LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9875 29.09.2015 Datum des Originals: 28.09.2015/Ausgegeben: 02.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3776 vom 12. August 2015 der Abgeordneten Monika Pieper PIRATEN Drucksache 16/9482 Einrichtung einer Landeselternvertretung – Was plant die Landesregierung? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3776 mit Schreiben vom 28. September 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut Koalitionsvertrag plant die rot-grüne Landesregierung die Elternmitwirkungsmöglichkeiten auf Landesebene zu verbessern und die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass eine Landeselternvertretung – analog zur LandesschülerInnenvertretung – gebildet werden kann. Zum Sachstand zu diesem Vorhaben bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen: Vorbemerkung der Landesregierung: Mit Inkrafttreten des Schulgesetzes (2005) wurde seinerzeit die gesetzliche Voraussetzung für die Bildung eines Landeselternbeirates geschaffen. Dieser sollte sich aus den Mitgliedern der auf Landesebene für mindestens eine Schulform oder Schulstufe organisierten Elternverbände von erheblicher Bedeutung zusammensetzen. Durch das 2. Schulrechtsänderungsgesetz (2006) wurde die Regelung des § 77 Absatz 4 SchulG dahingehend geändert, dass das Ministerium die Elternverbände jährlich zu mindestens zwei Konsultationsgesprächen einlädt. Der Gesetzesänderung lag die Intervention einiger Elternverbände zu Grunde, die in dem Landeselternbeirat eine Schwächung der von ihnen vertretenen Schulform sahen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9875 2 1. Plant die Landesregierung dieses Vorhaben in der laufenden Legislaturperiode umzusetzen? 2. Welchen Zeitplan verfolgt die Landesregierung bei der Umsetzung dieses Vorhabens ? 3. Wie sollen aus Sicht der Landesregierung die Eltern der verschiedenen Schulformen in der Landeselternvertretung repräsentiert werden? Die Landesregierung vertritt – auch aus den Erfahrungen im Zusammenhang mit dem 2. Schulrechtsänderungsgesetz - die Auffassung, dass eine Initiative zur Bildung einer Landeselternvertretung von den Elternverbänden getragen werden muss. Eine entsprechende Initiative würde seitens der Landesregierung begrüßt und unterstützt. Die Einführung einer Landeselternvertretung würde das seit 2006 bestehende Modell der Mitwirkung der Elternverbände (§ 77 Absatz 3 Nummer 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen) ablösen. 4. Sollte aus Sicht der Landesregierung eine Landeselternvertretung Förderung aus Landesmitteln erhalten? Lediglich die überörtlich organisierten Schülervertretungen erhalten eine finanzielle Unterstützung aus Haushaltsmitteln. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass es sich bei den Handelnden um Schülerinnen und Schüler ohne eigene Finanzmittel handelt. Inwieweit die Notwendigkeit besteht, eine Landeselternvertretung mit Landesmitteln finanziell zu unterstützen, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens noch nicht beurteilen.