LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9909 02.10.2015 Datum des Originals: 02.10.2015/Ausgegeben: 07.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3880 vom 15. September 2015 des Abgeordneten Ernst-Ulrich Alda FDP Drucksache 16/9751 Worauf begründet sich die Kritik von Minister Schneider an „Tricks“ der Arbeitgeber bei nur 15 Verdachtsfällen in NRW? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 3880 mit Schreiben vom 2. September 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Arbeitsminister Schneider hat gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (Ausgabe vom 14.09.2015) kritisiert, dass Arbeitgeber in bestimmten Branchen versuchen würden, den Mindestlohn mit “Tricks” zu unterlaufen. Er führt in diesem Zusammenhang das Hotel- und Gaststättengewerbe, die Bauindustrie und die Fleischverarbeitung an und nennt als konkretes Beispiel die Zimmerreinigung in Hotels. Hier soll in gleicher Zeit mehr Arbeit geleistet werden. In Nordrhein-Westfalen gibt es aber nach Angabe des Bundesfinanzministeriums bisher nur 15 eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn. 1. Welche konkreten Fälle bzw. Untersuchungen sind Grund-lage der Kritik von Minister Schneider an „Tricks“ der Arbeitgeber? Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2013 die Initiative Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb gestartet. Im Rahmen dieser Initiative erhält das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Rückmel-dungen aus der Praxis als Beispielsfälle für unfaire, aber auch für besonders faire Arbeit. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9909 2 Mit der Initiative verbunden ist die Hotline „Faire Arbeit“, an die sich betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wenden können, um dort ihre Erfahrungen mit ihren Arbeitgebern zu schildern und konkrete Hilfestellung zu erfahren. Seit Anfang 2015 informiert die Hotline speziell auch zum Thema Mindestlohn. Konkrete Fälle erreichen das Ministerium auch über ein weiteres Informations- und Beratungsangebot der Initiative: Die Service-Hotline Zeitarbeit und Werkvertrag. Auch im Rahmen des Projekts „Arbeitnehmerfreizügigkeit in NRW gestalten“ erhält das Land Nordrhein-Westfalen Rückmeldungen über Umgehungsstrategien von Arbeitgebern beim gesetzlichen Mindestlohn. 2. Wie wird die Kritik an den Arbeitgebern begründet, obwohl es in NordrheinWestfalen nur 15 eingeleitete Verfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn gibt? Die vom Fragesteller genannte Zahl von 15 eingeleiteten Verfahren beruht auf einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen Dr. Michael Meister vom 7. Juli 2015 auf die schriftliche Frage 50 des Abgeordneten Manfred Zöllmer (SPD) im Deutschen Bundestag (BT-Drucksache 18/5536, S. 43/44). Am 21. August 2015 hat die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns“ der Fraktion DIE LINKE (BT-Drucksache 18/5807, Anlage 2) zum gleichen Thema geantwortet. Für das 1. Halbjahr 2015 wird dort für NRW die Zahl von 50 eingeleiteten Verfahren genannt. Insofern ist die vom Fragesteller genannte Zahl nicht aktuell. Berücksichtigt man hierbei, dass der Zoll nicht von Anfang des Jahres an Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, sondern zunächst den Schwerpunkt auf Beratung gelegt hat, und die Kontrollen erst noch richtig anlaufen müssen, zeigt sich, dass die Kritik an den Arbeitgebern nicht vorschnell geäußert wurde und davon auszu-gehen ist, dass bei einer zunehmenden Kontrolldichte deutlich mehr Verstöße aufgedeckt werden. 3. Worauf genau bezieht sich Minister Schneider, wenn er pauschal drei Branchen anklagt? Wie sich aus der o.g. BT-Drucksache 18/5807 ergibt, liegt ein Schwerpunkt der bisher bereits vom Zoll eingeleiteten Ermittlungs-verfahren im Hotel- und Gaststättengewerbe. Die Erkenntnisse zu den beiden anderen genannten Branchen ergeben sich aus den eingangs erwähnten Rückmeldungen im Rahmen der Umsetzung der Initiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“.