LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9901 01.10.2015 Datum des Originals: 29.09.2015/Ausgegeben: 06.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3836 vom 1: September 2015 des Abgeordneten Matthias Kerkhoff CDU Drucksache 16/9678 Ziel 2-Wettbewerb Regio.NRW Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 3836 mit Schreiben vom 29. September 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Derzeit läuft noch die Bewerbungsphase für den Ziel 2-Wettbewerbsaufruf des Förderprogramms "Regio.NRW" für das sich die Kommunen des Landes bewerben können. Dieser wird von den Bezirksregierungen begleitet und von der ETN Jülich organisiert. Nachdem die erste Phase des Wettbewerbs mit der Empfehlung eines Gutachtergremiums über die eingebrachten Projekte zur weiteren Qualifizierung erfolgte, haben die Antragssteller derzeit die Möglichkeit ihre für die derzeit stattfindende Qualifizierungsphase empfohlenen Projekte neu zu justieren, um eine endgültige Förderzusage zu erarbeiten. Die Entscheidung über die Förderprojekte, die seitens des Landes beziehungsweise der Europäischen Union im Rahmen des EFRE-Programms unterstützt werden, fällt am 7. September 2015. Scheinbar sind jedoch in dieser Qualifizierungsphase seitens der Antragssteller für die einzelnen Projekte Irritationen bezüglich der Zusagen zu den Förderbedingungen aufgekommen. Dabei wurde zu Beginn des Aufrufes für den Wettbewerb seitens des Landes erklärt, Projekte werden maximal mit 50 Prozent der Gesamtkosten gefördert. Wettbewerbsbeiträge, die einen höheren Fördersatz vorsehen, müssen mit einer Ablehnung beziehungsweise einer geringen Chance rechnen, eine Förderzusage zu erhalten. Nun wurden in dem genannten zweiten Prozessschritt, der Qualifizierungsphase, auch Projekte zur Weiterqualifizierung empfohlen, die Förderquoten von bis zu 80 Prozent anstreben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9901 2 Während sich viele Projektträger an die Vorgabe der 50 Prozent gehalten haben, haben nun scheinbar auch andere Projekte mit höheren Förderquoten eine Chance gefördert zu werden. Auch sind die Projektträger scheinbar mit fehlenden beihilfekonformen Förderrichtlinien konfrontiert. In einzelnen Gesprächen von Projektträgern mit den Bezirksregierungen und dem ETN Jülich ist zur Sprache gekommen, dass es scheinbar an geeigneten Förderinstrumenten beziehungsweise Richtlinien fehlt, die im Einklang mit dem EUBeilhilferecht stehen. 1. Ist es zutreffend dass das Land kommuniziert hat, dass Wettbewerbsbeiträge mit einem Fördersatz von über 50 Prozent keine oder deutlich schlechtere Realisierungschancen besitzen? 2. Wie ist es zu erklären, dass einzelne Projekte zur Weiterqualifizierung empfohlen wurden, die mit einer Förderung von bis zu 80 Prozent kalkulieren? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung hat auf der Grundlage des geltenden Förderrechts und der zur Verfügung stehenden Förderprogramme und Richtlinien sowie der Landeshaushaltsordnung informiert. Ein unabhängiges Gutachtergremium hat über die Qualität der Projekte entschieden. Die Höhe der Fördersätze wird erst von den Bewilligungsbehörden, das sind hier die Bezirksregierungen, im nunmehr nachgeschalteten Antragsverfahren geprüft. 3. In welchen Fällen ist es zu zugesagten Förderungen von über 50 Prozent gekommen (bitte nach Projekten, die zur Weiterqualifizierung und schlussendlich am 7. September eine Unterstützungszusage erhalten haben trennen) Förderungen werden erst nach Abschluss der Antragsphase durch Zuwendungsbescheide der Bezirksregierungen erteilt (siehe Antwort zu Fragen 1 und 2). Insofern ist eine Aufgliederung der Projekte nach Fördersätzen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. 4. Wie bewertet die Landesregierung eine solche unterschiedliche Förderung bei Wettbewerben wie Regio.NRW? Soweit die Bewilligungsbescheide der Bezirksregierungen hinsichtlich der einzelnen Projekte zu differenzierten Fördersätzen führen werden, ist festzuhalten, dass unterschiedliche Projekte unterschiedlich hohe Fördersätze nach sich ziehen können. Gerade in einem thematisch breit angelegten Aufruf wie Regio.NRW, der Zugriff auf alle Förderachsen des Operationellen Programms EFRE NRW und darüber hinaus auf eine Reihe anderer Förderprogramme des Landes erlaubt, ist von einer besonders großen Projektvielfalt auszugehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9901 3 5. Trifft es zu, dass für die Förderprogramme Erlebnis.NRW als auch Regio.NRW bisher keine geeigneten Förderrichtlinien vorliegen, wodurch Risiken für die Projektantragsteller entstehen? Nein. Erlebnis.NRW und Regio.NRW sind keine eigenständigen Förderprogramme des Landes. Sie sind thematische Aufrufe aus dem Operationellen Programm EFRE NRW. Im Rahmen dieser thematischen Aufrufe werden Projekte durch unabhängige Gutachtervoten nach Qualitätskriterien ausgewählt. Die Bewilligungen erfolgen aufgrund bestehender Förderrichtlinien oder der Landeshaushaltsordnung.