LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/989 27.09.2012 Datum des Originals: 26.09.2012/Ausgegeben: 02.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 400 vom 27. August 2012 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/796 Sachstand zur Landesstraßenplanung L 663n in Bezug auf die Realisation der Ortsumgehungen Unna sowie Unna/Massen Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 400 mit Schreiben vom 26. September 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Vorlage der Landesstraßenbedarfsplanung (Priorisierung Landesstraßen vom 25. Oktober 2011) hat das Land NRW für zwei Straßenneubauprojekte erklärt, die Planungen nicht weiterverfolgen zu wollen. Beide Projekte betreffen die L663, die insgesamt aus drei Maßnahmen besteht. Während die Ortsumgehung Dortmund, dritter Bauabschnitt zur Ortsumgehung von Dortmund-Asseln und Dortmund-Wickede, vorrangig geplant werden soll, sollen die Ortsumgehungen Unna („Westtangente“) sowie Unna/Massen („Nordumgehung“) keine Realisierung finden. Allen drei Straßenprojekten der L663n liegen jahrzehntelange Verhandlungen und Planungen zugrunde. Über den erforderlichen Bau der L 663n besteht interkommunaler Konsens in der Region. Dabei galten und gelten für Planungen und technischen und politischen Diskussionen zwei Maximen: 1. Die L 663n muss auch an ihrem östlichen Ende an eine qualifizierte, d. h. leistungsfähige Straße angeschlossen werden und 2. Planungen und Ausführungen müssen daher von Ost nach West umgesetzt werden. Die Stadt Unna hat im Vorgriff auf die als sicher geltende Realisation der Straßenplanungen Grundstückskäufe für TEUR 800 getätigt; die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Unna hat in diesem Zusammenhang bereits TEUR 4.000 für den benötigten Grunderwerb LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/989 2 vorfinanziert, um die Trasse zu ermöglichen. Darüber hinaus haben die Städte Kamen und Unna entlang der neu zu errichtenden Straße L 663n ein interkommunales Gewerbegebiet zum Ausweis gebracht. Der ausschließliche Bau der L 663n im Rahmen der Ortsumgehung Dortmund (3. BA) beeinträchtigt das wirtschaftliche Entwicklungspotential der Städte Unna und Kamen. Darüber hinaus führt die alleinige Realisation der Ortsumgehung Dortmund zu einer deutlichen Verkehrsbelastung der Menschen in den Städten Unna und Kamen, da der erwartete Verkehr ungefiltert auf das vorhandene Straßennetz geleitet wird. Im Zusammenhang mit der von Seiten des Landes NRW angekündigten Aufgabe der Straßenplanung zu den Ortsumgehungen Unna und Unna/Massen hat der Bürgermeister der Stadt Kamen in der Sitzung des Rates vom 20. Oktober 2011 erläutert, dass die „[…] Landesplanung durch die kommunale Planung ersetzt werde. Durch die zugesagte Landesfinanzierung handele es sich nach Fertigstellung des Projektes um eine Landesstraße.“ Ferner wurde erläutert, dass „[…] zur Klärung weiterer Details zunächst eine Vereinbarung der beteiligten Städte geschlossen werden müsse.“ (Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt Kamen vom 20. Oktober 2011) Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen der Priorisierung aller Straßenplanungen an Bundesfern- und Landesstraßen wurde festgelegt, die Ortsumgehung Asseln und Wickede (3. Bauabschnitt) im Zuge der L 663 vorrangig zu planen. Die Planungen der Ortsumgehungen L 663 Unna/Massen (Nordumgehung von der L 663 alt bis K 39; 4. Bauabschnitt) und Unna (Westtangente von der K 39 – L 678; 5. Bauabschnitt) werden gemäß Priorisierung vom Land nicht weiter verfolgt . 1. In welcher Höhe wurde dem Bürgermeister der Stadt Kamen die in der Sitzung des Rates vom 20. Oktober 2011 benannte Landesfinanzierung zugesagt? 2. Ist die in der Sitzung des Rates vom 20. Oktober 2011 benannte Vereinbarung zwischen den Städten Unna und Kamen sowie dem Land NRW abgeschlossen worden? 3. Was sind die Inhalte dieser Vereinbarung? Die Fragen 1, 2 und 3 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet : Das Ergebnis des Priorisierungsverfahren bleibt bestehen. Den Städten wurde in Aussicht gestellt, dass bei gemeinsamer Weiterplanung der drei Bauabschnitte durch die Kommunen zu gegebener Zeit im Rahmen der Beratungen zur Aufstellung des Landesstraßenbauprogramms über die Einstellung des Gesamtvorhabens entschieden werden kann. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Kommunen und dem Land Nordrhein-Westfalen ist nicht geschlossen worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/989 3 4. Werden der Stadt Unna und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Unna die bisher getätigten Investitionen bzw. Vorfinanzierungen für den Grunderwerb zur Realisierung der Ortsumgehungen Unna und Unna/Massen ersetzt, sofern es doch nur zu einer Realisierung der Ortsumgehung Dortmund kommt? Hierzu wurde keine Regelung getroffen. 5. Wie erfolgt die „Verzahnung“ zwischen der jetzt kommunalen Planung auf dem Gebiet des Kreises Unna in Bezug auf die Ortsumgehungen Unna und Unna /Massen und der Landesplanung auf Dortmunder Gebiet in technischer und in zeitlicher Hinsicht? Den Kommunen wurde angeboten, die Planungen der drei Abschnitte selbst weiter zu führen und untereinander abzustimmen.