LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9912 02.10.2015 Datum des Originals: 01.10.2015/Ausgegeben: 07.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3853 vom 3. September 2015 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/9702 Illegale Zigaretten in Nordrhein-Westfalen Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3853 mit Schreiben vom 1. Oktober 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aktuellen Medienberichten zufolge wurde im Jahr 2014 jede zwölfte in Deutschland gerauchte Zigarette geschmuggelt oder gefälscht – jedenfalls nicht ordnungsgemäß versteuert. Eine aktuelle Studie der Wirtschaftsberatungsgesellschaft KPMG beziffert den dadurch verursachten Steuerschaden auf rund 1,5 Milliarden Euro. Deutschlandweit seien im vergangen Jahr insgesamt ca. 8,15 Milliarden geschmuggelte oder gefälschte Zigaretten konsumiert worden, heißt es in dem jährlich erscheinenden Sun-Report von KPMG. Fast die Hälfte der hierzulande gerauchten Schwarzmarkt-Zigaretten stamme aus Polen oder Tschechien. Zunehmend würden aber auch illegale Zigaretten aus Weißrussland in Deutschland auftauchen. Neben Ostberlin soll das Ruhrgebiet zu den Regionen zählen, in denen überproportional stark mit illegalen Tabakwaren gehandelt wird. Vorbemerkungen der Landesregierung Die Strafbarkeit des Zigarettenschmuggels ergibt sich aus den §§ 370 (Steuerhinterziehung) und 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) der Abgabenordnung . Die Überwachung des Verkehrs mit Waren über die Grenze des Zollgebiets der Europäischen Gemeinschaften - ein für den Zigarettenschmuggel notwendiger Tatbestand - obliegt LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/9912 2 originär dem Zoll (§ 1 Zollverwaltungsgesetz). In Deutschland sind somit die Zollfahndungsämter bzw. das Zollkriminalamt für die Sicherung des Steueraufkommens und die Überwachung der Ausgaben nach Gemeinschaftsrecht sowie für die Aufdeckung unbekannter Steuerfälle und die Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (§ 3 Zollfahndungsdienstgesetz ) zuständig. 1. Wie viele illegale Zigaretten (gefälschte und geschmuggelte Ware) sind seit dem 01.01.2010 jährlich in Nordrhein-Westfalen entdeckt worden? (Bitte nach Jahren und Herkunftsländern getrennt aufschlüsseln.) In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden nach den bundesweiten Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik keine Daten zu Steuerhinterziehung bzw. Steuerhehlerei erfasst. Die nachgefragten Daten liegen daher der Landesregierung nicht vor. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 2. Welche regionalen Schwerpunkte für den Handel mit illegalen Zigaretten sind in Nordrhein-Westfalen bekannt? Zu regionalen Schwerpunkten liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 3. Wie stellt sich die Aufklärungs- bzw. Verurteilungsquote in Bezug auf den Handel mit illegalen Zigaretten (gefälschte und geschmuggelte Ware) in NordrheinWestfalen seit dem 01.01.2010 dar? (Bitte nach Jahren getrennt jeweils einzeln aufschlüsseln.) In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden nach den bundesweiten Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik keine Daten zu Steuerhinterziehung bzw. Steuerhehlerei erfasst. Die Staatsanwaltschaften erfassen Fälle von Zigarettenschmuggel regelmäßig als Verstöße gegen die Abgabenordnung. Eine Darstellung der Verurteilungsquoten erforderte eine Auswertung sämtlicher Verfahrensakten. Eine entsprechende Sonderauswertung müsste von Hand erfolgen. Dies ist - zumal in der Kürze der zur Beantwortung einer kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit - mit vertretbarem Aufwand nicht zu leisten. 4. Welche Erkenntnisse über eine mögliche Nutzung der Verteilstrukturen für illegale Zigaretten zu Gunsten anderer Kriminalitätsformen liegen der Landesregierung vor (z.B. Handel mit unerlaubten Betäubungsmitteln, Menschenhandel, andere Formen Organisierter Kriminalität)? Erkenntnisse über eine mögliche Nutzung der Verteilstrukturen auch zu anderen Zwecken erforderten eine händische Auswertung sämtlicher Verfahrensakten im Hinblick auf weitere, tateinheitlich verwirklichte Straftatbestände. Dies ist - zumal in der Kürze der zur Beantwortung einer kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit - mit vertretbarem Aufwand nicht zu leisten. 5. Mit welchen konkreten Maßnahmen geht die Landesregierung aktiv gegen den Handel mit illegalen Zigaretten in Nordrhein-Westfalen vor? Siehe Vorbemerkungen.