LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9869 28.09.2015 Datum des Originals: 28.09.2015/Ausgegeben: 01.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3790 vom 18. August 2015 des Abgeordneten Rainer Deppe CDU Drucksache 16/9526 Ausgestaltung des Förderprogramms für die Umweltwirtschaft Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 3790 mit Schreiben vom 28. September 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Informationen aus den Medien beabsichtigt die Landesregierung, unter Federführung des Umweltministeriums eine Förderung der Umweltwirtschaft in Nordrhein-Westfalen mit Fördergeldern von insgesamt 800 Mio. Euro bis zum Jahr 2020. Es soll finanziell vom Wirtschaftsminister verwaltet und inhaltlich vom Umweltminister bestimmt werden. Es werde das größte Förderprogramm in der Landesgeschichte werden. Demnach soll die Förderpolitik der Landesregierung auf Klima- und Umweltprojekte fokussiert werden und damit zu einer Neuausrichtung der industriepolitischen Schwerpunkte führen. 75% der Fördermittel sollen durch Umwidmung aus bisherigen Förderprogrammen zur Verfügung gestellt werden. Die zusätzlichen Mittel setzen sich nach Presseangaben aus Geldern der EU und des Landes zusammen. Vorbemerkung der Landesregierung Grundsätzlich handelt es sich nicht um eine Umwidmung von laufenden, vordefinierten Förderprogrammen , sondern um eine Fortnutzung der Förderung durch das Operationelle Programm EFRE 2014-2020 im Rahmen veränderter Schwerpunktsetzungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9869 2 1. Welche Förderprogramme, die bislang eingerichtet waren, werden zugunsten der veränderten industriepolitischen Schwerpunkte umgewidmet (bitte einzeln die genaue Angabe der Förderprogramme, deren finanzieller Umfang und deren Haushaltsposition angeben)? Wie oben dargestellt, handelt es sich grundsätzlich nicht um eine Umwidmung von Förderprogrammen , sondern um eine Fortnutzung der EFRE-Förderung im Rahmen veränderter Schwerpunktsetzungen. Für das Förderpaket zur Förderung der Umweltwirtschaft für Projekte mit Bezug zu Klimaschutz und Umweltschutz werden EU-EFRE-Mittel und Landesmittel des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz für die Förderung von Investitionen in Wachstum und Beschäftigung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE NRW) und das Förderprogramm progres.nrw berücksichtigt. Die Entwicklung der Umweltwirtschaftsstrategie sowie die Vorarbeiten zur neuen EFRE Förderphase 2014-2020 fanden parallel statt. Im Operationellen Programm NordrheinWestfalens für die Förderung von Investitionen in Wachstum und Beschäftigung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung wurden u.a. im Rahmen der Umweltwirtschaftsstrategie entwickelte Schwerpunkte mit inhaltlichem Bezug zu Umweltwirtschaft abgebildet . Relevant sind Förderschwerpunkte wie Klimaschutzwettbewerbe, Leitmarktwettbewerbe , Cluster und Innovations- und Kompetenznetzwerke, Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit in Unternehmen, KWK und Fernwärme, Senkung des Treibhausgasausstoßes in Städten und Regionen sowie Forschungsinfrastruktur. Die Finanzplanung für die EFRE-Förderung 2014–2020 ermöglicht grundsätzlich die Förderung von Projekten der Umweltwirtschaft in Höhe von insgesamt rund 462 Mio. €. Hinzu kommen die erforderlichen Landeskofinanzierungsmittel i.H.v. rund 257 Mio. €, die in 10 090 TG 82 geplant sind. Weiter kommen Mittel aus dem Programm progres.nrw aus 10 060 TG 63 hinzu. Hier werden Mittel für Projekte und Maßnahmen zu den Themen Energiewende, Erneuerbare Energien, Energiesparen und Energieeffizienz gebündelt. Im Jahr 2015 umfasste die Titelgruppe ein Budget von 17,2 Mio. €. Unter der Voraussetzung, dass dieser Haushaltsansatz in den nächsten Jahren unverändert bleibt, ergibt sich ein Budget von rund 103 Mio. € bis 2020. Insgesamt ergibt sich eine Planung für Maßnahmen mit Bezug zur Umweltwirtschaft von rund 822 Mio. € in der thematischen Umsetzung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. 2. In welchem Umfang wurden die Förderprogramme, die zukünftig umgewidmet werden sollen, in den letzten drei Jahren (2012 bis 2014) in Anspruch genommen (bitte nach Förderprogramm, Finanzvolumen und Jahren getrennt angeben)? 3. In welchem Umfang wurden die Förderprogramme, welche zukünftig umgewidmet werden, in den letzten drei Jahren ausgeschöpft? (Bitte aufführen, wie hoch die möglichen Fördermittel des jeweiligen Programms waren und wieviel davon in Anspruch genommen wurde)? Die Mittel werden nicht umgewidmet, sondern im Rahmen der neuen Förderphase des Operationellen Programmes EFRE 2014-2020 im Bereich von Klimaschutz- und Umweltschutzprojekten neu ausgerichtet. In der EFRE-Förderphase 2007-2013 gab es keine ausgewiesenen Achsenschwerpunkte zur Förderung von Projekten mit Bezug zu Klimaschutz und Um- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9869 3 weltschutz. Es wurden gleichwohl einzelne Projekte mit diesem Bezug gefördert. Zudem waren die Wettbewerbe Energie und Ressource auf die Thematik ausgerichtet. In der aktuellen Förderperiode wird Umweltwirtschaft erstmalig zu einem expliziten Schwerpunkt . Dies dokumentiert sich z.B. in der Achse „Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen“ oder in der inhaltlichen Ausrichtung verschiedener Leitmarktwettbewerbe . Das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Achse nicht nur mit den von der EU geforderten 20 % der Programmmittel ausgestattet, sondern mit 25 %. In der Gesamtschau aller Achsen hat Nordrhein-Westfalen die Förderung von Klimaschutz und Umweltschutz stärker als alle anderen Bundesländer genutzt, um die strukturpolitischen Ziele des EFRE für Wachstum und Beschäftigung zu erreichen. 4. In welchem Umfang werden die bestehenden Förderprogramme zukünftig weitergeführt , wenn es zu der angekündigten Umwidmung in Höhe von 600 Mio. Euro kommt? Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Welches Ministerium wird für die Vergabe der Fördermittel des sog. 800 Mio.- Programms federführend verantwortlich sein? Federführend für die thematische Umsetzung der Umweltwirtschaft ist das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Soweit EFRE-Mittel zum Einsatz kommen, werden diese im Rahmen des Verwaltungs- und Kontrollsystems des EFRE-Programms abgewickelt.