rechtsmotivierte Straftaten registriert, die entweder auf dem Gelände einer Sportstätte, wie z. B. einer Turnhalle, Tennisplatz, Sportplatz, Vereinsheim, Skateranlage oder im unmittelbaren Nahbereich einer derartigen Örtlichkeit begangen wurden. Bei diesen Delikten handelte es sich vorrangig um Sachbeschädigungen, Beleidigungen, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie um Volksverhetzungen. 3. Hat die Landesregierung Erkenntnisse zu von Rechtsextremisten dominierten Sportvereinen in Nordrhein-Westfalen, die mit den Vorfällen in Sachsen-Anhalt vergleichbar sind? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Es gibt aber immer wieder Einzelpersonen mit rechtsextremistischem Hintergrund, die sich in Sportvereinen betätigen. Vereinzelt wurden Rechtsextremisten wegen ihrer rechtsextremistischen Aktivitäten aus Sportvereinen ausgeschlossen. 4. Welche Konzepte und Programme setzt die Landesregierung um, um Rechtsextremismus im Amateursport entgegenzuwirken? Die Landesregierung hat mit dem Acht-Punkte-Programm gegen Rechtsextremismus nachhaltige Maßnahmen zur Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität-Rechts (PMK-Rechts) beschlossen und umgesetzt. Parallel hat sie das „Handlungskonzept der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zur Früherkennung rechtsextremistischer Terroristen sowie zur Verhütung und Verfolgung der PMK-Rechts“ in Kraft gesetzt und damit die Bekämpfung der PMK-Rechts als Aufgabenschwerpunkt in den Polizeibehörden verankert. Auf dieser Grundlage wurden unter anderem das „Rahmenkonzept Prävention im Phänomenbereich der PMK-Rechts der Polizei NRW“ sowie ein spezielles Intensivtäterkonzept PMK-Rechts entwickelt, anhand derer die Kreispolizeibehörden unter Ausnutzung aller rechtlichen und taktischen Möglichkeiten Maßnahmen treffen, um gesellschaftliche Aktivitäten vor dem Einfluss rechtsextremistischer Bestrebungen zu schützen. Darüber hinaus werden bereits seit Jahren besondere Akzente der Präventionsarbeit des Verfassungsschutzes NRW in der Information von Vertreterinnen und Vertreter der Sportvereine und -verbände gesetzt. Diese sind wichtige Akteure der Rechtsextremismusprävention, indem sie Zugehörigkeit, Respekt und Fairplay vermitteln. Der Verfassungsschutz NRW beteiligte sich mehrfach an unterschiedlichen Veranstaltungen, um zum Themenfeld „Sport und Rechtsextremismus“ zu informieren und zu sensibilisieren. Er informierte zu diesem Thema bereits im November 2012 auf der Sitzung der Ständigen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9867 3 Konferenzen der Verbände und Bünde im Landessportbund. Auf dieser Sitzung und auf seiner Mitgliederversammlung im Februar 2013 hat sich der Landessportbund deutlich gegen Rechtsextremismus positioniert und weitere Maßnahmen beschlossen. Hierzu zählen u. a. Informationsangebote, die allen Sportvereinen in NRW zu diesem Thema zur Verfügung stehen. Mit diesem Ziel hat der Verfassungsschutz NRW im Juli 2013 Mitarbeiter des Landessportbundes als Multiplikatoren fortgebildet, die seither über die Vereine sowie die Stadt- und Kreis-Sportbünde als Referenten zum Thema Rechtsextremismus angefragt werden können. Ferner bietet der Verfassungsschutz NRW auf Anfrage Präventionsveranstaltungen, Vorträge oder Beteiligung an Workshops für Sportvereine an. Derzeit wird zudem von der Landesregierung ein „Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ vorbereitet, das auch Maßnahmenvorschläge für den Bereich des Sports enthalten wird.