LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9899 01.10.2015 Datum des Originals: 01.10.2015/Ausgegeben: 06.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3817 vom 26. August 2015 der Abgeordneten Rainer Deppe und Holger Müller CDU Drucksache 16/9621 Planungsstand L 286n, Ortsumgehung Bergisch Gladbach / Refrath Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3817 mit Schreiben vom 1. Oktober 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Landesstraßenbedarfsplan ist der Neubau der Ortsumgehung Bergisch Gladbach/Refrath L 286 vorgesehen. Der 1. Bauabschnitt (L 286 bis L 136) ist in Stufe 1 aufgeführt, die Fortführung im 2. Bauabschnitt (L 136 bis A 4) in Stufe 2. Die vom Landesbetrieb Straßenbau NRW nach der Beschlussfassung der IGVP im Jahr 2006 begonnenen Planungsarbeiten umfassten ursprünglich sowohl dem Bauabschnitt 1 als auch den Bauabschnitt 2. Dies ist auch sachgerecht, weil von Anbeginn an beide Bauabschnitte wegen der Schaffung einer direkten Anbindung an die Autobahn als Einheit anzusehen waren. Lediglich die Realisierung sollte nacheinander in zwei unterschiedlichen Bauabschnitten erfolgen. Zur vollständigen Bewertung von Nutzen und Kosten der Gesamtmaßnahme sind sowohl eine Einzelbetrachtung des Bauabschnittes 1 als auch eine gemeinsame Betrachtung beider Bauabschnitte notwendig. Mit Erlass des damaligen Landesverkehrsministeriums vom 07.10.2010 wurde vorgesehen, den 2. Bauabschnitt von der L 136 bis zur A 4 nicht weiter zu verfolgen, jegliche Planungen, auch die zwischenzeitlich erstellte Umweltverträglichkeitsstudie, wurden (weitestgehend) ohne den 2. Bauabschnitt weiterverfolgt. Am 20. Januar 2014 berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger mit der Überschrift „Duin will sich für Zubringer einsetzen“ über den Fortgang der Planung. Bei einem Unternehmensbesuch in LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9899 2 Bergisch Gladbach habe NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin insbesondere über den in der Vorplanung befindlichen Autobahnzubringer L 286 diskutiert. Der Minister hatte angekündigt , sich persönlich für die Beschleunigung des Planungsvorhabens kurzfristig beim Landesverkehrsminister einsetzen zu wollen: „Ich werde noch nächste Woche die geplante Anbindung zum Thema machen.“ In einem weiteren Zeitungsartikel im Kölner Stadt-Anzeiger und in der Bergischen Landeszeitung vom 12. August 2015 wird jetzt berichtet, dass das Linienbestimmungsverfahren seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW abgeschlossen und an das Landesverkehrsministerium weitergeleitet worden sei zwecks Vorbereitung von weiteren Anhörungen. 1. Vor dem Hintergrund der Berichterstattung der Bergischen Landeszeitung und des Kölner Stadtanzeigers vom 12. August: In welchem Verfahrensstand befindet sich die Planung der Ortsumgehung Bergisch Gladbach/Refrath aktuell? Die Unterlagen zur Abstimmung der Linienführung des ersten Abschnitts liegen dem MBWSV seit der 38. KW vor. Nach Bearbeitung und Zustimmung durch das MBWSV kann die Einleitung des Linienbestimmungsverfahrens erfolgen. 2. Welche konkreten Ergebnisse hat die vom Wirtschaftsminister für die letzte Woche im Januar 2014 angekündigte Thematisierung des Autobahnzubringers innerhalb der Landesregierung zwischenzeitlich erbracht? Die Planung ist zwischen den Häusern erörtert worden. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass es aufgrund der unter 3. und 4. genannten Rahmenbedingungen z. zt. keine Änderung der Planungsprioritäten geben kann. 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung der untersuchten Ortsumgehung über die L 286 für die Entwicklung der Verkehrssituation im rechtsrheinischen Gebiet der Stadt Köln und auf dem Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach? Für das Vorhaben besteht durch die Ausweisung im Landesstraßenbedarfsplan ein grundsätzlicher Planungsauftrag. Im Rahmen der Planungspriorisierung 2011 ist für den ersten Abschnitt entschieden worden, dass dieser vorrangig zu planen ist, während der im Bedarfsplan in Stufe 2 nachrangig ausgewiesene 2. Abschnitt zunächst nicht weiter geplant wird. Durch die Umsetzung der Maßnahme ist eine Entlastung der innerstädtischen Nord-Süd-Achsen zu erwarten. Erheblichen Einfluss auf die Verkehrswirksamkeit der geplanten L 286 haben die konzipierten städtischen Maßnahmen bestehend aus einer Querspange zwischen der K 27 und der L 288 sowie der Beseitigung des Bahnübergangs Tannenbergstraße und einer Weiterführung der L 286 als Gemeindestraße in Richtung Norden. Durch diese Maßnahmen sind weitere Entlastungen für das Ortszentrum von Bergisch Gladbach zu erwarten. 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Auswirkungen einer Verwirklichung des 2. Bauabschnitts auf die Verkehrssituation des in Frage 3 bezeichneten Gebiets? Durch die Realisierung des zweiten Bauabschnittes könnten weitere verkehrliche Entlastungen für die parallelen Nord-Süd-Achsen und die L 136 erreicht werden. Allerdings steht dies LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9899 3 unter anderem in Konflikt mit der hohen Anschlussstellendichte an der A 4. Hier wäre vorbehaltlich einer neuen Einstufung der L 286 zunächst abzuwarten, mit welcher Dringlichkeit der 6-streifige Ausbau der A 4 im neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ausgewiesen wird. Anschließend wäre ein neues Anschlussstellenkonzept für den Bereich Bergisch Gladbach zu entwickeln. 5. Für welchen Zeitraum plant die Landesregierung die weiteren Planungsschritte bis zur Realisierung der Ortsumgehung im Zuge der L 286 in Bergisch Gladbach /Refrath? Nach Abschluss der Linienbestimmung kann mit der Aufstellung des Vorentwurfes begonnen werden. Nach Entwurfsgenehmigung ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Sobald das Baurecht vorliegt und die Aufnahme in den Straßenbauplan erfolgt ist, kann das Bauvorhaben umgesetzt werden. Die zeitliche Abwicklung wird bis dahin durch viele Faktoren beeinflusst und kann somit zu diesem frühen Planungszeitpunkt nicht belastbar abgeschätzt werden.